Wechselmodell mit Säugling?

  • Hallo,


    ich bin derzeit schwanger im 6. Monat. Seit Beginn der Schwangerschaft ist das Verhältnis zum Kindsvater recht kompliziert geworden. Ich bot ihm direkt das gemeinsame Sorgerecht an, auch, dass das Kind seinen Nachnamen tragen könnte (da mir der Nachname egal ist). Soweit war alles okay, dann kippte die Stimmung.
    zum Beispiel erklärte er mir, dass es mit dem gemeinsamen Sorgerecht leichter sei, mir das Kind wegzunehmen und er das so oder so bekommen würde, da könne ich mich auf den Kopf stellen. Ich weiß solche Aussagen nicht wirklich einzuschätzen und b schlechter Scherz oder Ernsthaftigkeit. Weiß ich nicht. Eigentlich sagte er immer, er hätte kein Problem, dass das Kind bei mir wohnen würde, da ich eine gute Mutter sei. Mittlerweile würde ich mich vom Sorgerecht lieber distanzieren wollen.

    Das nächste Thema war das umgangsrecht. Ich hatte mich eingehend darüber informiert, was das beste sei für das Kind und hatte folgenden Vorschlag gemacht:


    1. Lebensjahr

    2x pro Woche nachmittags für 1-2 h (je nachdem)

    1.+3. Wochenende für einen Tag am Nachmittag.


    2. Lebensjahr

    2x pro Woche

    1.+3. Wochenende Samstag bis Sonntag (je nachdem wie weit das Kind mit der Ernährung ist und wie es das so mitmacht, sowas kann durchaus unvorhersehbar sein)



    nun schlug ich ihm das vor. Aber ihm ist das nicht genug. Er möchte das wechselmodell von Anfang an. Ich sagte das ginge nicht, da ich für ein paar Stunden sicher abpumpen kann aber sicher nicht für eine Woche. Außerdem hat er keinen Platz in seiner Wohnung und es sei nicht im Sinne eines Babys, in der Küche, im Badezimmer oder neben dem Katzenklo zu schlafen. Hinzu kommt, dass er eine schulpflichtige Tochter hat. Babys schreien nachts, manche oft, manche selten. Es wäre zu dem Nachteil seiner Tochter, wenn das Baby nachts schreien sollte, sie aber in die Schule muss. Darüber hinaus sehe ich es als kritisch, dass ein Baby (ohne Zeit- und erinnerungsvermögen) eine Woche da und eine Woche da sein soll. Wir wären beide jede Woche aufs neue fremde für das Baby. Er möchte dennoch das wechselmodell.


    Durch Google wurde ich nicht wirklich schlau. Ich empfinde mich als kompromissbereit aber irgendwie hört mein Verständnis wirklich auf. Lt einer Website ist das wechselmodell auch beim Säugling möglich, die meisten sprechen davon, dass es ab 4. Jahren frühestens durchgesetzt werden kann.


    Vielleicht habt ihr hilfreiche Tipps für mich. Liebe Grüße

  • Hallo Luisa,



    Ihr solltet euch mal (gemeinsam) einen Termin bei einer Familienberatung geben lassen.


    Deine Planung mit dem 2.Lebensjahtr des Kindes überrascht mich ein wenig, dass Kind ist noch nicht geboren,


    du stellst aber schon Pläne für das zweite Lebensjahr auf ?


    Erst mal die Geburt abwarten.


