Nachzahlung Kindesunterhalt

  • Guten Morgen zusammen!


    Folgende Situation und ich hoffe hier haben ein paar Leute damit Erfahrung :-)

    Mein Sohn ist im Juni 2020 geboren. Die ersten drei Monate war ich mit der Mutter noch zusammen und habe in dieser Zeit kein Unterhalt gezahlt.

    Nachdem wir uns getrennt haben, habe ich immer pünktlich den vollen Unterhalt nach DT gezahlt.

    Habe vom Unterhalt nicht mals den anteiligen Corona-Bonus abgezogen, das Geld kommt schließlich meinem Sohn zu gute.


    Jetzt nach knapp einem Jahr kommt sie um die Ecke und möchte das ich von den ersten drei Monaten den Unterhalt nachzahle.

    Ist dieses rechtens oder kann sie dieses nachträglich nicht mehr geltend machen? Es geht hier ja auch nicht gerade um wenig Geld...


    Ich danke Euch vielmals für die Hilfe!

  • Hallo Benny,


    Hat die Mutter denn offiziell in der Zeit als ihr noch zusammen ward, Unterhalt


    von dir gefordert?


    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    Hast du denn auch Kosten fürs Kind übernommen?


    Wenn sie keinen Unterhalt (nachweislich) gefordert hat, kann sie ihn nicht rückwirkend fordern.


    edy

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  • Hey edy,


    klar habe ich auch Kosten übernommen. Seien es Windeln, Kinderzimmermöbel (welche ich jetzt komplett übernommen habe), Klamotten, etc.

    Nachweislich hat Sie nichts gefordert. Also nichts schriftliches oder ähnliches.


    Gruß

  • Die ersten drei Monate war ich mit der Mutter noch zusammen

    Hatte die Mutter da schon eine Auskunft über dein Einkommen verlangt um den Unterhalt zu berechnen?

    Wenn nicht, gilt das was edy schreibt, Unterhalt ist erst ab Forderungsdatum zu zahlen.

    Die jetzige Forderung der Mutter sollte also ins leers laufen.


    Gruß


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