Umgangsrecht in speziellem Fall

  • Hallo liebes Forum,


    ich erwähnte es in einem anderen Thread, aber möchte einmal ganz ordentlich ausholen.

    Ich bin Mutter eines 3jährigen Kindes. Der Vater und ich erwarteten überraschend ein Kind, nachdem wir uns nur wenige Wochen kannten. Er war überfordert, wollte es „wegmachen lassen“ und erklärte mir, andernfalls müsse ich es allein großziehen. Ich bekam das Kind also alleine. 1 Jahr und zwei Vaterschaftstests später wünschte er, sein Kind kennenzulernen und ich ermöglichte es ihm. Ich stellte jedoch einige klare Regelungen auf:

    1. bis zum 3. Geburtstag möchte er sich entscheiden, ob er Kontakt zu ihm will, dann aber auch konsequent dabei bleiben.

    2. er müsse rechtzeitig Bescheid sagen, wenn er kommt (er hatte nämlich drei Tage vorher gesagt welchen Tag er kommt und erst um 14 Uhr des nächsten Tages gesagt, dass er 16 Uhr da sei.)


    er war einverstanden. Seitdem gibt es unregelmäßigen Kontakt. Er holt seinen Sohn, macht was schönes, bringt ihn zurück. Rechtzeitig Bescheid sagen kann er bis heute nicht. Insgesamt war er optimistisch geschätzt 10x da, 2x davon dieses Jahr. Beim letzten Treffen verkündete er, das gemeinsame Sorgerecht haben zu wollen. Auf meine Frage, weshalb hieß es nur „joa, weil ich will.“ seitdem kündigte er sich für ein Wochenende an, kam aber nicht und sagte auch nicht ab. Wir sprachen über ein gemeinsames Wochenende, d.h. Mein Sohn bei ihm. Der Kinderarzt rät davon dringend ab. Mein Kind hat eine geistige Beeinträchtigung die sich v.a. Auf die sozio-emotionale Kompetenz auswirkt. Flapsig gesagt könnte man ihm eine vogelscheuche hinstellen und gehen, das ist ok. Solange irgendwer da ist. Faktisch ist es so, dass er nicht fremdelt und nicht in der Lage ist, fremde und vertraute Personen zu unterscheiden. Man kann ihn also zu irgendwem ins Auto setzen und er macht keinen Aufstand. Er fährt dann mit. Der Kinderarzt sagt also, dass es für ein Kind wie meines sehr schwer ist, zu begreifen, weshalb er mit fremden nicht mitgehen darf, gleichzeitig aber mit für ihn fremden Leuten mitgehen soll (also mit seinem Vater und deren Eltern). Er rät vom Wochenende ab und empfahl mir, ersteinmal davor zu sorgen, dass mein Sohn begreift wer er denn ist und eine Bindung herstellt. Der Vater jedoch kann das absolut nicht nachvollziehen. In einem Atemzug erklärt er mir, er kenne ein Kind in seinem Alter, welches ihn aber erkennt obwohl er sie selten besucht, im zweiten jedoch spricht er meinem Sohn ab, das er sich an mich erinnert. („Aber auf dem Spielplatz sagte er zu den anderen Frauen auch Mama“, ja, mein Sohn hat es so verbunden, dass alle Frauen auf Spielplätzen Mamas sind. Väter trifft man aber auch woanders, also nennt er alle Männer Papa. Ich jedoch bin „meine Mama“). Er kann auch nicht verstehen, dass mein Sohn bei seiner Oma übernachten darf bei ihm aber nicht. Irgendwie stoße ich auf taube Ohren.

    Nun das nächste: Heute (Montag) erklärt er mir, er möchte Mittwoch Abend vorbei kommen. Mit Absprache vom Jugendamt über „spontane Besuche“ habe ich ihm gesagt, dass es nicht ginge, wir hätten abendroutine und es würde zu viel Unruhe hereinbringen, wenn er denn käme und dasitzen würde. Auch das versteht er offenbar nicht. Ich sagte ihm vor einer Weile, er müsse sich einen Plan machen, das sein Sohn ihn als Vater ansieht und erkennt, dass er weiß, dass er nicht irgendein Papa ist, sondern SEIN Papa. Bis heute kam irgendwie kein Plan oder Lösungsweg. Ich gab einen vor, aber der passt nicht ins Konzept.


