Rückforderung der Sozialhilfe bei Überschreitung des Schonvermögens?

  • Meg, da werden mehrere Bescheide in der Welt sein, anders geht es doch gar nicht. Nur, es geht doch im Augenblick um die Überzahlung ganz konkret. Und darauf bezieht sich die Anhörung, aufgrund derer dann ein VA ergeht.


    Und dieser VA, der noch nicht in der Welt ist, der wird natürlich einen alten VA korrigieren bzw. aufheben. Die Frage ist doch nur, in welchem Umfang.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo in die Runde,


    ich sehe das Problem leider wie Gartenfee. Wird der Schonbetrag überschritten entfällt der Sozialhilfeanspruch.

    Der Antragsteller hat jede Veränderung, also auch die Überschreitung des Schonvermögens, dem Amt anzuzeigen.


    Da sich auf dem Giro der genaue Betrag von 5000€ befand, ist ja jede Zubuchung eine Überschreitung.

    Eventuell könnte man versuchen, diese Summe (5000€) als Bestattungsrücklage zu deklarieren und dies dem Amt so mitzuteilen.

    Bestattungsvorsorge steht jeden Hilfeempfänger zusätzlich zum Schonvermögen zu.

    Ihr habt Nachweise, dass ihr dem Wunsch der Mutter entsprochen habt und die Beerdigung von diesen 5000€ beglichen.

    In der Anhörung würde ich also den Begriff Schonvermögen vermeiden und immer den Begriff, Bestattungsvorsorge verwenden.

    Ob sich das Amt darauf einlässt, bleibt abzuwarten.


    Gruß


    frase

  • Meine Schwester hat die Sachbearbeiterin heute erreicht. Es geht tatsächlich nur um die Rückzahlung der Summe, die die 5000 € überschreitet. Wir werden das jetzt schnellstmöglich zahlen und hoffen, dass es das dann war.

  • Hi,


    auf mich hört ja keiner! Es geht nur um diesen Betrag. Es ergibt sich doch aus dem Anhörungsschreiben, den der Fragesteller hier reingestellt hat. Gartenfee schreibt aus der Sicht der Abrechnungsstelle eines Heimes. Die hat aber nichts mit der Abrechnungsstelle des Sozialamtes zu tun.


    Abgesehen davon würde doch jede Taschengeldzahlung den Rahmen von 5000 € sprengen, selbst wenn der Insasse vielleicht einen Monat ein reduziertes Ausgabenverhalten hat, um im nächsten Monat sich was weiß ich leisten zu können. Etwa einen Kurztripp wohin auch immer, ein Geschenk an den Enkel. Das alles ist zulässig, andernfalls müsste ja jeden Monat eine Überprüfung erfolgen. Die erfolgt aus gutem Grund nicht.


    Die Überprüfung und Verrechnung erfolgt doch nur, weil die Betroffene verstorben ist, dann ist dieses Geld natürlich (weil sie es nicht mehr selbst verbrauchen kann) auf die Unterstützungszahlungen des Sozialamtes anzurechnen.


    Das ist fair.


    Herzlichst


    TK

  • Es geht tatsächlich nur um die Rückzahlung der Summe, die die 5000 € überschreitet


    Du solltest sicherstellen, dass der Inhalt dieses Telefonats schriftlich festgehalten wird


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • auf mich hört ja keiner!

    du teilst deinen Standpunkt hier mit und das tun andere Nutzer auch.

    Es ist einfach ein akutes Thema, wenn das Amt mit einer Forderung kommt.

    Mir ist es auch passiert, das meiner Mutter die GS rückwirkend für 6 Monate gekürzt wurde, da ich meine zusätzliche private Unterstützung auf ihr Konto gezahlt hatte.

    Du solltest sicherstellen, dass der Inhalt dieses Telefonats schriftlich festgehalten wird

    Wichtiger Hinweis! Auch die Bestätigung, dass nach der Zahlung der Summe X keine weiteren Forderungen bestehen, würde ich einfordern.


    Gruß


    frase

  • frase, du solltest hier nicht Äpfel mit Birnen vermischen. Eine zusätzliche private Unterstützung ist etwas anderes als ein Ansparen des Taschengeldes. Die Mutter ist nicht verpflichtet, ihr Taschengeld in jedem Monat voll auszugeben. Nur, sie kann ja nach dem Tod dieses angesparte Taschengeld nicht mehr ausgeben, deshalb fließt es logischerweise in die Berechnung ihres Bedarfs als Guthaben mit ein.


