Wie bekommt man die Ex aus dem Haus

  • Hallo,

    meine Nochfrau und ich haben zusammen ein Haus. Scheidung läuft. Die Finanzierung läuft auf mich. Jetzt gibt es Streit ums Haus. Sie wohnt mit den Kids im Haus.

    Ich woanders. Sie will das Haus übernehmen mit samt den Schulden. Bin einverstanden. Da sie keine Lust hat noch mehr Schulden zu machen, und ich will nicht mal das, was ich vor der Ehe schon mit eingebracht habe, will sie mich mit 20000Euro (von geforderten 100000Euro) abspeisen und den Rest in Raten abzahlen. Sie kann noch nicht mal sagen, über welchen Zeitraum sie das abbezahlen will. Ich mach da aber so eh nicht mit. Sie arbeitet nur Teilzeit und hat im Monat ca. 3000Euro zur Verfügung (mit Unterhalt für die 3 Kids.) Sie hat , so wie ich einen neuen Partner, den sie wohl nicht mit in die neue Finanzierung nehmen will, er will das denk ich auch nicht. Sagt ja schon fast alles. Er wohnt auch nicht bei ihr und hat selbst keine Kinder. Das Haus würde bei einem Verkauf viel Geld bringen, aber sie macht da ja nicht mit, weil sie sonst nicht weiß wo sie hin soll. ist ja auch bequem wenn die Eltern in der Nähe wohnen. Welche Möglichkeiten gäbe es das Haus zu verkaufen, dass sie nicht rausgeht hat sie ja schon verlauten lassen. Die Ratenzahlung einstellen, wäre ne schlechte Option, dann käme es zur Zwangsversteigerung. Aber schlimmer wäre dann der Eintrag in die Schufa. Kann ich irgendwo nachlesen was ich jetzt noch alles kann und darf, ich stehe ja schließlich auch im Grundbuch und zur Hälfte gehört mir alles genauso. War jemand in einer ähnlichen Situation?


    Viele Grüße

  • ZaffiC

    Hat den Titel des Themas von „Wie bekommt man di Ex aus dem Haus“ zu „Wie bekommt man die Ex aus dem Haus“ geändert.
  • Hi,


    die erste Frage ist, ob die Frau mit im Grundbuch steht. Wenn ja, dann heißt das Zauberwort "Auseinandersetzungsversteigerung."


    Wenn das Haus nur dir gehört, kannst du jetzt erst einmal Nutzungsentschädigung verlangen, vergleichbar der Miete. Und dann eben auch klagen. Auf Räumung, Zuweisung zur alleinigen Nutzung, oder es auch so veräußern, wobei die Situation sich auf den Kaufpreis niederschlagen würde.


    Als Einstieg, wie sieht das Grundbuch aus?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo ZaffiiC

    dass sie nicht rausgeht hat sie ja schon verlauten lassen.

    Die Frage ist doch, was willst du am Ende?

    Was soll aus deinen Kindern werden, die in dem Haus bisher aufgewachsen sind?

    Willst du das Haus verkaufen oder selber behalten?


    Die klassische Lösung ist in dieser Situation oft nur die Trennung von der Immo, denn keiner der Besitzer kann vermutlich die Last allein tragen.

    Alles andere wäre ein Kompromisss, den man dann aber auch will.

    Ich würde wie Tk Nutzungsentschädigung geltend machen.

    Dazu eine Sachgutachten einholen und dann mit der Ex die Lage besprechen.

    Kostet alles Geld und Zeit und eure Nerven.

    Du schreibst auch, dass...

    sie mich mit 20000Euro (von geforderten 100000Euro) abspeisen und den Rest in Raten abzahlen.

    ...will. Das ist doch ein erster Vorschlag.

    Über die genauen Modalitäten muss man dann halt diskutieren.

    Gibt es den Kompromiss, dann auf jeden Fall einen Notarvertrag dazu nutzen.

    Es ist überhaupt völlig offen, ob die Bank, ihr den Hauskredit allein weiter bewilligt, oder dich aus dem Vertrag entlässt.

    Alles Fragen, die man beachten sollte!


    Gruß


    frase

  • Morgen frase,


    Hausgutachten sind teuer. Und wenn die Kredite im Außenverhältnis nur auf ihn laufen, dann würde er ja weiterhin die Kredite alleine abzahlen, wahrscheinlich durch die Zahlung von ihr nicht einmal gedeckt sein, das ist doch keine Lösung. Wäre nur dann zu empfehlen, wenn sich Kreditzahlungen und Nutzungsentschädigung in etwa decken und sie zusätzlich die Nebenkosten übernimmt. Das wäre dann eine (vorübergehende) Regelung, die akzeptabel ist.


    Ansonsten bleibt die Auseinandersetzungsversteigerung. Im Unterschied zur klassischen Versteigerung übernimmt da der Erwerber ja auch alle im Grundbuch eingetragenen Verpflichtungen. Da bekommt er zwar dann etwas weniger als im freihändigen Verkauf, aber wahrscheinlich immer noch besser als das Angebot der Frau, die ihn ja auf 1/5 des Wertes reduzieren will. Oder, andere Alternative: er geht auf das Angebot der Frau ein, lässt sich aber für den vollen Betrag, den sie ja irgendwann irgendwie irgendwo zahlen will, eine Hypothek eintragen. Dann kann man eben auch in die klassische Zwangsversteigerung gehen, die dann schuldbefreiend sein dürfte.


