Ehegattenunterhalt trotz Kindesunterhalt?

  • Hallo zusammen,
    da das hier keine Rechtsberatung ist, formuliere ich die Sachlage mal ganz allgemein:

    Herr X (51) steht nach 5 Ehejahren mit Frau X-Y (38) vor der Trennung und dementsprechend nach einem weiteren Jahr vor der Scheidung.

    Aus erster Ehe hat Herr X zwei leibliche Kinder, aktuell 14 und 19 Jahre alt, für die er den nach der Düsseldorfer Tabelle fälligen Kindesunterhalt zahlt. Empfängerin ist seine Exfrau Ex-X. Für Frau Ex-X selbst ist kein Unterhalt fällig, da sie sich seinerzeit bei der Scheidung darauf verständigt haben, auf gegenseitige Forderungen zu verzichten.

    Mit der aktuellen Frau X hat er kein gemeinsames Kind, jedoch hat Frau X eine Tochter (13) aus erster Ehe mit Herrn Y, für die Herr Y den fälligen Unterhalt zahlt.
    Frau X-Y kam arbeitslos und abhängig von Transferzahlungen ("Hartz IV") in die Beziehung und fand erst kurz vor der Eheschließung eine Teilzeit-Arbeitsstelle. Schon nach drei Jahren war Frau X-Y jedoch arbeitsunfähig, dauerhaft krankgeschrieben und beantragt nun eine 100%ige Erwerbsminderungsrente.

    Für den bisherigen Lebensunterhalt (laufende Fixkosten wie Miete, Strom, Telefon/Internet, Versicherungen etc.) der Familie war zum großen Teil Herr X zuständig, da er mit einem Nettoeinkommen von rund 2.000 Euro den Löwenanteil der Einkommens in die Familie brachte. Frau X bestritt hingegen den größten Teil der monatlichen Lebensmittelausgaben.
    Das Kranken- bzw. Übergangsgeld der Frau X-Y betrug zuletzt rund 700 Euro, die zu erwartende Rente dürfte nach den wenigen geleisteten Jahren Berufstätigkeit (9 Jahre inkl. Berufsausbildung vor der Mutterschaft, ca. 3 Jahre seit der Mutterschaft) nicht wirklich viel höher ausfallen. Frau X-Y steht also nach der Trennung also die Rente (angenommen 735 Euro), der Kindesunterhalt (angenommen 400 Euro) sowie das Kindergeld von 219 Euro zur Verfügung – insgesamt rund 1.350 Euro.

    Herr X hat bislang die allfälligen Unterhaltsrechner bemüht, um eine mögliche Unterhaltsverpflichtung zu ermitteln, die aber auf solche Spezialfälle nicht eingerichtet sind und daher den zu zahlenden KIndesunterhalt nicht mit ihre Berechnungen einbeziehen. Nach diesen Rechnern wäre ein Ehegattenunterhalt von rund 400 Euro fällig – aber, wie gesagt, sie berechnen die alten Unterhaltsforderungen seiner Kinder nicht mit.

    Ist für einen der hier hoffentlich anwesenden Profis aus diesen Angaben erkennbar und beurteilbar, ob Herr X an seine werdende Exfrau X-Y Ehegattenunterhalt zu zahlen hat – und wenn ja, in welcher Höhe?

    Herr X dankt für fachkundige Auskünfte und beauftragt mich mit einem herzlichen Gruß

    Shay

  • Hallo,


    Du musst zunächst nur für deine leiblichen Kinder Unterhalt zahlen ( was macht die 19 Jährige Schule/Ausbildung? ).


    Kindesunterhalt ist Geld der Kinder. Die Hälfte des Kindergeldes darfst du vom Bedarf des Kindes abziehen.


    Beides ist also nicht Einkommen der Nochfrau.


    Wie hoch ist jeweils deine Unterhaltszahlung (je Kind) ?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    ich taste mich mal ran, vielleicht macht dann unser edy weiter, der ist der Rechner hier bei uns.


    Mir fiel auf, dass der Unterhaltszahler auch für den Volljährigen an die Mutter zahlt. Das kann ins Auge gehen, weil ab da eigentlich direkt an den Sohn befreiend zu zahlen ist, wie der sich dann mit der Mutter einigt, das ist seine Angelegenheit. Und das Einkommen der Mutter ist bei der Berechnung auch zu berücksichtigen, da sie ja ab Volljährigkeit des Kindes unterhaltstechnisch mit im Boot sitzt.


    So, nun zu der neuen Situation. Bitte zunächst das Kind der zweiten Frau mit seinen Ansprüchen ausschalten, und zwar sowohl das Kindergeld als auch den Unterhalt, den der Vater für sein Kind bezahlt. Es spielt in dem Fall hier keine Rolle. Auch kann sich die Mutter nicht darauf berufen, sie könne wegen der Betreuung des Kindes nicht arbeiten, das Kind ist also in keiner Weise zu berücksichtigen.


