Scheidungsfolgevereinbarung/ Grundstücksbewertung für Notar ?

  • Hallo an Alle,


    Mein Mann möchte die Trennung bzw. Scheidung.


    Ich würde zustimmen, wenn das mir allein gehörende Grundstück mit Haus vom Zugewinn ausgeschlossen würde, damit es später in den Besitz (Erbfolge oder Schenkung mit Wohnrecht) unseres einzigen Kindes fallen wird. Mein Mann ist einverstanden.


    Das Problem ist, ich bekam das Grundstück 1989 von meinem Onkel geschenkt, am zu wertenden Stichtag hatte es einen Einheitswert von 5.100 DM.


    Wir wollten ein Notarbüro mit der Ausfertigung der Scheidungsfolgevereinbarung, in dem nur der Zugewinnsverzicht auf die Immobilie geregelt wird, beauftragen.


    Kann mir jemand sagen, ob er diesbezüglich schon Erfahrungen gesammelt hat ? Beachtenswerte Wersteigerungen durch Modernisierung oder Aufbauten gab es nicht, allerdings sind die Grundstückspreise derartig gestiegen, das ist schon fast utopisch.


    Meine Frage lautet: Benötige ich für den Notar ein Wertgutachten oder ist der Notar selbst berechtigt, eine entsprechende Kostenfeststellung vorzunehmen? Oder gilt sogar im Bestfall der alte Einheitswert als Grundlage ?


    Vielleicht hatte hier ja jemand einen ähnlich gelagerten Fall und kennt sich ein wenig aus.

  • Hallo,


    Ihr könntet m.E. nach, jetzt noch einen Ehevertrag abschließen, mit einer modifizierten Zugewinngemeinschaft.



    Wenn dein Mann diesem zustimmt, dann dürfte der Wert eigentlich nur für den Notar selbst von Bedeutung sein, weil er


    dementsprechend seine Gebühren verlangen kann.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    Warum sollte ein Ehevertrag keinen Bestand haben?


    Vielleicht hilft euch ein Beratungsgespräch beim Notar weiter? (Kosten um die 200€) ?


    edy

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  • Hallo,


    es gibt auch Situationen, da nutzt der beste Vertrag möglicherweise nichts.

    Thema: Sozialhilfefall des Ex, hier schon oft und viel diskutiert.


    Gruß


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