    Der Nachnahme des Kindes ist dir egal, das Sorgerecht soll der Vater aber nicht bekommen ( oder meinst du das Aufenthaltsbestimmungsrecht ?).


    edy

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  • Hallo,


    anfangs war ich der Meinung, dass nichts gegen das gemeinsame Sorgerecht sprechen würde. Anfangs hat er aber auch noch nachgefragt, mit geplant etc. Jetzt ist es so, dass er sagt, dass er sich am wichtigsten ist und gar keine Zeit und Lust auf das Kind hat, weil er es schließlich nie wollte. Dann eben diese Aussagen, dass er mir das Kind wegnehmen will usw. jetzt stehe ich dem gemeinsamen Sorgerecht doch eher kritisch gegenüber. Allerdings habe ich bei meinem erstgeborenen das alleinige Sorgerecht (der ex Partner und ich besprechen aber alle wichtigen Entscheidungen und ich beziehe ihn freiwillig in sehr viel mit ein). Aus diesem grund weiß ich gar nicht so genau, was das gemeinsame Sorgerecht für rechte, Pflichten, vor- und Nachteile mit sich bringt.

    Die Regelung fürs 2. Lebensjahr sollte in erster Linie verdeutlichen, dass der Umgang je nach Alter und Fähigkeiten erweitert werden kann und sollte. „Je kleiner, desto öfter und kürzer“ find ich ja ok, aber „je älter desto seltener“ finde ich merkwürdig als Regelung. Für mich gibt es keine Rechtfertigung, dann Tage zu streichen, nur, weil es von der Mutter unabhängiger ist. Ich möchte einfach bei insgesamt ca 12 Ragen bleiben, wenn es auch nur jeweils wenige stunden sind. Man verpasst einfach zu viel, wenn man nur alle zwei Wochenende langkommt.


    Liebe Grüße

  • Hi,


    das gemeinsame Sorgerecht wird er bekommen. Allerdings sind das überspitzt formuliert ein paar Unterschriften bis zur Volljährigkeit. Also da was draus zu machen, das lohnt sich einfach nicht.


    Nun zum Wechselmodell: ich kann mir nur schwer vorstellen, dass das ab Geburt klappen kann. Es mag Ausnahmen geben, aber letztlich müssen dann die Eltern in der Lage sein, ausgiebig zu kommunizieren. Und das sehe ich bei euch nicht unbedingt. Die ersten 1-2 Jahre wird der Vater das Kind bei dir besuchen, eben um dem Kind einen ruhigen Rahmen zu bieten, und dann kann man langsam auf Übernachtungen beim Vater umstellen, es kann dann den Vater seltener und länger sehen. Dann steht möglicherweise auch das Wechselmodell zur Diskussion.


    Mach dich jetzt nicht verrückt, genieße die Schwangerschaft. Irgendwie hab ich das Gefühl, es geht bei ihm nicht um das Kind, sondern er will dich verunsichern. Suche eine Familienberatungsstelle auf, wie edy empfohlen, lass alles ruhig auf dich zukommen. Organisiere dein eigenes Leben gut, so dass da keine Unsicherheit da ist, das wird bei einem so kleinen Kind gerne gesehen.


    Und, diskutiere jetzt nicht ewig mit ihm, das bringt nichts.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper


    vielen Dank erstmal. Das beruhigt mich ungemein. Wenn die Zeit gekommen ist, habe ich nichts gegen das Wechselmodell. Da wir dicht beieinander wohnen sollte es damit keine Probleme geben. Aber es ist auch gut zu wissen, dass das Sorgerecht nicht automatisch bedeutet, dass er das Kind einfach bei sich wohnen lassen kann, nur, weil er es gerne so möchte. Auch gut, dass das wechselmodell nur schwer möglich ist, wenn das Baby noch genau das ist - ein Baby.

    Mal sehen was sich aus all dem noch ergeben wird. Ich hoffe, wenn das Kind dann da und greifbar ist, dass sich die Dinge zum positiven verändern.


    Bin ich eigentlich verpflichtet, den Taxi-Service für ihn zu spielen? Sprich, das Kind bringen und wieder nach Hause bringen oder ist das sein Job?


    Liebe Grüße

  • Hallo,

    Bin ich eigentlich verpflichtet, den Taxi-Service für ihn zu spielen? Sprich, das Kind bringen und wieder nach Hause bringen oder ist das sein Job?


    da machst du dir jetzt schon Gedanken? ,denn:

    Da wir dicht beieinander wohnen sollte es damit keine Probleme geben.


