Muss er mehr Unterhalt zahlen?


  • Unterhalt, muss er mehr zahlen?

    Mein Mann hat mit seiner Ex-Frau zwei Kinder. Das Mädchen wird 13 und der Junge wird 10 Jahre alt. Nun ist die Sache so, daß das Mädchen von der Mutter so beeinflusst wurde, daß diese den Kontakt zu ihrem Papa abgebrochen hat und nicht mehr kommt alle 14 Tage. Jetzt behauptet die Mutter, er würde sich nicht um sein Kind bemühen. Mein Mann zahlt für beide Kinder freiwillig den Turnverein und will nun die Mitgliedschaft der Tochter kündigen, da diese ja nun nichts mehr von ihrem Vater wissen will. Jetzt verlangt die Mutter, daß mein Mann der Teil Kindergeld von der Tochter, IHR nun mehr bezahlt werden soll, da ja die Tochter nicht mehr zu meinem Mann käme. Mein Mann zahlt den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 110%. Sie verlangt das er dann anstatt 810 € nun 919,50 € zahlen soll. Kann sie das verlangen?

  • Hallo,


    Nein die Mutter kann nicht mehr Unterhalt verlangen.


    Aber wie hoch ist denn der Beitrag zum Turnverein? sollte er den nicht besser weiterzahlen?


    edy

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  • Hallo,


    erst einmal vielen Dank für die Antwort. Nein mein Mann möchte diesen nicht weiter bezahlen für die Tochter, da diese den Kontakt komplett abgebrochen hat, ihn sogar komplett blockiert hat mit allen Telefonnummern. Da stellt sich für ihn die Frage: Warum soll ich etwas bezahlen, freiwillig, wenn das Kind mich komplett aus seinem Leben verbannt hat? Die Mutter will jetzt das er das Kindergeld welches er ja einbehalten darf für beide Kinder, hälftig auf den Unterhalt zugezahlt bekommen, da sie meint, das die Tochter ja nicht mehr käme und nur bei ihr wäre. Deshalb war meine Frage, ob sie das verlangen kann.

  • Das hat die Ex-Frau geschrieben:


    Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:


    Da unsere Tochter seit Januar schon nicht mehr zu dir kommt, erwarte ich ab Mai 2021 die Hälfte vom Kindergeld, was du vom Unterhalt abziehst, das steht mir zu, da dein 2. Kind, komplett bei mir ist und ich die Kosten habe und trage.


    Hier die Berechnung:

    Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle für beide Kinder 1.029 €, davon werden 219 € Kindergeld abgezogen, wären das was du jetzt zahlst 810 €. Der zukünftige Unterhalt sieht so aus: 810 € + 109,50 (die Hälfte von 219 €) = 919,50 €.


    Ab Mai 2021 erwarte ich einen mtl. Unterhalt i.H.v. 919,50 €.


    Und die Nachzahlung von Februar bis April jeweils 109,50 mtl. wären gesamt = 328,50 €.

  • Hi,


    unser edy ist ja der Spezialist für Unterhaltsberechnungen. Deshalb mein Beitrag auch nur ganz kurz. Natürlich kann weiterhin das halbe Kindergeld abgezogen werden. Insoweit geht es nicht um die anteilige Versorgung des Kindes, sondern ausschließlich um das Abpuffern von Steuernachteilen, die durch die "Aufzucht der Brut" entstehen. Und diese Nachteile entstehen eben durch Betreuung und durch Zahlung. Weiter ist da nicht zu prüfen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Zeuseline,


    Wie TK schon schrieb, wenn der Vater den Mindestunterhalt zahlt, kann er weiterhin das hälftige Kindergeld


    vom Bedarf des Kindes abziehen.


    Wer hat denn die Unterhaltsberechnung vorgenommen? gibt es einen Titel/Jugendamtsurkunde?


    edy

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  • Mein Mann hatte sie beauftragt. Die Ex versucht schin seit Jahren meinen Mann auszunehmen wie eine Weihnachtsgans. Das ganze geht schon seit 7 Jahren. Er hat den Umgang damals auch nur per Gericht durchsetzen können, weil die Ex ihm die Kinder vorenthalten wollte. Damals hat erst die Unterhaltsvorschusskasse gezahlt weil er mit seinem kleinen Betrieb erst gestartet war.

  • Hallo Zeuseline

    Die Ex versucht schon seit Jahren meinen Mann auszunehmen wie eine Weihnachtsgans.

    Solche Bemerkungen kenn wir ja und es ist immer die Sichtweise der jeweils Betroffenen.

    Es sind seine Kinder, er trägt eine Mitverantwortung und dieser sollte er gerecht werden.

    Dazu zählt auch die Unterhaltsleistung über die oft trefflich gestritten wird.


    Da ich aus persönlicher Erfahrung schreibe, rate ich deinem Mann, jegliche Nebenleistungen, die über den vereinbarten Betrag gehen würden einzustellen.

