Komplexe Fragen zu Betreuungs- und Kinderunterhalt

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein derart komplexes Anliegen, dass ich alle rechtlichen Teilinformationen nicht zusammen kriege und dringend Rat, Hilfe und/oder Erfahrungen benötige.


    Kurz zur Situation:


    Seit Anfang des Jahres bin ich mit meiner Freundin zusammen. Seit knapp 3 Wochen wissen wir von ihrer Schwangerschaft (war nicht geplant!) und sie wurde von ihrem AG direkt ins Beschäftigungsverbot gesetzt.
    Sie hat einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher jetzt durch die Schwangerschaft sicher nicht noch einmal verlängert wird und zum 31.12.2021 ausläuft. Berechneter Entbindungtermin ist übrigens der 20.11.20.

    Man kann also nun davon ausgehen, dass Sie ab dem 1.1.2022 arbeitslos sein wird, da sie sich um das Kind kümmert und der AV seitens AG nicht verlängert wird unter den Umständen einer werdenden Mutter.


    Die besagte Mutter möchte derzeit auch noch nicht zusammen ziehen und allein Wohnen bleiben. Daraus ergibt sich für mich eine erhebliche finanzielle Belastung, da ich nun Betreuungsgeld + Kindergeld bezahlen muss, sofern man nicht in einem Haushalt lebt.

    Ich rechne ohnehin mit einer Trennung ihrerseits, jedoch

    Nun zu den eigentlichen Fragen:


    Bekommt meine noch Partnerin denn dann kein ALG1 ab dem 1.1.22?
    Muss ich wirklich vollständig für ihre Wohnkosten rund um Miete, Strom, Wasser etc. bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres meines Kindes aufkommen?
    gibt es bis dahin keinerlei Leistungen vom Arbeitsamt für meine noch Partnerin, sofern ich finanziell aufkommen kann?


    Sie verdiente zuvor 1800 netto.


    Ich bitte um dringende Hilfe zu den Problemstellungen, ich sehe meinen fin. Ruin bei den derzeitigen Umständen.

    Abhilfe wäre das Zusammenziehen, aber was soll ich machen, wenn sie das nicht will?
    An die Vernunft brauch man während der Schwangerschaft wohl nicht appellieren.

  • Hallo,


    Ich denke die werdende Mutter kann zunächst Elterngeld beantragen?


    Weiterhin müsste man wissen, wie lange ALG1 gezahlt wird?


    Rutscht sie ins ALGII dann wirst du für Kind und Mutter die ersten 3 Jahre aufkommen müssen.


    Dein Selbstbehalt ihr gegenüber beträgt 1280€


    edy

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  • Hi,


    da die werdende Mutter wohl einige Zeit nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, wird es auch kein ALG I geben, sondern nur Elterngeld. Das fließt in die Berechnung des Unterhalts mit ein.


    Und Zusammenziehen aus Gründen der Kostenersparnis nach so kurzer Zeit, sorry, das ist ein törichter Gedanke. Was meinst du, wie schwierig dann später das auseinanderdividieren ist, wenn es nicht klappt.


    Herzlichst


    Tk