Scheidung - diverse Fragen zum Verfahren, dem Versorgungsausgleich und Zugewinn

  • Hallo Zusammen,


    ich bin noch ganz neu und möchte mich erstmal für die Aufnahme in eurem Forum bedanken! Nun zum Grund meiner Anmeldung: Mein Mann und ich sind schon seit einiger Zeit getrennt und wollen nun so langsam auch den endgültigen Schritt der Scheidung wagen. Nun habe ich schon angefangen mich ein wenig einzulesen um dann gemeinsam zu entscheiden wie wir vorgehen wollen. Dabei haben sich mir einige Fragen gestellt und ich hoffe, dass mir die ein oder andere hier vielleicht beantwortet werden kann. :-)


    Zunächst habe ich gelesen, dass auch die Möglichkeit besteht eine Online Scheidung zu machen, allerdings habe ich nicht ganz verstanden, was dabei der Unterschied und der Vorteil zu einer normalen Scheidung sein soll... Gibt es da welche?


    Außerdem habe ich gelesen, dass Versorgungsausgleich wohl Pflicht ist. Mein Mann und ich haben jedoch beide während der Ehe unsere Karriere normal weiterverfolgt und jeweils für uns selbst gesorgt und auch für eine zusätzliche private Altersvorsorge gesorgt, weshalb wir eigentlich gar keinen Versorgungsausgleich machen wollen. Gibt es da Möglichkeiten das dem Gericht gegenüber anzugeben und dann den Versorgungsausgleich doch nicht machen zu müssen? Ich habe gelesen, dass man wohl Modifikationen vornehmen kann, aber kann man auch einfach komplett den Versorgungsausgleich weg lassen?


    Und auch beim Zugewinn sind wir uns einig, dass wir einander nichts schulden. Wir haben schon bei der Trennung - die zum Glück recht harmonisch ablief - alles was wir zusammen angeschafft haben untereinander aufgeteilt und wollen jetzt eigentlich nicht, dass noch irgendein Richter oder Anwalt an unserer Lösung herumpfuscht und ggfs. noch Zwietracht säht. Kann man auch den Zugewinn einfach privat klären?


    Entschuldigt die vielen Fragen, aber ich möchte gerne möglichst alles geklärt haben und dann gemeinsam mit meinem Noch-Mann besprechen wie wir das ganze angehen wollen.


    Vielen Dank schon vorab :-)

  • Hallo Schwabli,


    Eine Onlinescheidung kann evtl. 1-2 Termine beim Anwalt sparen, die Kosten dürften gleich sein.


    Versorgungsausgleich verringert die Kosten der Scheidung m.E. auch nicht, warum dann nicht durchführen?


    Ansonsten könnt ihr wenn ihr euch einig seid, ziemlich alles selbst klären (bei Immobilien wird aber ein Notar gebraucht).


    Ihr habt keine Kinder?


    edy

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  • Hi,


    zum x-ten mal. Man kann sich übers www fast alles nach Hause bestellen, von roten Rüben bis zum Gartenpool. Aber keine Scheidung. Die Online-Scheidung gibt es nicht. Es gibt die Online-Mandatierung eines Anwalts. Aber, im Scheidungstermin muss immer noch ein Anwalt (zum stellen des Antrags) da sein. Wenn man einen Anwalt 500 km entfernt mandatiert hat, man glaubt doch nicht ernsthaft, dass der persönlich kommt? Da kommt dann irgendein Anwalt aus der Gegend, der keine Aktenkenntnis hat, keine Akte, und wenn doch noch Fragen aufkommen sollten, wird es kritisch.


    Wenn man sich einig ist, mein Vorschlag: einer mandatiert einen Anwalt seines Vertrauens, der seinen Sitz im Gerichtssprengel hat. Der kennt "seine" Richter, kann das Verfahren vernünftig betreiben, auch den Termin abstimmen u.s.w. Der andere Partner beteiligt sich hälftig an den Kosten. So wird das Ganze überschaubar. Versorgungsausgleich durchführen, einfach weil ein Verzicht normalerweise einmal einer notariellen Urkunde bedarf, die kostet, und dann muss das Gericht diesen Verzicht noch genehmigen. Kostet auch wieder.


    Und den Rest, also z.B. Zugewinnabwicklung, Hausratsaufteilung, das kann man privat regeln, muss nicht bei Gericht anhängig gemacht werden, ist also kostenneutral.


    Das wäre für mich ein vernünftiger Weg.


    Herzlichst


    TK

  • Am besten Sie besprechen es vorher mit Ihrer Frau. Wenn Sie beide fair bleiben können, wird es nicht so schwierig werden. Am wichtigsten ist es die Nerven zu behalten. Lassen Sie wenn möglich keinen Streit aufkommen und kontaktieren Sie eine gute Scheidungskanzlei wie zum Beispiel ....