Mietwohnung und Zeitpunkt Trennung

  • Hallo,


    wir haben Dezember 2018 geheiratet. In der Ehe wurde ein Kind geboren (jetzt 16 Monate alt). Sie hat einen Aufenthaltstitel. Wir haben die Scheidung offen besprochen und streben eine einverständliche Scheidung an. Den anzugebenen, genauen Trennungszeitpunkt haben wir noch nicht angesprochen. Bzgl. des Verfahrens mit der gemeinsamen Mietwohnung haben wir beide keine Ahnung auch nach viel Lesen im Netz. Ich möchte möglichst schnell die Scheidung, dafür gibt es insbesondere neue persönliche Gründe. Wir waren beide schon beim Anwalt im letzten Jahr.


    1. Mietwohnung


    Wohnen tun wir in einer 3R-Wohnung, ich bin der alleinige Mieter.Da meine Frau kein Einkommen hat, hatte und in den nächsten Jahren haben wird, ist ihre Bonität 0 denke ich und vermutlich findet sie überhaupt keine andere Wohnung. Dann gibt es kein Geld für Möbel. Ich würde ihr unsere Wohnung (etwa900Euro warm) im Notfall nun überlassen, denn ich habe auch noch eine kleine 1R-Zweitwohnung. Beide Mietverträge sind alt und daher günstig und wertvoll, am liebsten würden ich keine Wohnung abgeben. Aber ich möchte auch nicht 2 Mieten zahlen. Ihr Anwalt hatte ihr geraten, mit im Mietvertrag aufgenommen zu werden. Das möchte ich aber nicht. Entweder sie ganz oder ich ganz oder ganz weg die Wohnung. Bei einem Freund zog sich genau diese Situation über Jahre hin.


    a) Muss der Vermieter meine Frau statt meiner im dann neuen Mietvertrag akzeptieren falls ich ausziehe ?

    b) Muss ich diese Miete weiterzahlen, auch wenn ich in einer anderen Wohnung lebe also 2 Wohnungen zahlen ? (Ich würde die gemeinsame Wohnung kündigen wollen) Oder speist sich dies aus einem etwaigen Unterhalt für die Mutter, also zahle ich die Miete weiter, aber dafür weniger/keinen Unterhalt ? Und wann würde dies enden ?

    c) Was mache ich am besten ? Finanziell sieht es eher mau aus. Sollte ich überhaupt aus der 3R Wohnung ausziehen ? Es ist ja derzeit extrem schwierig grössere Wohnungen zu finden. Z.b. falls ich doch noch mal zusammenziehe mit einer anderen Person.



    2. Zeitpunkt Trennung


    Ich bin schon Januar 2020 in ein anderes Zimmer innerhalb der gemeinschaftlichen Wohnung gezogen. Viel Streit. Nur Hölle und Psychoterror. Bin nur wegen dem Baby da geblieben und hab gekocht und eingekauft. Die Mutter war dazu nicht in der Lage. Es ist wirklich schwer mit Kleinkind komplett getrennt zu leben in der eigenen Wohnung. Bin ein gutmütiger Typ, der hilft, aber am Ende halt benutzt wird. Im Laufe der Monate wollten wir dann mehrmals die Scheidung. Hatte Gespräch mit einem Anwalt. Es gibt aber nichts Schriftliches. November 2020 bis Mitte April 2021 war ich dann im Ausland (Freunde besuchen, Urlaub, Job finden). Darauf hatte ich das ganze Jahr hingearbeitet sonst wäre ich verrückt geworden mit der Frau. Sie hatte ebenfalls Deutschland verlassen (Osteuropa). Seit Mitte April ist sie nun wieder da und wir sind seit 3 Wochen in der gemeinsamen Wohnung. Getrennte Zimmer, zusammen Mahlzeiten einnehmen 50/50. Ich wollte nur sehen, ob es unserem Kind gut geht und Zeit mit ihm verbringen.Ich würde ihr auch finanzielle Anreize geben einem möglichst frühen Trennungstermin im Scheidungsantrag zuzustimmen. Was ja auch den Tatsachen entsprechen würde. Finanziell, Ich war 2020 erst ALG I und dann in Elternzeit bzw. Eigenleistung. Ab Juni habe ich voraussichtlich eine Anstellung, falls nicht H4. Ihr Anwalt hatte ihr geraten, die Trennungsunterhaltzeit möglichst lange aufrechtzuerhalten, so dass sie über mich versorgt wäre.


