Was kommt auf mich zu?

  • Wie jetzt weiter vorgehen?


    Das ist eine Frage der Taktik. Du bzw. dein Anwalt kann versuchen, außergerichtlich eine Einigung herbeizuführen. Diese Einigung sollte zwei Elemente enthalten, einmal die Höhe des zu zahlenden Betrages sowie die Dauer. Das kann man natürlich verknüpfen, also entweder länger und weniger Geld oder kürzer und mehr, oder das Ganze kapitalisieren. Jedenfalls sollte ein Zeitrahmen festgelegt sein. Welche Zeit ist angemessen? Schwer zu sagen, da individuelle Entscheidung. Da keine gemeinsamen Kinder da sind, würde ich einen Zeitrahmen von maximal drei Jahren für angemessen halten. Wohlgemerkt mit Trennungsunterhaltszeit. Es kann bei dem örtlichen Gericht auch andere Gepflogenheiten geben. Ich hänge mich da weit raus, ohne Kristallkugel als Wahrsagungshilfe.


    Bitte besprich mit deinem Anwalt, ob es sinnvoll ist, so einen Vergleich auszuarbeiten und dann im Gerichtstermin (Scheidung) nur protokollieren zu lassen. Ist auf jeden Fall preiswerter, als ein zweites vollständiges Verfahren durchzuziehen. Und in Unterhaltsverfahren wird in der Regel kein Ende der Zahlungsverpflichtung festgesetzt, einfach weil man nicht weiß, wie es sich bei den Betroffenen entwickelt. Das bedeutet, dass dann noch ein weiteres Verfahren auf dich zukommt, wenn du nach längerer Zeit nicht mehr zahlen willst.


    Herzlichst


    TK

  • Tut mir leid für die Probleme du du hattest.


    Es liegen ja bereits zwei Forderungen der Gegenseite auf dem Tisch. Einmal die Abänderung des Trennungsunterhalts und die Forderung und Berechnung des nachehelichen Unterhalts mit einer Anerkennungserklärung. Zeitlich unbefristet.


    Der Altersvorsorgeunterhalt geht durch. Diesen kann jeder gelten machen der auch unterhaltsbedürftig ist. Aussage meines Rechtsanwalt. Die Höhe will er allerdings noch errechnen. Hier ziehe ich meine Hut vor der deutschen Justiz.


    Zwei, Drei Jahre weiterhin Unterhalt zahlen ist für mich definitiv nicht möglich.

    Aber die Gründe zählen alle nicht und sind rechtlich absolut egal.


    Von daher wird aus einer anfänglichen „freundlichen“ Scheidung ein unschöne Sache.


    Danke dir, und noch ein schönes Wochenende.