    Online suchen ist so eine Sache: entweder ich finde alles mögliche zum Thema „wenn die Mutter eine böse Hexe ist“ oder zu dem Thema „ihr wart ein paar, dann habt ihr euch getrennt.“ allerdings nicht wirklich etwas dazu, wenn der Vater für das Kind absolut fremd ist. Für mich ist das dadurch eine andere Situation. Ich wüsste gern, ob es auch im eigentlichen Sinne eine andere Situation ist und ob man das Wochenende erzwingen könnte auf dem er pocht. Ich verstehe ja, dass man das macht wenn das Kind mit beiden Eltern jahrelang zusammen gelebt hat, aber in diesem Fall ist es ja etwas anderes. Sie teilen sich die Genetik und im Grunde war es das zwischen den beiden. Ich komm aber auch nicht weiter und bin es ganz ehrlich leid, den Bandwurm zu spielen, mich ständig zu rechtfertigen und mir unterschwellig erklären zu lassen, dass ich meinem Kind nicht gebe, was es braucht. Nur, damit er überhaupt da ist.


    Ich hoffe ihr habt da Rat

  • Hi,


    ich habe volles Verständnis für deine Haltung. Ich kann die geistige Behinderung des Kindes schwer einschätzen. Aber eines weiß ich ganz sicher: so geht es auch bei einem gesunden Kind nicht. Der erste Schritt für mich wäre, zu versuchen, feste Regeln einzuführen. Z.B. Umgang an jedem Samstag von .... bis. Und das ist vom Vater durchzuhalten. Ein "ich komme, wann ich will, ich mache, was ich will" das geht gar nicht. Einmal muss das Kind sich auf etwas einrichten können, aber du hast ja auch ein Privatleben. Das wäre für mich der Einstieg in Wochenenden oder auch Ferien mit dem Vater.


    Teile das schriftlich dem Vater mit, teile ihm weiter mit, dass du anderweitig nicht zur Verfügung stehst, das Kind auch nicht. Und dann mal abwarten, was passiert.


    LG


    TK

  • hallo timekeeper ,


    erstmal danke für deine Antwort. Für mich ist es eine schwierige Situation. Ich erklärte dem Vater, dass er sich vielleicht mal etwas zusammennehmen müsse, vielleicht schauen, dass er eine gute eur lang deutlich öfter vorbei kommt, und wenn es 2x im Monat sei. Zusätzlich könnte man mehrmals die Woche feste Zeiten ausmachen, in denen man über Videochat/ Skype etc. telefoniert. Wichtig wäre ja. Dass das Kind seine Stimme hört, sein Gesicht sieht, mit ihm etwas anfangen kann. Nun, das war mein Vorschlag. Auf den ging er gar nicht erst ein. Seit Anfang an dränge ich auf feste Regeln, nun sagt er, als Arbeitnehmer ist das gar nicht so einfach langfristig. Er arbeitet weder in der Pflege noch im Einzelhandel, er hat einen Bürojob mit festen Arbeitszeiten. Wenn der Wille wahrlich da wäre, würde man Wege finden. Ich verstehe auch, dass eine enorme Entfernung zwischen uns liegt (die bestand aber von Anfang an). Nicht verstehen kann ich, dass er sich den Weg nicht für das Kind macht, sondern nur, wenn er eh zufällig gerade in der Nähe ist. Für mich ist das ein „joa also wenn es gerade mal irgendwie reinpasst, dann geht das, aber es sollte auch keine Arbeit dahinter stecken.“ ich hatte auch mit dem Jugendamt diesbezüglich telefoniert, sagte ihnen, dass ich nie nein zum Umgang sage, es immer ermögliche und mir das sehr wichtig sei, ich es aber nicht einsehe, ein komplettes Wochenende für ihn wegen eines „eventuell komme ich“ freizuhalten. Das Jugendamt möchte sich eher weniger gern damit beschäftigen und verwies mich an die Caritas. Der Termin wurde erstmal auf Eis gelegt.