    a) Falls sie sich querstellt; Kann ich im Notfall zumindest den Beginn des Aufenthaltes im Ausland als Trennungszeitpunkt nehmen ? Sollte ich schleunigst in meine Zweitwohnung ziehen, um die Trennung aufrechtzuerhalten ? (In diesem Fall würde sie aber vermutlich nicht der einverständlichen Scheidung zustimmen)


    b) Im Falle einer Einigung müsste ich dann rückwirkend Unterhalt für die Mutter zahlen, richtig ? Angenommen ich gebe ihr 5000Euro (müsste ich mir leihen) und sie unterschreibt die Scheidung mit Trennungsdatum Mai 2020 z.B. im Rahmen einer einverständlichen Scheidung. Wäre das juristisch sicher und eine gute Idee ? Sie müsste dann nach Scheidung H4 beantragen vermute ich, alternativ zurück ins Heimatland gehen.


    c) Bringt es etwas, sich von ihr zeitnah den Trennungszeitpunkt (z.B. im Zuge einer selbst aufgesetzten Trennungsvereinbarung oder einer simplen gegenseitigen Bestätigung mit beiden Unterschriften jeweils) bestätigen zu lassen bevor der Scheidungsantrag vorliegt oder sie es sich ander überlegt (falls ich sie überzeuge) Oder sind derartige Dokumente nur mit Notar gültig, sittenwidrig, anfechtbar ?


    Grüsse und Danke

    Hector

  • Hallo Hector,


    Viele Antworten auf deine Fragen hängen wohl von deinem Einkommen ab.


    Du willst eine schnelle Scheidung?


    Bei einem 16 Monate alten Kind wirst du (auch nach der schnellen Scheidung) , Kindesunterhalt und bis zum (mindestens) 3.Geburtstag des Kindes Betreuungsunterhalt an die Mutter zahlen müssen?


    Irgend welche "Barabfindungen" werden dir nichts nützen, sobald die Mutter ALGII beantragen muss.


    Nein, der Vermieter muss die Wohnung nicht an deine Noch-Frau vermieten.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Hector,


    ist der Vermieter über die Anwesenheit von Frau und Kind informiert, wie ist deine Nochfrau gemeldet?

    Du bist der Vertragspartner mit dem Vermieter, daher gehen alle Veränderungen nur über dich.

    Auch wenn du ausziehst, ohne zu kündigen, bleibst du der Mietschuldner.

    Beide Mietverträge sind alt und daher günstig und wertvoll, am liebsten würden ich keine Wohnung abgeben. Aber ich möchte auch nicht 2 Mieten zahlen.

    Du zahlst doch jetzt auch beide Mieten, oder?


    Trennung in einer 3 Raumwohnung wird auch nicht so einfach durchgewunken, da gilt es genaue Sachverhalte im Auge zu behalten.


    Gruß


    frase

  • Oh je, das wird problematisch.


    Das kleinste Problem ist der Trennungszeitpunkt. Das ist in Deutschland kein förmlicher Akt. Wenn ihr getrennt wirtschaftet, eben jeder sein Leben lebt, dann seid ihr getrennt. Der Auslandsaufenthalt ist vielleicht so ein Fixpunkt, den man festzurren könnte.


    Aber ehe man jetzt in Einzelheiten geht, ist doch die Frage, wie das Leben von euch in Zukunft zu finanzieren ist. Was steht zur Verfügung monatlich an Geld? Was wird in Zukunft zur Verfügung stehen? Lebt ihr in einem Gebiet mit hohen Mietpreisen? Falls sie die Wohnung übernehmen sollte, wie viel würde denn gegebenenfalls das Job-Center übernehmen bei Euch?