    Und, nur weil umgezogen wird, meine Güte, fallen die Kinder doch nicht ins Nichts. Das ist ein üblicher Vorgang, welcher bei jedem Kind vorkommen kann, schon, wenn sich die Eltern beruflich verändern (müssen).


    Der Fragesteller muss alle Optionen sauber durchrechnen. Dann sollte ihm seine Entscheidung leicht fallen, denn Zahlen haben schon eine gewisse Überzeugungskraft.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,



    danke für eure Zuschriften. Natürlich wäre es mir am liebsten, wenn die Kids dort wohnen bleiben. Aber abspeisen lasse ich mich nicht.

    Da ich ja schon vor über 3 Jahren ausgezogen bin, hab ich kein Recht mehr ins Haus zu gehen. Wie sieht es aber mit dem Grundstück aus? Kann ich das noch betreten? Ich habe ja auch noch nen Schlüssel für ein Teilstück der Garage, in dem ich auch noch was stehen hab. Könnte sie mir da den Zutritt verweigern. Ich inseriere jetzt das Haus, dass es mal vorangeht. Sie muß ja niemanden reinlassen.

    Aber so sieht sie, dass ich jetzt nicht mehr länger den Hampelmann mach. Momentan sind Immobilien sehr gesucht. Und ein ungutes Gefühl, auch wenn Fremde das Grundstück nicht betreten dürfen, ist dann auch da.

    Ich würde mir auch lieber alles von innen anschauen, bevor ich etwas kaufe. Aber es gibt Interessenten die unbedingt etwas wollen und auch mehr zahlen. Bis dahin erstmal.....nochmal Danke für eure Antworten.


    Viele Grüße!

  • Hi,


    sie wird mit Sicherheit niemanden rein lassen, warum auch. Das ist doch nicht der richtige Weg. Du kannst das Haus nicht allein verkaufen. Das könnte sogar richtig Ärger geben, einfach weil niemand so etwas hinnehmen muss, auch deine Frau nicht. Du könntest allenfalls deine Haushälfte inserieren. Und wer kauft sich schon in so eine Immobilie ein?


    Kein guter Gedanke. Bringt nur Ärger und verhärtet die Fronten.


    Deinen Krempel kannst du nach Voranmeldung aus der Garage holen, aber nur nach Terminabstimmung. Sieh erst einmal zu, dass du Nutzungsentschädigung bekommst, dann zahlt sie wenigstens mit ab, wenn auch indirekt. Und kündige ihr das Betreiben der Auseinandersetzungsversteigerung an. Das wäre was sinnvolles. Oder, Alternative: du schließt den Vertrag mit ihr ab, nimmst die Anzahlung, lässt dir für den offenen Vertrag eine Hypothek auf ihren Teil eintragen. Wenn sie dann nicht zahlt, kündigst du das Darlehen und gehst in die Zwangsversteigerung. Im Gegensatz zur Auseinandersetzungsversteigerung wärst du dann auch alle Hausschulden los.


    Du hast drei Jahre rumgeeiert. Und hast vor, weiter rum zu eiern. So wird das nichts.


    Herzlichst


    TK

  • Oder du überlegst, ob du nicht das Haus übernimmst und Sie als Mieteren bleiben kann.

    Dann bietest du ihr die 20.000€ an und lässt das ganze mal von der anderen Seite sacken.

    Natürlich mit allen allen Konsequenzen, also auch dein Anfangsvermögen.

    Mach einfach mal deine Rechnung auf und schau wie Sie reagiert.


    Das Haus so zum Verkauf anbieten ist wirklich keine gute Idee, du bist nur Miteigentümer und hast bestimmt eine neue Meldeadresse.

    Ohne ihre Zustimmung ist der Weg steinig und kompliziert.

    Das du eine Lösung suchst ist ja klar, mach einfach Angebote.

    Wie ist denn deine Ex bei der läufenden Finanzierung eingebunden?


    Gruß


    frase

  • hallo,


    danke für eure Zuschriften. Es tut sich was. Sie will ja unbedingt drinbleiben und sie legt jetzt ganz andere Zahlen auf den Tisch.

    Wir kommen langsam dahin, wo es auch für mich erträglich ist und ich dann auch Frieden finde, wenn auch es mir sehr scher fällt,

    mich von meinem "Lebenswerk" endgüldig zu trennen. Aber der Abschluß geht auch mit einem Neuanfang daher. Und der kann dann endlich frei von allen Lasten ungetrübt weitergehen.

    Ich werde eine Rückmeldung hier machen, wie das ganze ausgegeangen ist.

    Bis dahin...und bleibt gesund


    Viele Grüße

  • Dann drücken wir mal die Daumen, dass alles zu einem guten Kompromiss führt.

    Natürlich muss man dazu auch bereit sein und auch die Bank muss mitspielen.


    Gruß


    frase