Scheidung kurz vor Rente - Versorgungsausgleich

  • Hallo, habe einige Fragen zum Versorgungsausgleich. 12 Jahre Ehe, habe immer mehr verdient als mein Mann, werde also bei evtl. Scheidung Rentenpunkte an ihn abgeben, was ich auch machen würde. Trotzdem habe ich noch kleine Verständnisfrage.


    Mein Renteneintritt wird in 06/22 mit 63 Jahren stattfinden (augenblicklich Altersteilzeit)

    Mein 3 Jahre jüngerer Mann wird voraussichtlich frühestens in 10/27 mit 65 Jahren in Rente gehen.


    1. Wenn wir uns dieses Jahr noch scheiden lassen: Erhalte ich in der Zeit von 06/22 bis 10/27 noch meine volle Rente? Ich zahle ja ab 06/22 nichts mehr in mein Rentenkonto ein oder?

    2. Wenn wir uns erst in einigen Jahren scheiden lassen würden: Endet die Abgabe/Berechnung meiner Punkte an ihn mit meinem Eintritt in die Rente zu 06/22?

    3. Wenn wir uns erst in einigen Jahren scheiden lassen würden: Bekäme ich nach 06/22 evtl. Ausgleichspunkte von ihm, da er noch arbeitet und einzahlt?


    Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und würde mich über eine Aufklärung freuen.


    Lieben Dank

    Magdalena

  • Hallo,


    Die während der Ehe erworbenen Rentenpunkte ( Versorgungsausgleich) werden sofort bei Scheidung gegenseitig ausgeglichen,


    Man sollte überlegen ob eine Scheidung überhaupt sinnvoll ist? (Rente, Witwen/Witwer-Rente, Erbe usw.).


    edy

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  • Hi,


    die Rentenkonten werden zum Stichtag "Rechtshängigkeit" der Scheidung ausgeglichen, einerlei, wann man in Rente geht. Was bis dahin wer auch immer während der Ehe in die Rentenkasse eingezahlt hat, das wird verrechnet. Ob einer dann schon in Rente ist, der andere noch nicht, spielt keine Rolle.


    Herzlichst


    TK

  • Das heißt also, dass der Staat "meine" übertragenen Rentenpunkte bis zum Renteneintritt meines Mannes 5 Jahre später einkassiert/parkt, obwohl ich in dieser Zeit Rente beziehe?


    Bin wirklich am überlegen, ob man sich die Scheidung dann erstmal schenkt.


    Aber nochmal: Ich zahle nach meinen Renteneintritt nicht mehr in die Kasse ein oder? D.h., für mich wäre es dann besser, mich erst bei Renteneintritt meines Mannes scheiden zu lassen?


    Alles andere ist durch Ehevertrag Gütertrennung geklärt.


    Mein Hirn krampft ;)

  • Hallo,

    Aber nochmal: Ich zahle nach meinen Renteneintritt nicht mehr in die Kasse ein oder? D.h., für mich wäre es dann besser, mich erst bei Renteneintritt meines Mannes scheiden zu lassen?

    ja, was die Punkte angeht.


    edy

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