    Lass alles auf dich zukommen,


    Oft denkt ein Partner das er bei "Wechselmodell" keinen Unterhalt zahlen muss ?


    edy

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  • Hallo timekeeper


    ja über solche Dinge mache ich mir jetzt schon Gedanken. Ich denke sehr gerne sehr weit im Voraus. Und wegen meines 1. Kindes weiß ich wie schnell man doch recht unvorbereitet vor solchen Situationen steht, dass der Vater Ansprüche stellt und ich nicht weiß, ob diese dann gerechtfertigt sind oder nicht. Und bei dem Vater weiß ich, dass ihm (vielleicht nur momentan) jeder Schritt Zuviel ist und wenn er nichts bekommt, tut er auch nichts. Das klingt hart und böse, leider gottes aber Realität.

    Danke aber für die Antwort.


    Liebe Grüße

  • Luisa,


    man kann mit einem Baby nicht voraus planen. Konzentriere dich jetzt auf das, was wichtig ist. Auf die Schwangerschaft und die Geburt. Das ist wichtig. Lass dich nicht unter Druck setzen. Selbst wenn der Vater irgendwann Druck ausübt, wird das nicht unmittelbar umgesetzt. Dann hat man alle Zeit der Welt, sich zu wehren. Nur, du weisst doch gar nicht, was er tun wird oder nicht.


    Mensch, genieße die Schwangerschaft. Stress tut auch dem Kind nicht gut. Und, ich bestehe auf einer Geburtsanzeige hier!


    LG


    TK

  • Hallo Lisa,


    das sieht ja so aus, als ob der Kindsvater dir jetzt schon das Leben schwer macht. Sollte er das Sorgerecht bekommen, wird er dazu noch viel mehr Möglichkeiten bekommen. So darf ein getrennt lebender Vater der Mutter beispielsweise verbieten, wegzuziehen. (Gut möglich, dass du das gar nicht vorhast, aber du weißt nicht, was in den 18 Jahren des Aufwachsens deines Kindes passiert, z.B. bezüglich Jobmöglichkeiten o.ä.)


    Du bist nicht verpflichtet, ihm das Sorgerecht zu geben. Er müsste es sich dann einklagen. Hier wird ein Fall zitiert, wo die Klage abgewiesen wurde: "Das Gericht sieht zwischen den Eltern keine ausreichend tragfähige soziale Beziehung, um die Verantwortung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu übernehmen."


    Das Wechselmodell ist übrigens leider für die Kinder oft nicht wirklich optimal, es gibt sogar Studien, denen zufolge es sich schädlich auswirkt.


    Liebe Grüsse

  • Lydia,


    ich habe die Schleichwerbung rausgenommen, so etwas ist hier nicht zulässig. Eine weitere Info ist auch falsch. Es bedarf bei einem Umzugs nicht der Genehmigung des anderen Elternteils. Und, nein die Mutter ist nicht verpflichtet, das gemeinsame Sorgerecht einzuräumen, da hast du recht. Allerdings tut es dann das Familiengericht auf Kosten der Mutter.


    TK

  • Hallo Timekeeper,


    Wieso Schleichwerbung? Meinst du, ich bin die Rechtsanwältin? Nein, das war lediglich, um meine Aussage mit einem Beleg zu untermauern.


    Die Fälle mit dem Umzug gibt es. Grundlage ist, dass kein Elternteil alleine den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen darf. Das heißt, dass das Veto eines Vaters mit Sorgerecht derartige Pläne einer alleinerziehenden Mutter vereiteln kann. Ich hätte dafür jetzt auch nen Link, aber um nicht der Schleichwerbung angeklagt zu werden, lass ich den weg.


    Gruss, L.

