Vater in Elternzeit und Unterhalt??

  • Hallo, ich versuche mich kurz zu fassen und bin schon sehr verzweifelt.


    kurze Info: ich habe mit meinem Exmann 3 Kinder ( 10/12/13). Bin seit zwei Jahren neu verheiratet.


    Exmann ist seit 3! Jahren neu verheiratet. Hat zwei Kinder neu und Frau ist wieder schwanger.


    Ich habe mir einen Titel 2016 erkämpft ( er hat seit 2011 keinen Unterhalt gezahlt). Seit 2016 zahlte er bis Sommer 2020 normal Unterhalt. Dann ging er einfach in elternzeit für sein zweites Kind und zahlt seitdem nur 300€. Änderungsklage läuft. Er sagt das seine Frau nicht mehr so belastbar ist und deswegen er sich um seine Kinder kümmern muss/will, zeitgleich hat er aber eine UG mit seiner Frau gegründet und will diese aufbauen. Seine Frau arbeitet nur sporadisch und erzielt nur ca 900€ Einkommen. Vor seiner Elternzeit verdiente mein Ex ca 3500€, durch die elternzeit die er zwei Jahre ( also bis 2022) genommen hat, will/kann er nur diese 300€ für seine drei ersten Kinder zahlen. Zeitgleich kündigt er an, für sein drittes Kind auch in zweijährige elternzeit zu gehen.


    Für mich ist absehbar das er nie mehr in sein normales Angestellten verhältnis zurück kehren wird! Durch die neue Firma seiner Frau will er natürlich alles drücken.

    Unweit muss ich davon ausgehen das das Gericht der Änderung zustimmt? Kümmern tut er sich nicht großartig und finanziell muss ich jetzt auch alles allein stemmen...


    vielen Dank!

  • Hi,


    diese Fallkonstellationen sind sehr, sehr unerfreulich. Ich staune immer wieder, mit welcher Selbstverständlichkeit zum Unterhalt Verpflichtete ihre Altkinder finanziell entsorgen, wenn da eine neue Beziehung ins Spiel kommt. Meine Einschätzung deckt sich mit deiner, der will nicht mehr zurück in das Angestelltenverhältnis.


    So, was haben wir? Fünf, demnächst sechs Kinder. Die gehen in die Berechnung ein. Seine Ehefrau nicht, einerlei, ob sie arbeitet oder nicht. Die Frage, die sich jetzt stellt, ist, ob man bei der Berechnung der Unterhaltsansprüche deiner Kinder bei sechs Kindern mehr herauskommen würde als das, was jetzt bezahlt. Also nach Einkommensbereinigung u.s.w. Das müsstest du auf der Basis des Titels, der ja existiert, mal durchrechnen.


    Wenn ja, dann kommen wir zur zweiten Frage, nämlich wie die Elternzeit zu bewerten ist. Grundsätzlich ist Elternzeit mit den verringerten Einkommen dann zu berücksichtigen, wenn die Elternzeit aufgrund eines gemeinsamen Kindes genommen wird, was ja hier aber nicht der Fall ist. Ich meine, dass die Elternzeit wegen fremder Kinder im Regelfall nicht anzurechnen ist, man also mit einem fiktiven Einkommen rechnen kann. Es kann natürlich Ausnahmen geben, aber wenn Zeit ist, eine Gesellschaft zu gründen und diese aufzubauen, dann ist auch Zeit da, arbeiten zu gehen und Unterhalt für die Kinder zu verdienen.


    Bist du denn wieder verheiratet? Wenn nicht, dann käme ja auch noch die Unterhaltsvorschußkasse in Betracht oder gegebenenfalls auch noch das Job-Center.


    Herzlichst


    TK