    So, jetzt zum Rest. Da ist jetzt zu rechnen. Die letzten 12 monatl. Verdienste nehmen zuzüglich Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Steuerrückzahlung u.s.w. Dieses Einkommen durch 12 dividieren. Dann hat man das Monatseinkommen. Das ist zu bereinigen. Der größte Posten dürften berufsbedingte Aufwendungen sein (Fahrtkosten zur Arbeit), vielleicht auch eine zusätzliche Altersvorsorge, Berufskleidung. Da kann man mal in die Leitlinien seines Oberlandesgerichts schauen, dann sieht man weiter. Danach wird dann noch der Kindesunterhalt für die eigenen Kinder in Abzug gebracht. So, ob dann noch was für die Ehefrau übrig bleibt? Der Selbstbehalt beträgt knapp 1300 €.


    Ich finde die Kalkulation der Höhe der Rente recht mutig, aber bleiben wir mal dabei. Wenn denn was übrig bleibt, was er an die Frau zahlen muss, dann dürfte es doch sehr überschaubar sein. Viel interessanter wäre für mich, wie lange er denn zahlen muss. Bei 5 Jahren Ehe würde ich darauf achten, dass unabhängig von der Dauer des Scheidungsverfahrens eben nur ein Jahr gezahlt wird. Aber das ist dann eine Frage der Taktik.


    So, das wäre mein Einstieg.


    Herzlichst


    TK

  • Guten Morgen zusammen! Das waren ja schon mal ganz gute Antworten. Ich will mal auf einzelne Punkte eingehen:
    edy : Der 19-jährige macht ein duales Studium der E-Technik – die Unterhaltszahlungen an ihn fallen wegen seines eigenen Einkommens sehr gering aus, belaufen sich noch auf 30 Euro oder so ein Spielzeug (ich müsste jetzt genau recherchieren, wieviel das wirklich ist). Bei der 14-Jährigen sind es rd. 400 Euro mtl. – der Berechnung der Frau Ex-X folgend. Herr X ist an dieser Stelle ganz ehrlich – da will er auch gar nicht weiter dran, das Geld ist für seine Kinder, mit seiner Exfrau versteht er sich blendend und vertraut ihr und ihrem neuen Lebensgefährten (kein Trauschein) voll und ganz.

    timekeeper : Die Zahlungen liefen bislang immer an die Mutter, Frau Ex-X, da der Sohn bis zum 16. Lebensjahr kein eigenes Konto besaß; das wurde – obwohl Sohn X mittlerweile ein eigenes Konto besitzt – aus einer gewissen Nachlässigkeit auch nie geändert.
    Die Begründung, Frau X könne wegen Kindesbetreuung nicht arbeiten, galt für den Zeitraum zwischen Geburt und Besuch der 2. oder 3. Klasse; danach trat Frau X eine Halbtagsstelle als Helferin in einem Milchverarbeitenden Betrieb an; netto brachte sie je nach Stundenzahl zwischen 850 und 950 Euro mit nach Hause – falls das von Interesse ist.

    Was die Berechnung des eventuell verbleibenden Ehegattenunterhalts angeht – nach dieser ganzen Bereinigung dürfte nach meiner Schätzung bestenfalls ein Taschengeld übrigbleiben, das zu verschmerzen wäre. Was die Zahlungsdauer angeht – kann Herr X die quasi im Voraus schon durch freiwillige Zahlungen beeinflussen, z.B. durch Kostenübernahme von KFZ-Steuern und -Versicherung u.ä., die er für das KFZ der Frau X trägt, obwohl sie Eigentümerin des KFZ ist? (Ich vermute mal, nein – das gehört in den Bereich "Privatvergnügen" mit dem Zusatz "Selbst schuld, wenn er das macht"... )

    Herzlichen Dank Euch beiden für Eure Antworten! Ich wünsche Euch im Namen von Herrn X einen tollen Freitag!

    Shay

  • Hi,


    man sollte aus Gründen der Rechtsklarheit nicht irgendwelche Zusatzleistungen mit dem eigentlichen Unterhaltsanspruch vermengen. Das gibt irgendwann ein vermeidbares Kuddelmuddel und hat mit der Dauer der Zahlungsverpflichtung nichts zu tun.


    Ich gehe mal im Ansatz von 12 Monaten aus, vielleicht auch bis zu 24 Monate. Vorsichtige Prognose, es kommt eben auf den Einzelfall an. Nur wir haben ein Problem: es kann eine Verlängerung kommen, wenn die Frau wirklich dauerhaft erwerbsunfähig sein wird. Kann sein, muss aber nicht. Deshalb jetzt zügig festzurren, das ist wichtig. Klar, trotzdem können später dann noch das Job-Center oder aber das Sozialamt kommen, aber mit einer klaren befristeten Regelung, die auch dem Einkommen des Mannes und der Dauer der Ehe Rechnung tragen, werden die Ämter sich kaum durchsetzen können. Auch das hatte ich bei meiner Empfehlung im Hinterkopf.


    Dir auch einen angenehmen Freitag!


    TK