  • Untermauerungen mit Gesetzestexten oder in Ausnahme auch mit Gerichtsentscheidungen sind zulässig. Alles andere ist Schleichwerbung aus was für Gründen auch immer. Dass du eine Rechtsanwältin sein könntest, auf die Idee bin ich nicht mal im Traum gekommen, dazu ist die Stellungnahme einfach zu falsch. Es gibt immer Ausnahmen, von der Regel, aber die sind gerade beim Wohnortwechsel doch arg eng. Nenne hier das Aktenzeichen eines Gerichtsverfahrens oder aber einen §. Das ist okay. Wir haben im Gegenteil das grundrechtlich garantierte Recht auf Freizügigkeit, Art. 11 GG. Dies bedeutet, jeder hat das Recht, in der BRD seinen Aufenthaltsort zu nehmen. Es sei denn, man sitzt im Knast, ist Asylant. Und, ich bin nicht berechtigt, dich anzuklagen. Das darf in Deutschland nur der Staatsanwalt.


    TK

  • Hallo Lydia,


    bitte die Beiträge allgemein "neutral" halten.


    Es geht in diesem Fall auch nicht um die Mutter, sondern um das Kind.


    Ein Kind hat das Recht auf beide Eltern.


    edy

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  • .... wobei das Recht auf beide Elternteile nicht von der Entfernung der Wohnsitze abhängig ist.


    TK

    Entschuldigen Sie, dass ich mich da so frech einmischen aber da dieses Recht des Kindes nicht auch für den nicht betreuenden Elternteil gilt, ist es schon eine gewisse Ironie hinter dieser Regelung.

    Das Kind lebt nun mal bei einen von beiden und wenn der andere der nicht beim Kind lebt ans andere Ende des Landes oder gar Ausland zieht hat das Kind auch keinen regeleten altersgerechten Umgang mehr wen interessiert das? Niemanden.

    Ist dann eben so zwingen kann man ja niemanden... Aber dann sollte man eine Mutter auch nicht mit dem Vorwand "das Kind braucht beide" festketten an einen Ort.

    Bei gemeinsamen Sorgerecht sollte es eine Regelung geben, dass beide sich nur einen gewissen Radius entfernen dürften. Das wäre mal ein sinnvolles Gesetz.

    Ansonsten braucht man auch keine Unterschriften von jemanden der den Kindergarten bspw. Noch nie besichtigt hat durch die Distanz.

  • Hi,


    ich empfinde die Einmischung so ganz und gar nicht als frech. Deshalb auch gerne eine Antwort.


    Wir haben unendlich viel Berufsbilder, in denen man dann auch flexibel reagieren muss, eben mit Umzug. Nur mal zwei gängige Beispiele genannt: Bundeswehr und Universitäten. Da ist nun mal so, kann man nicht ändern. Und das hat nichts mit getrennt lebenden Elternteilen zu tun. Und der altersgerechte Umgang hat nun mal gar nichts mit dem Umgang mit getrennten Elternteilen zu tun. Man muss eine individuelle Lösung finden.


    Wir haben in Deutschland im Schnitt 12 Wochen Ferien, ohne die Brückenferien. Da kann man eine anständige Lösung auch im Sinne des Kindes finden. Nur, das alles hat nichts, wirklich gar nichts mit dem Problem in diesem Thread zu tun.


    Herzlichst


    TK

  • Doch klar Lydia die Userin vor Ihnen hat dies doch auch angesprochen. Das ist eines der, ich würde es nicht Nachteile aber- Ironien - des gemeinsamen Sorgerechts nennen.

    Ohne Ihnen zu nahe zu treten sie können ja nicht einerseits bei Lydia's Kommentar argumentieren "das Kind hat ein Anrecht auf beide Eltern und da geht's dann ums Kind" und umgekehrt mit Flexibilität des Elternteils der ohnehin ohne Kind weitaus flexibler lebt :) wo geht's da ums Kind?

    Weshalb sollte der Umgang nichts mit dem getrennt Lebenden Elternteil zu tun haben? 12 Wochen davon die Hälfte sind 6 Wochen im Jahr..... das sind 42 Tage von 365 möglichen. Gerade sehr kleine Kinder bzw. Babys können mit solchen Zeitspanne wohl nicht sehr viel anfangen.

