• Guten Abend

    Ich habe hier ein Problem und würde mich über eine oder mehrere Antworten freuen.

    Nach einem Gerichtsurteil wurde der Umgang mit der anderen Oma, ( Ex-Schwiegermutter meiner Tochter) festgelegt.

    Wenn nun das Kind ( 4 Jahre) krank ist oder wie beim letzten geplanten Umgang wegen Corona in behördlich angeordneter Quarantäne war, schickt meine Tochter das Kind nicht zum Umgang zur Ex- Schwiegermutter.

    Nun war sie erneut beim Anwalt und verlangt Ersatztermine am Wochenende,auch dann, wenn der Papa oder ich , unser Umgangsrecht wahrnemen möchten und droht über Anwalt, nun ein Ordnungsgeld verhängen zu lassen.

    Was kann man denn noch machen, um der Ex- Schwiegermutter Grenzen zu setzen.Meine Tochter leidet und die kleine bekommt auch einiges mit, obwohl wir möglichst versuchen, den Ärger von ihr fernzuhalten.

    Eine Aufhebung des Umgangsrechtes ist schwierig sagte unsere Anwältin.

    Ich selber habe mein Umgangsrecht nicht eingeklagt, ich habe ein tolles Verhältnis zu meiner Tochter, wir regeln das untereinander, so wie sie Unterstützung braucht. Wäre es denn sinnvoll, das ich auch noch mein Umgangsrecht einklage, einfach nur um die Umgangszeiten mit der anderen Oma etwas zu entzerren, um etwas Druck rauszunehmen? Was meint ihr?


    Danke schön

  • Hi,


    ich sehe es immer sehr kritisch, wenn entferntere Verwandte, und dazu gehören auch die Großeltern, ein Umgangsrecht einklagen. Spinnen wir mal den Faden fort: wenn dann noch die Tanten und Onkels kommen, wann hat das arme Kind denn dann mal Zeit für sich? Außerdem ist das Umgangsrecht der Großeltern im Vergleich zu dem der Eltern doch ein recht schwaches. Es gibt Rechtsprechung, die ein solches Recht schon abspricht, wenn sich Eltern und Großeltern nicht einig sind, weil es dann dem Kindeswohl widersprechen würde.


    Was ist da in dem Verfahren nur schief gelaufen? Das müsste man hier schon wissen. Die zweite "Macke," die ich sehe, ist das Fehlen einer Regelung für den Ausfall von Terminen. Das sollte eigentlich in so einem Verfahren geklärt sein. Angesichts des recht schwachen Großelternrechts würde ich dazu neigen, dass bei dokumentierten Ausfällen, die gut begründet sind, in Ermangelung einer Regelung kein Zwangsgeld verhängt werden wird durch das Gericht. Aber, da fehlen einige Infos.


    Eine gerichtliche Fixierung bzw. den Versuch durch dich halte ich für keine gute Regelung. Dadurch werden die Rechte der anderen Großeltern nicht eingeschränkt. Wie geschrieben, was hier schief gelaufen ist, das kann ich nicht abschätzen. Das wäre aufzuarbeiten, vielleicht auch mit einem neuen Anwalt. Jedenfalls wäre die Beantragung eines Zwangsgeldes durch die Gegenseite vielleicht ein Grund, sich die ganze Regelung nochmals anzuschauen.


    Aber, nicht vergessen: ein Kriegsschauplatz wird nicht durch Einrichtung eines weiteren eliminiert.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank erstmal, dann weiß ich bescheid, wir warten mal was unsere Anwältin noch sagt/ macht.

    Ersatztermine waren gerichtlich nicht festgelegt worden, auch nicht die Telefontermine, die die andere Oma einfordert. Meine Tochter ist im Schichtdienst und kann daher nicht immer ans Telefon gehen. Der kleinen waren die Telefonate auch schon zuviel,war nur ausfragerei und so lange kann sie sich garnicht konzentrieren...

  • Hallo, ich bin echt sprachlos, was manche Großeltern für ein Geltungsbedürfnis entwickelen.


    Wie ist denn die Umgangsregelung für die "will haben Oma" vom Gericht entschieden worden (zeitlicher Umfang)?

    Daran sollte sich auch eine Lösung orientieren können.

    Ein Termin kann schonmal ausfallen, Quarantäne ist ein besondere Umstand und sollte auch die Gesundheit der Großeltern schützen.

    Hätte es die Möglichkeit gegeben, hier eben mal das Telefon zusätzlich (als Ersatz) zu erlauben, es gibt ja auch Videotelefonie.


    Ich bin ein Freund der klaren Regelungen, daher eventuell über den Anwalt die offenen Punkte (Ausfall bei Krankheit o.ä.) regeln lassen.


    Gruß


    frase

  • frase, wenn Großelternumgang schon vor Gericht ausgehandelt ist, dann sind die Fronten so verhärtet, dass nichts mehr geht. Nur, uns fehlt ein gravierender Teil der Geschichte. Wie kam es zu diesem Urteil? Und, nein, die Mutter muss nicht "Gewehr bei Fuß" stehen, um ständige Anrufe weiter zu leiten an das Kind.


    Nur, ohne Kenntnis der Vorgeschichte kann man nicht auf den Punkt genau helfen, das ist das Problem.


    Herzlichst


    TK

  • Danke euch allen. Zur Vorgeschichte gibts nur das zu sagen, das die Oma schon immer sehr von sich aus präsent war. Sie hat meine Tochter solange bearbeitet, bis sie zugestimmt hat, das sie die kleine bekommt. Als es ihr zuviel wurde und sagte, das sie das nicht möchte, das die kleine fast jedes Wochenende bei der Oma ist, lief sie zum Anwalt...auch machte sie Kontrollbesuche...um das gerichtlich zu klären. Aber mit Geld kann man keine Liebe erkaufen. Sie überhäuft die kleine mit Geschenken, meine Tochter hat dann hinterher Mühe, das die kleine kein Theater macht wenn sie etwas nicht bekommt...sie ist auch nur die Oma und nicht die Mama...

  • Hi,


    alles etwas wirr, nimm es mir nicht übel. Was ist denn nun der Inhalt der Gerichtsentscheidung. Erging die in der Form, weil das Kind sich schon vorher sehr viel bei der anderen Oma aufgehalten hat? Das klingt hier alles so. Jedenfalls muss die Tochter die Frau nicht in ihre Wohnung lassen, da ist kein Grund für da. Weder zur Kontrolle noch sonst wie.

    Ansonsten diszipliniert an den Gerichtsentscheid halten, ständig telefonieren ist nicht, das kann massiv stören. Keine Ahnung, wie oft die Kleine die Oma sieht. Da ist vielleicht dann noch ein Telefonat in einem festen Zeitfenster pro Woche angebracht, aber ansonsten muss Ruhe sein. Es ist ein Unding, dass der Umgang mit einer Oma die Abläufe zu Hause massiv stört, wobei ich der Oma gar nichts schlechtes unterstelle. Einfach Gedankenlosigkeit und überbordende Liebe. Schade, dass es so schwer ist, das zu steuern.


    Die Lösung ist im Augenblick eben nur, pingelige Umsetzung des Gerichtsentscheids, und wenn man eine Abänderung längerfristig anstrebt, dann bitte mit einem Protokoll anfangen. Mit penibler Buchführung was wann wie vorgefallen ist. Es langt nun mal nicht aus, zu sagen, das Kind käme immer verstört nach Hause. Da muss man schon auf den Punkt formulieren, was war, eben an diesem Tag.


    Aber erst einmal, wie sieht denn die Umgangsregelung genau aus?


    Herzlichst


    TK