    Herzlichst


    TK

  • TK, war nur ein anderes Beispiel und sollte kein Vergleich sein.


    Wenn ein Rentner verstirbt, rechnet die Rentenkasse auch taggenau ab.

    Taschengeld ist ja in dem Fall, eine Sozialleistung, auch hier könnte taggenau gerechnet werden.


    Das Problem ist ja die "Überschreitung" des Schonvermögens.

    Es stellt sich auch die Frage, ob das Taschengeld dazu gerechnet werden darf.


    Normalerweise hat man im Heim ein Taschengeldkonto.

    Das eben durch die Träger verwaltet wird.

    Auf dieses Konto wird also ein Teil der Sozialleistung (Taschengeld) gezahlt und das Heim hat Rechenschaft über die Kontobewegungen zu abzulegen.

    Das Amt prüft auch regelmäßig die Salden auf diesem Konto.


    Ich habe immer genau auf diese Salden geachtet, weil meine SB im Amt mich darauf hingewiesen hatte, dass die Gesamtsumme nicht über den Freibetrag steigen darf, da Sie sonst einen Änderungsbescheid erlassen müsste.

    Es ging also nicht nur um den Sterbemonat.


    Bin echt gespannt, wie die Sache hier ausgeht.


    Gruß


    frase

  • frase, die Rente eines Verstorbenen wird für den vollen Monat gezahlt, in welchem er verstorben ist. Wie dann mit einem Altenheim abgerechnet wird, ist eine ganz andere Frage.


    Nur, es geht hier um die 200 €, die da sind. Die sind ganz ohne Zweifel zu verrechnen, nur deshalb wird nicht der Rest der Unterstützung rückgängig gemacht. Das ist in dem Brief, der hier freundlicherweise eingestellt wurde, doch klar geschrieben. Und deckt sich mit der Aussage der Sachbearbeiterin. Und es ist durchaus möglich, vom Taschengeld auch gezielt etwas anzusparen, etwa für eine Urlaubsreise, die ja sogar von vielen Heimen angeboten wird, so als Gruppenreise. Nur Geld, welches regelmäßig übrig ist, das geht natürlich in die Berechnung des Sozialamtes ein.


    Meist wird dieses Konto wohl vom Heim aus verwaltet, muss aber nicht sein. Auch da gibt es andere Optionen. Denn nach dem, was ich hier so lese, habe ich doch erhebliche Zweifel, dass diese Kontenverwaltung durch das Altenheim immer in Übereinstimmung mit dem Gesetz erfolgt. Wenn der alte Mensch nicht entmündigt ist (ich benutze bewusst den überholten Begriff, um klar zu machen, was ich meine), kann er auch mit Taschengeld vom Amt tun, was er will. Und es selbst verwalten.


    Mein familiäres Umfeld kommt ja so nach und nach in das Alter, dass ein Pflegeheim angesagt ist. Ich staune immer wieder, was da so alles in der Richtung falsch läuft, mit der Begründung, das Sozialamt wolle es so, oder man mache es schon immer so. "Ich habe schon immer meine Schwiegermütter umgebracht, hat niemanden gestört, wieso ist es jetzt in dem speziellen Fall anders," sorry, das ist für mich kein Argument. Den Gipfel habe ich gerade bei meiner Mutter erlebt, die Selbstzahler ist, ein eigenes Giro-Konto unterhält, das für ihren regelmäßigen Zusatzbedarf aus Kapitalerträgen gefüttert wird. Das passte dem Heim nicht. Die Begründung war, dass sie nun mal das Recht hätten, das zu überwachen. Das würden sie bei allen so machen. Ja, was ist das denn? Meine Mutter ist geistig klar, hat einen eigenen PC und kann ihre Angelegenheiten (Überweisungen u.s.w.) alleine erledigen. Was geht das das Heim an?


    Und ich fühle mich durchaus in der Lage, sie bei Bedarf verwaltungstechnisch zu unterstützen. Ich brauche keine Heimmitarbeiter, die juristisch keine Ahnung haben oder nur über ungesundes Halbwissen verfügen, und bei einem Verwandten wehre ich mich gerade gegen die Bevormundung durch das Amt. Es fällt dort schwer, zu glauben, dass er mit seinem Taschengeld tun kann, was er will. Er steht nicht unter Betreuung.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK, aus deinem Text ist ja super ersichtlich, wie Ämter und Heime hier vorgehen.