    Also, liefer mal ein paar belastbare Zahlen, dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    danke für Eure Antworten. Bei Anstellung würde ich um die 2900Euro netto mit SK1 verdienen, hab aber noch keine Zusage. Hoffe eigentlich auf einen Job in USA, aber noch keine Rückmeldung und würde erst im Herbst losgehen. Alternativ Familienbetrieb mit deutlich weniger Einkommen in der derzeitigen Corona-Lage, vielleicht 1.8k€ netto. Habe noch wenige tausend Euro zur Verfügung, max 2 Monate ohne H4 wären drin. Könnte mir aber etwas borgen.


    @FR Ja ich zahle beide Mieten.

    @TI wohnen in mittlerweile guter Gegend, Neumieten sind hoch. Wohnung ist 7m2 zu gross und H4 würde wohl die Miete für die größere Wohnung nicht abdecken (100€ fehlen nach eigener Recherche mietseitig). Das wäre für sie dennoch machbar denke ich, ich glaube halt nicht, dass sie eine Wohnung finden würde. Wer nimmt einen neuen Mieter ohne Bonität, Einkommen ect.?


    Am besten erscheint mir, sie zieht in eine neue Wohnung und ich kündige meine kleine Wohnung oder beide. Stand jetzt wollte ich ihr aber angesichts der Randbedingungen vorschlagen, dass sie die große Wohnung bekommt, wenn sie das Trennungsdatum im Sommer 2020 im Scheidungsantrag bestätigt. Meine Frau kommt aus Russland und hat eine Wohnung in Kaliningrad wo sie jetzt 5 Monate mit ihrer Mutter lebte. Es geht ihr dort besser als hier laut eigener Aussage. Am liebsten wäre mir sie ginge wieder dorthin zurück, nur muss vorher die Scheidung durch sonst dauert das ja ewig mit Zustellung Dokumente, Übersetzungen usw. Ich wurde offensichtlich als Erzeuger und zukünftiger Zahlemann benutzt. Wir hatten übrigens kurzfristig in Dänemark geheiratet wenige Wochen vor Ablauf des Aufenthaltstitels. Russland erkennt Heiraten in Dänemark nicht an. Nach deutschem Recht sind wir nicht verheiratet worden soweit ich das verstehe (dazu müsste man den Papierkram einreichen, um etwa den Nachnamen zu ändern), aber die Heirat ist hier eingetragen worden und anerkannt, steht in der Meldebescheinigung und beim Finanzamt.


    Grüße

    Hector

  • Hi,


    alles etwas wirr, vorsichtig formuliert. Wenn die dänische Ehe in Deutschland unwirksam wäre, bräuchte man ja keine Scheidung. Und dann hätte die auch nicht zu einer Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland geführt, nicht zu Steuerklasse III bei dir. Wir haben hier eine sog. "hinkende" Ehe, die letztlich nur in Deutschland noch auf ihre Wirksamkeit überprüft wird.


    So, zur Wohnung: da schreibst du, sie würde in Deutschland keine Wohnung bekommen, dann ein Satz später, sie solle sich eine Wohnung suchen, ja watt denn nu? Und so einfach die große Wohnung übernehmen, und die nicht bezahlen können, das macht doch kein Vermieter mit. Und bei ALG II: da steht für zwei Mieter natürlich ein höherer Betrag zur Verfügung als für eine Person. Irgendwie alles weder durchgerechnet noch durchgedacht.


    Trennungsdaten willkürlich festlegen, du erwartest doch nicht ernsthaft, dass das hier jemand mitmacht? Und selbst wenn, wärst du doch nicht aus der Unterhaltspflicht raus. Dadurch ändert sich erst einmal gar nichts. Du bist primär verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, mindestens noch für ein Jahr, einerlei, wann ihr geschieden werdet. Spielt also alles keine Rolle.


    Und Frau in ihr Heimatland zurück schicken, das läuft auch nicht. Dreimal "hinweg von mir," das läuft in unserem Kulturkreis nicht.


