Aufteilung meines Unterhalts - Nettolohn oder Auszahlung?

  • Moin erstmal!


    Ich bin vor ein paar Tagen 18 geworden und kümmere mich gerade um die Aufteilung meines Unterhalts. Hierbei stellt sich mir die Frage, ob ich dabei den Nettolohn meines Vaters nutzen sollte, oder die tatsächliche Auszahlung. Auf den Nettolohn kommen bei ihm nämlich noch Nettoabzüge, die den Lohn ca. halbieren. Meine Mutter hat als Beamtin keine solche Abzüge, ihr Nettolohn ist = Auszahlung. Allerdings wohne ich auch bei ihr und würde auf eine Auszahlung ihres Unterhalts verzichten. (Dabei habe ich aber auch eine eher nebensähliche interessen-Frage: Was ist so die Regel, wie viel bezahlt man seinen Eltern bei deinen man wohnt an "Miete" und Lebensmittelgeld?)


    vielen Dank euch schonmal!

  • Hallo fr1dolin,


    was macht du z.Z. ? bist du in Schule oder Ausbildung?


    was bekommen die Eltern als Gehalt ausbezahlt? Vater ? Mutter?


    edy

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  • Hi,


    so, dann versuchen wir mal, etwas Licht in die Angelegenheit zu bringen.


    Ab Volljährigkeit sind beide Eltern zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, nicht nur ein Elternteil. Man addiert die bereinigten Einkommen der Eltern und kann dann feststellen, wie hoch der Anspruch des Kindes ist.


    Entscheidend ist das Einkommen der letzten 12 Monate, inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld, Steuerrückzahlungen. Dieses Einkommen dividiert man durch 12 und dann ist das Einkommen zu bereinigen. Bei deiner Mutter um die Krankenkassenbeiträge, beim Vater um die gesamten Sozialabgaben. Also Rentenbeiträge u.s.w. Das sind wohl die Abzüge, die du meinst. Dazu kommen dann noch berufsbedingte Aufwendungen, gehe mal ganz pauschal von 5% aus, ist zwar unsauber, aber damit du einfach mal gucken kannst, wo du stehst. So, dann liest du aus der Düsseldorfer Tabelle deinen Unterhaltsanspruch ab. Von diesem ist das Kindergeld voll in Abzug zu bringen, wird ab Volljährigkeit nicht nur hälftig angerechnet. Der Rest ist dann zu quoteln nach dem Einkommen der Eltern. Wobei der Anspruch gegen den Vater nach oben gedeckelt ist, er muss nicht mehr zahlen als vorher, selbst wenn durch die Einbeziehung des Gehalts der Mutter mehr rauskommen könnte.


    Wenn du den Anspruch der Mutter ausgerechnet hast, dann müsst ihr euch einigen. Zahlst du Kostgeld oder aber verzichtest du auf die Zahlung für das "Hotel Mama." Das ist aber ein menschliches und kein juristisches Problem.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo fr1dolin,


    da ist noch eine Frage von mir offen?


    edy

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  • edy erstmal eine dicke Entschuldigung, dass ich so spät erst antworte, weil ich erst jetzt wieder ins Forum gucke ! Tut mir leid.

    Also ich bin gerade Schüler in der Schule.

    Meine Mutter verdient Netto-Lohn ca. 3800 und Auszahlung auch.

    Mein Vater verdient Netto-Lohn ca. 4500 und Auszahlung 3000.

    Das tatsächliche Einkommen, das bei der Düsseldorfer Tabelle gefragt ist, wäre ja dann die Auszahlung, richtig?

    LG

  • Hallo

    Hierbei stellt sich mir die Frage, ob ich dabei den Nettolohn meines Vaters nutzen sollte, oder die tatsächliche Auszahlung.

    Mir stellt sich gerade die Frage, ob du mal mit deinen Eltern über die weitere Unterhaltszahlungen geprochen hast?


    Natürlich kannst du nur das ausgezahlte Netto, welches noch durch bestimmte Positionen zu bereinigen ist berücksichtigen.


    Was meinst du mit...

    Auf den Nettolohn kommen bei ihm nämlich noch Nettoabzüge, die den Lohn ca. halbieren.

    welche Abzüge sind das konkret?


    Deine Mutter ist Beamtin, da ist es etwas einfacher. Hier solltest du aber auch vom Auszahlungsbetrag ausgehen.

    Sicher muss noch die PKV abgezogen werden und ihre berufsbedingten Ausgaben.


    was macht du z.Z. ? bist du in Schule oder Ausbildung?

    Bitte auch diese Frage von edy nochmal beantworten.


    Gruß


    frase

  • frase diese Frage habe ich schon beantwortet :) ich bin zur Zeit Schüler.


    Ich habe schon mit meinen Eltern über den Unterhalt gesprochen aber das führt zu nichts. Also muss ich deren Gehaltsabrechnungen einholen und es selbst ausrechnen und ihnen dann nachvollziehbar erklären, wieso sie welchen Betrag zahlen sollen.


    Die Nettoabzüge bei meinem Vater sind das Firmenauto, die ja nicht vom Brutto abgezogen werden dürfen.


    LG und vielen Dank

    frido

  • Hallo Fr2dolin,


    Hast du schon mal daran gedacht, dass Eltern ihren Volljährigen Kindern keinen Platz


    in ihrer Wohnung anbieten müssen? Mit eigener Wohnung steht dir z.Zt. ein pauschaler Unterhalt von 860€ zu.


    Ob du dich nach Zahlung deiner Kosten (Miete, NK, Strom usw.) besser stellst?


    edy

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  • Hallo fr1dolin,


    dann bist du vermutlich kurz vor Ende der Schule, alles Gute für deinen Abschluss.

    Die schreibst, dass es wenig Erfolg gab, mit deinen Eltern die Sache zu besprechen.

    Wie war denn bisher die Unterhaltszahlung geregelt, gab es einen Titel?


    Bitte doch deine Eltern ihr Netto selber zu bereinigen, dann bekommst du zwei Zaheln mit denen du rechnen kannst.

    Das mit den Dienstwagen ist etwas komplizierter. Es gilt normalerweise die 1% Regelung.

    Da du ja einen höheren Bildungsgrad anstrebst kannst du mal bei google nach "dienstwagen bei unterhaltsberechnung" schauen und dich informieren.


    Ich hoffe ihr findet einen angemessenen Kompromiss.


    Gruß


    frase