Mutter unterhaltspflichtig - beteiligt sich aber nicht an Unterhalt - Kind lebt bei Großeltern

  • Hallo zusammen


    Ich bin Vater eines 14 Jährigen Sohnes und Zahle mein Unterhalt seit Geburt meines Kindes fristgerecht und in voller Höhe nach düsseldorfer Tabelle. Gleich voweg, ich habe ein sehr gutes Verhältniss zu meinem Sohn. Die Umstände seines Heranwachsens waren leider alles andere als optimal und ich versuche Ihm ein guter Vater zu sein. Nun aber zu meinem Anlegen/Fall.


    Mein Sohn lebt bei den Großeltern (mütterlicherseits). Ich bin der Wochenend- und Ferienpapa. Die Kindesmutter hat sich in frühen Jahren aus dem Staub gemacht (vor ca. 11 Jahren) und das Kind bei den Großeltern zurückgelassen. Ich habe dies erst knapp ein Jahr später erfahren, da die Mutter mir sagte, ich bräuchte mir keine Sorgen machen. Nur eben den Unterhalt bezahlen, da sie das Kind mit Ihrem Freund erziehen möchte. Ich war noch sehr jung und hatte selber noch keine wirkliche Perspektive von meinem Leben. Lange Rede, kurzer Sinn!

    Da die Mutter das Kind nicht erzieht oder in irgendeiner Form für das Kind je sorgte oder sorgt, ist sie auch Unterhaltspflichtig. Soweit ich weiß, könnten nur die Großeltern den Unterhalt auch von der Kindesmutter einfordern. Nicht jedoch ich!? Mir geht es hier wirklich mehr ums Prinzip. Ich habe das Gefühl die Großeltern schützen Ihre Tochter insgeheim von der Verantwortung und den Kosten. Ich weiß wo sie lebt (mehrere 100km entfernt) und auch berufstätig ist.

    Ist da draußen vielleicht jemand in einer ähnlichen Situation?

    Welche Anlaufstellen könnte ich nehmen? Anwalt? Kann das Jugendamt oder gar Polizei was machen? Von den Großeltern kann ich nicht mehr erwarten als das neue Anschreiben bezüglich Unterhaltserhöhung bezüglich düsseldorfer Tabelle. Und die Kontaktaufnahme mit der Mutter ist mehrmals gescheitert.


    Ich danke schon mal für jeden konstruktiven Kommentar oder gar Hilfe.


    Viele Grüsse

  • Hallo,


    du schreibst dass du nach DT zahlst, wer hat denn den Zahlungsbetrag berechnet?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    du zahlst an die Großeltern direkt, nicht über die Mutter? Existiert ein Titel?


    Nee, die Polizei kann nichts machen. Wir haben hier eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Und das Jugendamt vertritt die Interessen des Kindes, berät zwar eventuell auch die Eltern, aber wohl eher nicht. Für mich wäre das ein Fall für einen Anwalt.


    Aber beantworte erst einmal edys und meine Fragen.


    Herzlichst


    TK

  • Guten Morgen und danke für euer Feedback.


    edy : Der Betrag nach DT wurde schon mehrmals durch Anwalt Grosseltern berechnet und festegesetzt.


    timekeeper : Den Unterhalt hab ich Anfangs an die Grosseltern bezahlt - und jetzt auf eigenes Konto meines Sohnes. Titel besteht seit Geburt.


    Das mit dem Anwalt hab ich mir fast gedacht. Ist schon irrsinnig und traurig das man viel Geld bezahlen muss nur um fair behandelt zu werden.

    Aber was kann der Anwalt bewirken? Angenommen die Mutter verdient nicht genug oder wird arbeitslos? Ist sie dann einfach fein raus?


    Gibt es Alternativen zum Anwalt?


    Beste Grüße

  • Hi,


    die Großeltern haben einen Anwalt, da macht es schon aus Gründen der Waffengleichheit Sinn, auch einen zu mandatieren. Und was kann ein Anwalt bewirken? Den Fall juristisch sauber aufbauen, was ein Laie kaum kann. Dass die Mutter arbeitslos werden könnte, das ist doch normales Risiko, welches bei jeder Geldforderung besteht, die man geltend macht. Und bis zur Volljährigkeit hat gegebenenfalls auch die Mutter eine erhöhte Verpflichtung, zu arbeiten bzw. kann so gestellt werden, als würde sie das tun.


    Und, so teuer sind Anwälte in Deutschland wirklich nicht. Selbst im armen Rumänien sind Anwälte teurer, als bei uns, von Italien oder Frankreich schreibe ich da gar nicht. Es ist deine Entscheidung, was du tust. Kannst natürlich auch einfach weiter zahlen. Dann sparst du dir die Anwaltskosten.


    Herzlichst


    TK