Kindesunterhalt an volljähriges Kind trotz Wohnung bei Eltern

  • Meine Tochter, 18 Jahre alt (wir beide leben zusammen und haben ein super Verhältnis) möchte nun zu ihrem Freund ziehen, sie geht derzeit noch zur Schule und hat kein eigenes Einkommen.


    Meine Fragen dazu:

    1. Kann sie selbst entscheiden ob sie das Elternhaus verlässt obwohl ihr alles zur Verfügung gestellt wird wie Wohnraum, Lebensmittel, Taschengeld, Klamotten etc.


    2. Wenn Sie auszieht, kann dann das Naturalunterhalt gegengerechnet werden?


    Wie verhält es sich in diesem Fall?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • Hallo Marsvolvo,


    was ist mit dem anderen Elternteil?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Das müsste geklärt werden. Außerdem, auch volljährige Kinder können nicht unbedingt entscheiden, wo sie während der Ausbildung/des Studiums leben. Jedenfalls dann nicht, wenn der Ausbildungsplatz so nahe ist, dass ein Wechsel nicht ausbildungsbedingt ist.


    Aber zunächst einmal klären, wie die Unterhaltslage ist, das was edy fragte, das ist ganz wichtig.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo

    1. Kann sie selbst entscheiden ob sie das Elternhaus verlässt obwohl ihr alles zur Verfügung gestellt wird wie Wohnraum, Lebensmittel, Taschengeld, Klamotten etc. Weg zum Ausbildungsplatz 10 Min.

    unter den geschilderten Umständen würde es wohl kein Familiengericht geben, was einer Unterhaltsklage (der Tochter) zustimmt.

    Es müssen schon erhebliche Gründe vorgetragen werden, die den Auszug begründen, der Wunsch mit dem Freund zu leben, reicht da nicht aus.

    Ich würde mit der Tochter reden und ihr auch empfehlen, sich beraten zu lassen.


    Gruß


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