    Also geht's nicht ums Kind.



    Das gemeinsame Sorgerecht ist schon fehlerhaft in seinem Namen, gemeinsam ist dabei rein gar nichts noch nicht mal eine Basis um über Erziehung oder Belange des Kindes zu sprechen wird vorausgesetzt. Eigentlich ist es ein Recht sich einzumischen und zu denken man kann alles machen was man(n) will.

    Nachträglich würde ich ganz klar abraten davon sofern man die Wahl hat.

  • Hi Ellen,


    im Normalfall hat man keine Wahl. Von Ausnahmen abgesehen ist das gemeinsame Sorgerecht vom Gesetzgeber vorgesehen. Abgesehen davon, ich habe nichts von Teilung der Ferien geschrieben. Wenn die Elternteile weiter auseinander leben, was spricht dagegen, dass das Umgangselternteil (fast) die ganzen Schulferien das Kind betreut? Dieses Modell wird gerade bei älteren Kindern doch sehr erfolgreich praktiziert. Diese 14-Tagesregelung + hälftige Ferien ist doch letztlich eine Krücke, die benutzt wird, wenn aus was für Gründen auch immer die Eltern sich auf nichts einigen können, weil man damit keinen Schaden anrichten kann. Das ist aber nicht zwingend. Und das Recht der Kinder auf beide Elternteile bedeutet eben nicht, dass man beide Elternteile ständig sehen muss. Intensität einer Beziehung ist kein "Mengenproblem."


    Nee, die Vokabel "gemeinsames" Sorgerecht ist schon zutreffend. Das Sorgerecht umfasst nämlich nur wesentliche Entscheidungen. Und die sind definiert, es ist gut, dass die nur gemeinsam getroffen werden. Alles andere sind Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens, die fällt das Elternteil, bei dem das Kind sich gerade aufhält. Und, auch hier hat der Gesetzgeber nur das Minimum festgelegt. Es bleibt den Eltern doch unbenommen, mehr miteinander zu kommunizieren. Es ist nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, alles zu regeln. Es ist nur seine Aufgabe bzw. die der Gerichte, dann einzugreifen, wenn eine Kommunikation eben nicht möglich ist, das Miteinander eben allein nicht geregelt werden kann.


    Weiter oben hatte jemand hier geschrieben, Umzüge seien schon deshalb nicht akzeptabel, weil die Kinder dann aus ihrer gewohnten Umgebung, Kita u.s.w. gerissen würden. Dann dürften intakte Familien ja auch nicht umziehen. Und in vielen Berufen ist das nun mal erforderlich. Niemand, wirklich niemand kommt auf die Idee, dieses den Eltern wegen der Kita-Zugehörigkeit zu verbieten. Aber Alleinerziehenden will man das wegen der Kita-Zugehörigkeit verbieten? Was ist das denn?


    Und je älter die Kinder werden, desto mehr Eigenleben entfachen sie doch heute. Da sieht man als Elternteil, bei dem die Kids leben, diese doch zunehmend seltener. Das fängt doch heute schon spätestens mit 12 an, dass sie bei Freunden übernachten, an Freizeiten teilnehmen. Auch diesen Fakt sollte man in Umgangsregelungen einplanen.


    Eine Trennung von den Eltern ist für die Kinder immer ein Einschnitt. Kann eine Befreiung sein, oder aber auch das Gegenteil. Letzteres aber nur, wenn man es nicht schafft, eine individuelle, den Bedürfnissen des Kindes angepasste Lösung zu finden. Und die hat nichts mit Entfernung zu tun, zumindest nicht nach den ersten Lebensjahren.


    Herzlichst


    TK

  • Ich habe Dir eine private Nachricht geschickt. Ich habe viele Jahre vom Familienrecht betroffene Mütter in einer ehrenamtlichen Hotline beraten (nicht rechtlich). Ich kann Dir von meinen Erfahrungen berichten und vielleicht den ein oder anderen Hinweis geben.