Trennungsunterhalt / besonders hohes Einkommen

  • Hallo,


    hier auf der Webseite habe ich unter dem Punkt Trennungsunterhalt folgende Info zu "Besonders Hohes Einkommen" gefunden:

    "Ein bereinigtes Nettoeinkommen, das monatlich 6000 Euro übersteigt, bleibt in aller Regel anrechnungsfrei.

    Derjenige Ehegatte, der Unterhalt fordert, muss dann seinen gesamten Bedarf im Einzelnen konkret darlegen und nachweisen. Er kann beim Trennungsunterhalt seinen ehelichen Lebensstandard auch weiterhin einfordern. Wenn er sich von der Summe, die 6000 Euro übersteigt, “bedienen” will, muss er nachweisen, dass das komplette Nettoeinkommen in der Ehe verbraucht und nichts der Vermögensbildung diente."


    Auf anderen Webseiten werden Gerichtsentscheidungen von 2019 angführt, in denen diese Grenze aufgehoben wird. Kann mir hierzu jemand eine Information geben, ob ess diese Obergrenze noch gibt und wie hoch diese ist.


    Vielen Dank und viele Grüße

    Tom

  • Hi Tom,


    nichts ist so sehr im Fluss wie der Unterhalt für den/die Ex. Der Grundgedanke ist, dass auch nach der Trennung ein dem vorherigen gemeinsamen Standard entsprechendes Leben zumindest zeitlich begrenzt fortgeführt werden soll. Da meist nicht viel zu verteilen ist, stellt sich diese Frage nur in den wenigsten Fällen. Die Tendenz bei den Gerichten ist zunehmend, die starren Grenzen, die es früher gab, nicht als verbindlich anzusehen, das Gesetz gibt ja insoweit nichts her, sondern sich den Einzelfall genau anzuschauen und sehr individuell zu entscheiden. Ich denke, dass diese Entwicklung auch kam, weil ja zunehmend kürzer Unterhalt gezahlt werden muss. Der alte Spruch "einmal Arztfrau, immer Arztfrau" gilt ja schon lange nicht mehr. Und wenn die Unterhaltszahlungen in der Regel auf wenige Jahre begrenzt sind, dann soll der sozial schwächere Partner zumindest in die Lage versetzt werden, ein Konzept zu entwickeln, auf eigenen Beinen zu stehen und dieses ohne mögliche finanzielle Einschränkungen.


    Es kommt in diesem Zusammenhang natürlich auch auf andere finanzielle Verpflichtungen an, wobei es primär, aber nicht nur, um weitere Unterhaltszahlungen geht. Also, eine sehr individuelle Entscheidung, die einer allgemein verbindlichen Regelung nur schwer zugängig ist.


    Herzlichst


    TK