    Es ist immer besser, man hat nur einen Betrag pro Kind und natürlich die Betreuungskosten in der Zeit der eigenen Betreuung, dass ist eine saubere Lösung.


    Die Mutter kann natürlich auch Mehr- oder Sonderbedarf geltend machen, das hängt aber von verschiedenen Faktoren ab.

    Auch ist der Anteil je nach Einkommen auf beide Elternteile aufzuteilen.


    So, nun mal zu der Sache mit den Sportverein. Dieser könnte durchaus als Mehrbedarf gelten, wenn es nicht mal so eine Laune war.

    Es muss also mit der Mutter gesprochen werden, wie es da weiter laufen soll.

    Das KG wird grundsätzlich anteilig berücksichtigt, wurde hier ja schon erklärt.


    Persönlich hatte ich auch die Erfahrung machen müssen, das gerade Kinder in der Pubertät sehr große Probleme mit getrennten Eltern haben und sich die Parteilichkeit zeitweise verschiebt. Es bleibt dem Vater nur die Option, sich verlässlich zu verhalten.

    Dem Kind also möglichst zu zeigen, das er hier Verständnis hat und zu seiner Rolle steht, egal was da die "andere Seite" macht.


    Gruß


    frase

  • Mein Mann hat sich immer um die Kinder bemüht, man hat ihn bloß nie gelassen (Ex). Er gibt auch, sei es Klassenfahrten o.ä. immer seinen Teil mit dazu. Beide Kinder, hatten hier bei uns JEDER sein eigenes Zimmer. Um alles hier zu schreiben was da alles gelaufen ist, würde ich hier zwei Tage ohne Pause sitzen.

  • Na, das ist doch Super. Es scheint also der Mutter nicht in den Kram zu passen, das es den Kids bei euch gut geht.

    Da sind also alte Wunden noch nicht verheilt. Kinder sind nun mal auch den Einflüssen ihrer Eltern ausgeliefert.

    Die Zeit wird es zeigen, meine Mächen hatte aich mal ein paar Jahre Funkstille gewollt.

    Heute sind Sie erwachsen und wir haben ein ganz normales Verhältnis.


    Wenn es Probleme mit der Mutter gibt, finde ich das klare Regeln helfen.

    Den Umgang sollte man nicht erzingen, das Angebot aber offen halten.


    Gruß


    frase

  • Mein Mann und seine Ex sind seit 7 Jahren getrennt (ich bin nicht der Grund) und sie versucht ihn seit dem Zeitpunkt auch emotional zu erpressen. Sie versucht ihn ständig einzuschüchtern mit ihren Drohungen und IHREN Konsequenzen.


    Aber wie ist das mit dem jetzigen Corona-Bonus? zählt ja auch als Kindergeld.

  • Der Corona-Kinderbonus hat gesetzlich dieselbe Stellung und Funktion wie das laufende Kindergeld und ist daher auch unterhaltsrechtlich identisch zu betrachten, kann also anteilig beim Unterhalt für den zahlenden Elternteil beim jeweiligen Monat abgezogen werden.

    Ich persönlich finde das zwar falsch, der Gesetzgeber hat es aber so vorgegeben.

    sie versucht ihn seit dem Zeitpunkt auch emotional zu erpressen. Sie versucht ihn ständig einzuschüchtern mit ihren Drohungen und IHREN Konsequenzen.

    Da sollte er drüber stehen, was für ein "Armutszeugnis", die eigenen Kinder zu instrumentalisieren.


    Gruß


    frase

  • timekeeper   edy   frase 😊 vielen Dank für eure Hilfe. Gegen die Mutter der Kinder wird jetzt sogar noch ein Eilverfahren eingeleitet weil sie den Sohn nicht zur Schule schickt und ihn trotz des Angebotes der Corona-Tests in der Schule, zuhause lässt. Dies hat sie eigenmächtig entschieden ohne vorherige Absprache, es besteht ja geteiltes Sorgerecht. Sie hat sich somit zwei Löcher ins Knie geschossen, einmal wegen dem Ursprungsthema und jetzt mit der Schule. Weil sie ja denkt, das sie IMMER im Recht ist und mein Mann kleindoofi ist und nichts weiß. Aber da hat sie auch die Rechnung ohne mich gemacht. Das wollte ich nur noch mal schreiben 😊


    Viele Grüße Zeuseline und bleibt alle gesund.

  • Sie hat das ohne Einverständnis des Vaters entschieden und handelt nicht zum Wohle des Kindes...da er Techtschreibschwäche hat und nach den Sommerferien auf die weiterführende Schule kommt. Sie bekommen, wenn sie zu Hause gelassen werden nur die "Hausaufgaben" von einem Mitschüler gebracht. Also in dem Sinne kein Homeschooling wie bisher.