Heirat EU-Bürger

  • Hallo,


    mein langjähriger Freund (rumänischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Dänemark) und ich (deutsche Staatsbürgerin ALGII-Empfängerin) wollen demnächst in Deutschland heiraten.
    Da ich nicht weiss wie lange meine Arbeitslosigkeit noch anhält und ich keine finanziellen Möglichkeiten habe meinen noch Freund nach der Eheschliessung zu unterstützen, habe ich einige Fragen.
    Welche Summe sollte er mitbringen um die erste Zeit, bis die Arbeitserlaubnis genehmigt wird, überleben zu können? Gibt es da eine Richtlinie? Etwas konkretes?
    Was für Auswirkungen hätte das auf mein Arbeitslosengeld?
    Wie lange dauert es bis die AE da ist? Was ist die offizielle Version und wie sieht es in der Realität aus?


    Danke

  • Hallo,


    wenn dein Freund EU-Bürger ist, dann gilt die Freizügigkeit. Er kann sich aufhalten wo er will und auch Arbeiten. Die Arbeitserlaubnis wird kurzfristig erteilt werden. Ich glaube nicht, dass er da lange warten muss. Ist er mit dir verheiratet, so hat er mit dir zuammen auch Ansprüche auf Arbeitslosengeld II. Ihr bildet dann eine Bedarfsgemeinschaft.


    Gruss


    Hilli

  • Hi,


    ja, da gibt es eine ganze Menge Infos, insbesondere in den einschlägigen Foren. Hier deshalb nur ein kurzer Überblick.


    Rumänien ist EU-Land. Deshalb, wie bereits angemerkt, herrscht Freizügigkeit UND der Freund kann hier auch ohne zusätzliche Genehmigung der Agentur für Arbeit einen Job annehmen. Der Genehmigung bedurfte es noch bis vor Kurzem, das war eine Übergangsregelung, die aber inzwischen nicht mehr gilt. Er benötigt auch keine Aufenthaltserlaubnis oder sonst was.


    Die ganz andere Frage ist, wovon er leben soll. Bekommst Du ALG 1, so hat ein Zusammenziehen/eine Heirat keinerlei Einfluß. Anders sieht es bei ALG II aus. Da bildest du dann mit deinem Freund zumindest im Falle der Heirat eine Bedarfsgemeinschaft. Ob er sofort auch bei uns eine Unterstützung (ALG II/Sozialgeld) bekommt, das kommt auf die Voraussetzungen an. Die findest du in § 7 SGB II. Es kann sein, dass er erst ein Jahr hier leben muss, ehe er in den vollen Genuß unseres sozialen Netzes kommt.


    Deshalb ist dringend zu empfehlen, sich zuerst um einen Job zu kümmern, dann nach Deutschland zu kommen.


    Herzlichst


    TK