Kindesunterhalt in der Ausbildung

  • Kindesunterhalt Erstaubildung eigenes Gehalt

    Hallo,

    meine Tochter ist 20 Jahre alt, beginnt im August ihre Erstausbildung und wird ca 800 Euro netto Ausbildungsvergütung erhalten.

    Bisher hat ihr Vater Unterhalt gezahlt, kann er das ab August kürzen? Ich komme mit der D'dorfer Tabelle nicht zurecht, daher meine Frage. Tochter wohnt bei mir.

    Danke :)

  • Hi,


    vielleicht ein paar grundsätzliche Ausführungen, die weiter helfen sollten. Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile in der Pflicht und das Kindergeld wird voll und nicht nur hälftig angerechnet. Ihr bereinigt also jeweils eure Einkommen, addiert sie, lest dann den Unterhalt aus der DT ab, davon wird dann das volle Kindergeld abgezogen, dann habt ihr den Anspruch des Kindes. Hiervon wird dann ihr Azubi-Lohn in Abzug gebracht, allerdings nicht voll, die 800 € sind auch zu bereinigen, in der Regel um 90 € Ausbildungsbedarf. Wenn da eine Differenz zwischen dem ursprünglich ermittelten Bedarf und dem jetzt konkret ermittelten Bedarf besteht, so ist dieser entsprechend dem Verdienst der Eltern zu quoteln. Hat der Vater bisher alleine gezahlt, und sollte (sehr unwahrscheinlich bei der Konstellation) ein höherer Betrag rauskommen als der bisher geleistete, so muss er diesen Mehrbetrag nicht zahlen, seine Verpflichtung ist also nach oben gedeckelt.


    Wenn überhaupt noch etwas zu zahlen ist (von beiden Elternteilen!) dann wegen der anrechenbaren 790 € wahrscheinlich deutlich weniger als bisher. Sollte ein Unterhaltstitel existieren, der über die Volljährigkeit hinaus geht, so muss der Vater so lange den austitulierten Betrag weiter zahlen, bis der Titel aus der Welt ist. Er hat allerdings einen Anspruch auf Abänderung, es ist sinnvoll das alles auch ohne Gericht zu regeln, denn das würde kostentechnisch zu Lasten der Tochter gehen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Schmolluschel ,


    wenn der Tochter noch Unterhalt zustehen sollte, dann müssen die beiden Einkommen der


    Eltern (zusammengerechnet) mindestens 5000€ Netto betragen


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Schmolluschel,


    TK wird es dir gerne nochmals erklären?


    oft hilft aber auch mal "Google" zu bemühen.


    Unterhalt bereinigen ergibt:


    https://www.google.com/search?…&sourceid=chrome&ie=UTF-8


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

    Einmal editiert, zuletzt von timekeeper ()

  • Hallo Mel,


    grundsätzlich sind ab 18 beide Eltern barunterhaltspflichtig.

    Da deine Tochter bei dir wohnt, kannst du natürlich mit ihr etwas anderes (Naturalien, Mietanteil usw.) vereinbaren, so dass du keinen Barunterhalt zu zahlen brauchst. Die Berechnug des Unterhaltes für deine Tochter benötigt daher beide Einkommen der Eltern.

    Bereinigung bedeutet, dass jedes Elternteil vom Netto noch bestimmte Aufwendungen abziehen kann.

    Gibt es denn einen Unterhaltstitel für deine Tochter über den 18 Geburtstag hinaus?


    Bei der Höhe des Ausbildungsgehaltes müssen die Eltern schon sehr gut verdienen (siehe Beitrag edy), damit noch Unterhaltsanspruch besteht.

    Normalerweise müsste sich jetzt der Vater um eine Änderung kümmern, die Tochter könnte sich mit ihm in Verbindung setzen und die neue Sachlage besprechen.


    Gruß


    frase