    Wie wärs denn mal, so als Einstieg, zu erforschen, was denn so die Planung der Frau für die nächsten Jahre ist? Wäre vielleicht wichtig zu wissen.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    laut deutschem Standesbeamten ist eine in Dänemark geschlossene Ehe hier rechtsgülitg und bis auf kleinere Dinge gilt man als verheiratet gleichwertig zu einer Heirat in Deutschland (abgesehen von der Namenswahl meinte er) und kann z.B. auch die deutsche Staatsbürgerschaft dadurch erlangen. Das war bei der Massenhochzeit dort einfach zu sehen. Das war nur eine Info, ich wollte nicht verwirren. Von hinkender Ehe hat der Standesbeamte nichts erzählt. Das genaue Beamtendeutsch kenne ich nicht.


    Ich bin meiner Frau relativ egal. Es geht ihr offensichtlich nur um das Finanzielle. Ansonsten wäre sie einfach in Russland geblieben, wo sie früher oder später auch wieder hingehen wird, wahrscheinlich innerhalb der nächsten 5 Jahre., vor der Einschulung z.B. Ich habe darüber natürlich schon mit ihr gesprochen. Ich finde es legitim, dass ich mich schnell scheiden lassen möchte. Und auch aus Selbstschutz muss ich mich räumlich trennen. Wir sind schon 1 Jahr getrennt nur gibt es nichts Schriftliches dazu, hat nichts mit willkürlichen Trennungsdaten zu tun. Ich wollte hier nur nach Rat fragen. Wie es sich z.B. mit der gemeinsamen Mietwohnung verhält.


    Viele Grüße

    Hector

  • Hallo Hector,


    ich gehe mal anders an die Sache ran.

    Damit deine Nochfrau an dieser Adresse gemeldet werden konnte, hätte es eine Vermieterbescheinigung geben müssen.

    Ich gehe davon aus, dass die vorlag und deine Frau in der Wohnung gemeldet ist.


    Der Vermieter wird immer die Füße stillhalten, wenn er seine Miete bekommt.

    Damit du aber aus dem Vertrag kommst, brauchst du seine Zustimmung, die wird er eher nicht erteilen, weil deine Frau ja keine Bonität hat.


    Stell dich also darauf ein, für die Zeit, bis die Scheidung rechtskräftig ist, die Wohnung zu zahlen.

    Wenn du dann ins Ausland gehst, wäre eine Kündigung denkbar, dass musst du aber auch mit deiner Nochfrau besprechen.

    Sie braucht auch Zeit, eine andere Wohnung zu finden.


    Stellt Sie einen AlGII Antrag, wird geprüft und bei Überschreitung der Angemessenheit, kann das Amt verlangen, dass Sie sich eine angemessene Wohnung sucht. Sobald die sozialen Stellen im Boot sind, wirst auch du deinen Beitrag leisten müssen, wenn du dazu in der Lage bist.

    Gilt auch für Unterhaltsvorschuss, wenn beantragt.


    Du schreibst, ihr seit seit 2018 verheiratet.

    Ging es deiner Nochfrau auch um die Aufenthaltserlaubnis?


    Gruß


    frase

  • Hi frase,


    danke, jetzt wird mir klarer wie es voraussichtlich weitergeht. Meine Frau habe ich damals angegeben beim Vermieter. Sie steht aber nicht im Mietvertrag. Ich möchte kein H4 beantragen, aber meine Frau muss, schlussendlich sind wir ja auch getrennt. Vermutlich wird sie ja auch ohne Mietvertrag beantragen können einfach mit meinem Vertrag bzw. meiner Bestätigung. Ich ziehe dann in meine 2.Wohnung oder kündige diese und ziehe weg.


    Ob es ihr nur um die Aufenthaltserlaubnis ging, kann ich nicht 100% sagen. Sie hat zumindest kein Interesse an einer deutschen Staatsangehörigkeit. Sie wollte unbedingt ein Kind. Eigentlich war die Hochzeit im Sommer geplant, die hatte ich dann aber abgesagt und dachte sie geht von allein, ist sie aber nicht und dann haben wir kurz vor ultimo in Dänemark geheiratet. Ich hab ihr nie einen Antrag gemacht, sie hat mich immer unter Druck gesetzt. Sie scheint nun ihr Ziel erreicht zu haben, und redet relativ locker über die Scheidungsmodalitäten. Ich soll etwas vorlegen und sie unterschreibt.


    Grüße

    Hector