Versorgungsausgleich durchführen?

  • Hallo


    Ich habe hier gelesen, dass man wohl einen Versorgungsausgleich durchführen lassen soll, da sonst durch Notar etc. mehr Kosten verursacht werden. Aber was ist denn, wenn beide Parteien es belassen wollen, wie es ist und keine Rentenpunkte etc. abgeben/aufteilen wollen? Oder kann man dann den Versorgungsausgleich am Ende ablehnen?:/

  • Hallo. 6 Jahre. Also unter der Grenze von 3 Jahren. Anmerken sollte ich vielleicht, dass es sich um eine internationale Ehe handelt und beide PArteien unterschiedliche Staatsbürgerschaften haben. Staatsbürgerschaft außerhalb der E.U. und ich bin Doppelstaatler (u.a. deutsche Staatsbürgerschaft).

  • Hi,


    du meinst über der Grenze von drei Jahren, also ist der Versorgungsausgleich durchzuführen. Selbst wenn ihr eine notarielle Vereinbarung treffen würdet über den Ausschluss desselben, müsste diese Vereinbarung vom Scheidungsgericht genehmigt werden. Das Gericht muss also zwingend über den VA entscheiden, ob ihr ablehnt oder zustimmt.


    Herzlichst


    TK

  • Danke. Das ist aber komisch, da ich dachte, dass man unter diesen Umständen auch darauf verzichten kann. Also wird einem der Versorgungsausgleich dann präsentiert und dann kann man sagen... ok, wir wollen das nicht ?

  • Wir wollen halt keine Rentenpunkte abgeben. Keiner will was vom anderen. Durchführung ja, aber ich meine das Ergebnis. Ich muss doch sicherlich nicht zwingend Rentenpunkte abgeben, sondern kann alles so lassen, wie es ist.:/

    Woanders wurde ja geschrieben, dass ein Verzicht einer notariellen Beglaubigung bedarf, also muss es ja möglich sein,

  • Hallo Xodi,


    in welchem Land ist denn die Scheidung eingereicht worden?

    Es gibt bei internationalen Ehen völlig unterschiedliche Ansätze, wie das geregelt wird.

    Nach deutschem Recht ist der Versorgungsausgleich vorgeschrieben.

    Das geht aber auch nur, wenn im Land des Ehepartners ähnlich verfahren wird.

    Such dir einen fachkundige Beratung für solche speziellen Fälle.


    Gruß


    frase

  • Morgen frase,


    die Scheidung ist in Deutschland anhängig. Das ergibt sich aus der anderen Anfrage. Und der Versorgungsausgleich wird hier nun mal zwingend durchgeführt. Das ist die Regel. Beide arbeiten offensichtlich in Deutschland, es gibt keinen Grund, von der Regel abzuweichen.


    LG


    TK

  • Hallo Tk,


    was ist aber, wenn es im Land der Ehefrau nicht die Aufteilung der Anrechte nach deutschem Modell gibt. (z.B.Türkei)

    Klar, wenn beide in der Ehezeit in Dt, gearbeitet haben, sollte es keine Probleme geben.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    wenn man in Deutschland nach türkischem Recht geschieden wird, kann man zusätzlich einen Antrag auf Durchführung des VA stellen.


    Aber hier leben doch beide in Deutschland. So, dass sich die Frage gar nicht stellt.


    Für alle Fälle gibt es ja noch die Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, der kurz vor der Verrentung durchgeführt wird. Und es gibt die Option, auch schon im Rahmen des Versorgungsausgleichs in dem Scheidungsverfahren, einen finanziellen/schuldrechtlichen Ausgleich durchzuführen.


    Herzlichst


    TK