    Man also genau hinschauen muss und nicht alles korrekt abgewickelt wird.

    dass diese Kontenverwaltung durch das Altenheim immer in Übereinstimmung mit dem Gesetz erfolgt.

    das Sozialamt wolle es so, oder man mache es schon immer so.

    Das passte dem Heim nicht. Die Begründung war, dass sie nun mal das Recht hätten, das zu überwachen.

    bei einem Verwandten wehre ich mich gerade gegen die Bevormundung durch das Amt.

    Natürlich hast du mich richtig korrigiert, die Rente im Sterbemonat wird nicht anteilig gezahlt.

    Ich hatte das mit mit Hilfe zur Pflege und der Pflegekasse verwechselt.


    Gruß


    frase

  • Du wir sind ja gar nicht so weit auseinander. Nur, ich wehre mich dagegen, dass aus der eigentlich sinnvollen Option der Verwaltung des Taschengeldes durch das Heim eine Pflicht gemacht wird, die es nicht gibt und die vielen alten Menschen natürlich weh tut. Das darf einfach nicht sein.


    Nur weil jemand staatliche Unterstützung benötigt, hat er nun mal seine eigenen Grundrechte nicht aufgegeben oder aufzugeben. Sonst müsste man ja auch bei jedem ALG II Empfänger ein Konto einrichten, über welches er nur über das Amt oder sonst wen verfügen könnte. Das geht doch gar nicht.


    Ich habe einen heiligen Respekt vor Menschen, die in diesem Bereich arbeiten, sei es beim Sozialamt oder aber auch in den Heimen. Nur, diskriminierende Sonderregelungen, die darf es nicht geben.


    TK

  • GuMo Tk,


    wir tauschen unsere Meinungen aus, jeder hat ja so seine Erfahrungen gemacht, mit den Ämtern und den Pflegeeinrichtungen.


    Um zur Ausgangsfrage zurück zu kommen, hier ging es um die mögliche Rückforderung eines Amtes.

    Der Bedürftige hat aber anscheinend kein Taschengeldkonto im Heim geführt, nur ein Girokonto besessen.

    Hier hat also das Heim keinerlei "Kontrolle", UHB oder Bevollmächtigter führt das Konto.


    Wird ein Taschengeldkonto im Heim verwaltet, ist dies auch rechenschaftspflichtig über die Kontobewegungen.

    Das empfinde ich nicht als Kontrolle.

    Diese Kontobewegungen mussten auch dem Amt vorgelegt werden.

    Dabei ging es nicht um die einzelnen Posten sondern nur um die Saldoentwicklung.


    Wird das Pflegeheim ohne staatliche Hilfe gewuppt, dann hat weder das Heim, noch ein Amt, das Recht hier etwas zu prüfen.

    Da stimme ich dir vollkommen zu.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    ich erlebe es gerade bei einem Onkel von mir. Da zahlt das Sozialamt aufstockend das Taschengeld sowie etwa 100 € im Monat. Er soll immer erklären, wofür er gerade mal Geld braucht, er will auf ein bestimmtes Ereignis sparen, die reden ihm rein, unglaublich.


    Bei meiner Mutter, die selbst finanziert, musste ich schon sehr energisch werden, weil man dort meinte, bei so viel Geld auf dem Konto müsse man doch ein Auge drauf haben. Ich überweise da auf ihr Konto nicht monatlich, sondern buche immer dann um, wenn sie ihr Geld verbraucht hat. Beide Oldies sind geistig in der Lage, mit ihrem Geld umzugehen. Es tut ihnen gut. Bei einer anderen Verwandten bahnt sich das Problem jetzt auch an. Drei verschiedene Bundesländer, drei verschiedene Heime. Da allerdings umgekehrt. Die Dame ist bettlägrig. Gibt niemandem Geld, trotzdem ist das Konto jeden Monat auf null gestellt, angeblich durch Anforderungen von ihr. Ich hatte ihre Geldbörse so präpariert, dass aufgefallen wäre, wenn jemand da Geld reingesteckt hätte oder aber sie Geld entnommen hätte.


    Ich habe zunehmend das Gefühl, dass wir uns da in einem kontrollfreien Raum bewegen, und das geht gar nicht.


    Herzlichst


    TK