    Die Sache ist die: er scheint irgendwie an seinem Leben teilhaben zu wollen, hat aber offensichtlich keine Ahnung, wie er das machen sollte. Er fragt nie nach seinem Sohn. Nie. Er interessiert sich wenig bis gar nicht dafür, was ihn interessiert, was er macht, was er kann. Stattdessen bringt er mich mit ernannt in die müßige Situation, fragen zu Dingen zu stellen, die ihn streng genommen nichts angehen („warum ist das Kind immer noch nicht in der Kita!“) um mir dann Vorhaltungen zu machen oder Vorschläge hervorzubringen, die für mein Verständnis an Kindeswohlgefärdung angrenzen (Beispiel: verschweige dem Kindergarten, dass er verhaltensauffällig ist, damit du den Platz bekommst. Dann hast ihn. Mein Sohn hat keine gefahreneinschätzung, eine schwere Essstörung, mangelndes Schmerzempfinden, Pflegegrad, Verhaltensauffälligkeiten; Diagnose: Autismus. Ein Kindergarten muss wissen, dass ein Kind dabei ist, dass einfach von klettergerüst springt, auf die Straße rennt, sich in Gefahr begibt und es nicht merkt.)


    also im Grunde besteht unser Kontakt darin, dass er mit Vorwürfe macht, ich mit ihm diskutiere und am Ende des Tages interessiert es nicht, dass er auf drei Sprachen zählen kann. Und mein Problem ist eben, dass ich zwar online viel zu dem rechten des Vaters finde, aber nichts zu seinen Pflichten und erst recht nichts zu meinen Rechten. Auf der einen Seite möchte ich da jetzt den Riegel vorschieben, keine ewigen Diskussionsrunden mehr starten, auf der anderen Seite jedoch möchte ich den Kontakt für mein Kind erhalten, ihn nicht verschrecken. Mir erscheint es als schwierige Aufgabe, erst recht wenn er bei mir sitzt uns sowas sagt wie „deine Interessen spielen keine Rolle.“


    liebe Grüße

  • Luisa, wenn der Vater sich außerstande sieht, einfachste Regeln einzuhalten (das hatte ich ja vorgeschlagen), dann gibt es nur zwei Lösungen: entweder du schluckst die Kröte, oder aber du versuchst doch noch durch Konsequenz den Vater dazu zu erziehen, Regeln einzuhalten, mit dem Risiko, dass dann der Kontakt zum Kind ganz abbricht. Diese Entscheidung können wir Dir hier nicht abnehmen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    mich habe heute mit der Caritas telefonieren können und auch sie bestärkte mich darin, dabei zu bleiben, den Umgang unter diesen Umständen nicht fortzuführen. Ich schilderte ihr die Situation und meine Sorgen und sie meinte, ich möchte dem Vater ja den Umgang nicht verbieten, sondern nur einen für das kind angemessenen Rahmen schaffen, insofern ist es „erlaubt“, den Umgang zu verweigern. Ich bin jetzt erstmal ganz froh, mich da mehr oder weniger abgesichert zu haben und hoffe, dass wir alle gemeinsam eine Regelung finden können, die uns beiden halbwegs passt.

    Aber eine Frage habe ich noch: angenommen man einigt sich auf 2 Wochenenden im Monat, wie ist es dann mit den Großeltern geregelt? Muss ich meine verbleibenden Wochenenden mit allen Großeltern teilen oder ist es so, dass die Großeltern väterlicherseits sich mit dem Vater in Verbindung setzen müssen und die mütterlicherseits logischerweise mit mir? Ich hab nämlich nachgedacht und natürlich wünsche ich meinem Kind alle Familie die er kriegen kann, wenn wir als Eltern nun die Wochenenden „halbieren“ und ich meine verbleibenden 2 Wochenenden pro Monat auch noch mit sämtlichen Großeltern teilen müsste, sähe er entweder die Großeltern gar nicht wirklich oder ich habe nie ein Wochenende mit dem Kind, weil es ja ständig bei Papa, Oma, Papa und Oma und Opa ist. Dann wäre mein Job ja nur noch „Kind wecken, zur Kita bringen, abholen und ins Bett legen“. Wie ist das da geregelt?


    Liebe Grüße

  • Hallo Luisa,


    natürlich haben auch Großeltern gerne mal die Enkel und bestimmt sind auch die Enkel gerne bei Oma und Opa.

    Es gibt keine genauen Umganszeiten aber eine Orientierung.

    Ich war selber erschrocken, dass es sich um 4-6 Stunden im Monat handeln soll, welche man den Großeltern zubilligt.

