Firmengründung während Trennungszeit

  • Bin seit dem 01.04.2021 getrennt. Möchte jetzt nebenberuflich eine Firma eröffnen um Geld für die Ausbildung/Studium meiner Töchter zu verdienen.


    Wir haben Zugewinngemeinschaft. Ich wollte das sie eine Vereinbarung unterschreibt das sie keine Ansprüche auf den Gewinn stellt. Aber natürlich ist sie nicht bereit was zu unterschreiben. Ebenso wird sie der Scheidung nicht zustimmen, sodass es noch einige Zeit dauern wird bis wir geschieden sind.


    Was kann ich machen damit sie keine Ansprüche auf den Gewinn stellen kann?

  • Hi,


    erst einmal gar nichts. Wobei ihr ja gerade erst mal getrennt seid. Das mit der Scheidung dauert sowieso noch mindestens ein Jahr. Ob deine Firma im ersten Jahr überhaupt Gewinn abwirft, nach Abzug aller Steuern (inkl. Gewerbesteuern), den zusätzlichen Sozialabgaben, das wage ich (vorsichtig formuliert) zu bezweifeln. Kommt erst einmal zur Ruhe, findet euch beide in die neue Situation ein und dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Juergen,


    Vielleicht gründest du eine Firma, in die du anfangs Investitionen tätigen musst? der Gewinn kommt erst später?


    Kurz vor Ende des Trennungsjahres die Scheidung einreichen ( mit Zustellung des Scheidungsantrages endet die Zugewinngemeinschaft).


    Geld das du nach dem Trennungszeitpunkt "verbrauchst", wird man bei der Berechnung berücksichtigen.


    edy

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  • Spielt es eine Rolle wenn ich nach 1 Trennungsjahr die Scheidung beantrage ob sie damit einverstanden ist oder nicht? Wenn also die Scheidung noch 2 Jahre hinausgezögert wird. Gilt dann trotzdem der Tag an dem ich die Scheidung einreiche zur Beendigung der Zugewinngemeinschaft?

  • Hallo,


    Die Zugewinngemeinschaft endet am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages an deine Noch-Frau.


    D.h. nicht ab Einreichung, sondern wenn das Gericht ihr, den von dir gestellten Scheidungsantrag zustellt.


    edy

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  • Ok. dann sollte es keinen Streit über den Trennungszeitpunkt geben.

    Wie TK es schon schrieb, nach 9-10 Monaten kannst du über einen Anwalt den Scheidungsantrag stellen.

    Welche Gründe könnte dann deine Ex-Frau nennen, den Antrag abzuweisen?

    Also keine gemeinsamen Auftritte mehr, klare Umgangsregelung für die Tochter vereinbaren.

    Es ist ja sehr lobenswert, das du zusätzliche Aktivitäten entwickelst um höheren Unterhalt zahlen zu können, das machen nicht viele Elternteile.

    Wovon lebt deine Ex denn jetzt und habt ihr schon über den Kindsunterhalt gesprochen?


    Gruß


    frase

  • Kindesunterhalt zahle ich natürlich. Das mit der Firmengründung hatte ich schon vorher geplant um das Studium meiner Töchter zu zahlen, damit sie sich voll darauf konzentrieren kann.


    Meine Frau braucht keine Gründe. Ihr ist mit Argumenten nicht beizukommen 😀

  • Meine Frau braucht keine Gründe. Ihr ist mit Argumenten nicht beizukommen

    Sie hat doch schon das beste Argument für dich geliefert, indem Sie ausgezogen ist.

    Was soll ein Familientichter denn da anders entscheiden, als die Ehe für beendet zu erklären.

    Hat Sie den schon juristische Beratung in Anspruch genommen?


    Gruß


    frase