    Alles also eine Sache der Absprache. Ich vertrete die Meinung, dass jeder Elternteil sich da mit seinen Eltern arrangieren sollte.

    Es muss also nicht ein ganzes WE sein, ein Besuchstag oder ein gemeinsamer Ausflug gehen doch auch.


    Wenn es da immer zu Streit kommt, dann eine Umgangsregelung festschreiben, im schlimmsten Fall eben das Familiengericht entscheiden lassen.

    Dabei sollte auch das Kindeswohl beachtet werden, nicht alle Kinder finden es bei Oma und Opa toll.


    Gruß


    frase

  • Hallo frase


    danke für deine Antwort. Bei meinem Sohn kann man einfach nicht sagen, was er gut und was er blöd findet. Aber alles in allem habe ich immer das Gefühl, dass er es sehr genießt, mit den Großeltern unterwegs zu sein. Meine Mutter nimmt ihn etwa alle 2 Monate mal von Donnerstag bis Sonntag, sie ist die einzige die ihn bisher auch länger hatte. Für mich ist das die einzige Möglichkeit bisher gewesen, auch mal zur Ruhe zu kommen oder die Fenster zu putzen. Schließlich geht er derzeit in keine Kita, die Therapien, Arztbesuche usw sind auch recht anstrengend für mich ins ich denke wir genießen das auch allesamt. Die Großeltern väterlicherseits kommen hin und wieder, machen etwas mit ihm und bringen ihn irgendwann im Laufe des Nachmittags zurück. Auch da habe ich das Gefühl, dass er sie zwar nicht kennt, aber so „vom ständigen ersten Eindruck her“ ganz cool findet. Auch dort wünsche ich mir für ihn natürlich mehr.

    Es klingt aber vielleicht auch etwas egoistisch, jedoch wünsche auch ich mir meine quality Time. Deshalb hätte mich das schon interessiert, ob die jeweiligen „Eltern der Eltern“ ihre Zeit mit der zeitlichen Regelung ihrer Kinder abklären müssen. Gesetzlich glaube ich das jetzt so verstanden zu haben, dass die Großeltern väterlicherseits gar keine echten Rechte haben, weil die Bindung fehlt und dadurch nichts wegbrechen würde an familiärem Netzwerk. Jedoch vertrete ich die Auffassung, dass Kinder jedes Familienmitglied mitnehmen sollten, was sie kriegen können, weil es in den meisten Fällen ein ungeheurer Gewinn für sie ist. Nur ungern auf meine Kosten. Und ich denke auch ein Kind ist mal froh, am Wochenende im Pyjama vor Paw Patrol lungern zu dürfen ohne Koffer packen und auf die Uhr gucken.


    Liebe Grüße

  • Luisa,


    die Caritas schätzt die Situation offensichtlich ähnlich ein wie ich auch, was den Umgang mit dem Vater angeht. Sei da jetzt konsequent, und dann sieht man weiter.


    Nun zum Umgangsrecht anderer sozialer Bezugspersonen: dieses Recht ist weniger stark ausgeprägt als das der Elternteile. Wäre es vergleichbar, so hätten die armen Kinder ja kein Wochenende mehr mit dem Elternteil, bei dem sie leben, mit den Freunden dort u.s.w. Da sind ja nicht nur die Großeltern, sondern auch die Tanten und Onkel und was weiß ich. Ich kenne Kinder, die irgendwie ständig "on Tour" waren, und irgendwann nur noch rumbockten und ihre Ruhe zu Hause haben wollten. Was für mich völlig nachvollziehbar ist.


    Bei diesen etwas entfernteren sozialen Kontakten bin ich im Prinzip gegen allzuviel feste Regeln. Häufig ist da seltener und dafür länger sinnvoll. Da sollte man sich wirklich spontan entscheiden, diese Zeit sollte nicht allzu sehr verplant werden. In meinem Fall hatten sich diese Kontakte völlig anders entwickelt auf den Seiten beider Großeltern. Denn man darf nicht vergessen, dass Großeltern ja auch ein eigenes Leben haben, welches nicht unbedingt mit festen Umgangsregeln vereinbar sein muss. So wenig ich für Flexibilität beim Elternumgang bin (zumindest in den ersten 10 Lebensjahren des Kindes), so sehr bin ich bei den Großeltern dafür. Nur eines ist wichtig: dieser ganze Umgangszirkus darf nicht das Leben des Kindes und das familiäre Leben bei euch dominieren. Das geht gar nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper


    da bin ich ganz deiner Meinung. Auch ein Kleinkind sollte mal einfach zu Hause sein dürfen. In unserem speziellen Fall haben wir drei Großelternteile, meine Eltern sind geschieden. Würde jeder da (krass gesagt), seine 4-6h pro Monat einklagen und ich müsste meine Wochenenden dafür hergeben, würde dann noch arbeiten und so weiter, hätte ich allein organisatorische Probleme (z.b. wann man denn mal Kleidung kaufen möchte, Größen fallen unterschiedlich aus und müssen z.T. Anprobiert werden, mit zunehmendem Alter möchten die Kinder bei der Wahl ihrer Kleidung mitentscheiden). Wenn das der Fall wäre, hätte ich ja (wenn man es streng nimmt), einen Tag im Monat Wochenende mit dem Kind. Als Mutter würde ich an diesem einen Tag nichts machen, weil das Kind ja alles mit den Großeltern gemacht hat und ich ihm einen Tag Ruhe gönne. Auf der anderen Seite hätte aber auch ich das Bedürfnis, mal mit ihm in den Zoo zu gehen. Also von rein rechtlicher Seite her schwierig zu organisieren, wenn man so einen worst case hat. Auch ich bin für kürzer und länger bei Großeltern. Da das Kind aber erst drei ist, finde ich es gut, dass er sie einmal im Monat sieht und den Kontakt nicht verliert, mit 6 Jahren könnte man aber dann die Ferien hernehmen, sofern möglich. Erscheint mir dann sonst alles zu umständlich.
    mal sehen was das noch werden wird. Bisher lief alles entspannt, da der Vater seinen Umgang nicht wirklich wahrgenommen hat. Das wird sich dann vermutlich ändern. Ggf. Kann man dem Vater auch zwei Wochenenden anbieten, die fest sind, es wird ihm vermutlich zu oft sein (wegen der Fahrerei). Aber er könnte flexibel entscheiden, welches dieser Wochenenden er schafft und das andere seinen Eltern geben. Falls er es doch an beiden Wochenenden mal schaffen sollte, auch schön für das Kind. Aber falls nicht, könnte man es ja seinen Eltern anbieten.

    Selbst wenn eine Regelung besteht mit dem Vater, wäre es doch aber egal, ob ER oder seine Eltern die Zeit mit dem Kind verbringen, oder?


    Liebe Grüße

  • timekeeper


    wie verhält es sich, wenn der Vater und ich nun das gemeinsame Sorgerecht haben:


    mein Sohn bekommt tgl Medikamente, morgens und abends gegen Verstopfung (wegen Essstörung) und abends ärztlich verordnetes Melatonin, damit er schlafen kann. Ich denke dauermedikamente fällt in die Kategorie „ritalin“, solche müsste man ja besprechen. Kann er diese Medikamente nachträglich verbieten? Ich bekomme einmal im Monat Rezepte für dieses Medikament.
    Therapien die bereits laufen, kann er sicher nicht verwehren, aber für gewöhnlich werden ja XY Sitzungen bewilligt (immer 10 für Logopädie und 50 für Autismustherapie), könnte der Vater auch diese verhindern? Also theoretisch? Bisher ist er von der Logopädin ganz begeistert, da unser Sohn tatsächlich zu sprechen beginnt. Aber er glaubt nicht so recht an die Diagnose Autismus und ich könnte mir vorstellen, dass er in der Hinsicht Ärger machen könnte. Bin ich verpflichtet, arztbriefe, Berichte des MDK etc auszuhändigen?

    Sollte es notwendig werden einen behindertenausweis zu beantragen, muss auch das besprochen werden?


    Lieben Gruß

  • Hi,


    nein, im Prinzip kann er die Behandlung nicht verhindern. Er könnte vielleicht kurzfristig Stunk machen, da wäre dann aber ganz schnell eine gerichtliche Entscheidung da und zwar nicht nur zur Fortsetzung der Behandlung, sondern in so Fällen wird dann die Gesundheitsfürsorge aus dem Sorgerecht ausgekoppelt und alleine auf dich übertragen.


    Herzlichst


    TK