Unterhaltsberechnung bei volljährigem Kind in Ausbildung

  • Guten Morgen,


    ich komme mit der Berechnung des Unterhalts für meinen volljährigen Sohn nicht zu recht. Dieser wurde im Oktober 2020 volljährig und fängt dieses Jahr am 01.08.2021 eine Ausbildung an. Er wird weiterhin in meinem Haushalt wohnen.


    Im ersten Lehrjahr verdient er einen Bruttobetrag in Höhe von 730.- Euro. Mein Ex-Mann wird nach Stufe 1 der DT berechnet, sein Unterhalt beläuft sich dementsprechend auf 564.- Euro. Davon ist das Kindergeld anteilig mit 109.- Euro abzuziehen. Es bleibt also ein Restanspruch von 455.- Euro an Barunterhalt, welcher an unseren Sohn zu zahlen ist.


    Wie genau wird dort nun die Ausbildungsvergütung unseres Sohnes angerechnet? Und wie hoch ist der Betrag welchen mein Ex-Mann dann an Unterhalt zahlen muss?


    Vielen Dank!


    LG

    Daniela

  • Hi,


    da das Kind volljährig ist, kommst du unterhaltstechnisch mit ins Boot. Ganz grob gesagt, sieht die Unterhaltsberechnung so aus: wie du das Einkommen deines Mannes bereinigst, das weisst du, genau dasselbe tust du mit deinem Einkommen. Dann sind jeweils die Unterhaltsbeträge für weitere vorrangig zu berücksichtigende Kinder in Abzug zu bringen. Aus der Summe eurer bereinigten Einkommen kannst du dann den Bedarf des Sohnes in der DT ablesen. Nun zum Sohn: nimm sein Netto-Einkommen, bringe davon 100 € in Abzug, addiere das Kindergeld, denn das wird ab Volljährigkeit voll angerechnet. Sollte dann noch eine Differenz zu seinem Bedarf da sein, so ist der dann zwischen den Eltern zu quoteln entsprechend dem Verdienst.


    Herzlichst


    TK

  • Guten Morgen TK,


    vielen Dank für deine schnelle Antwort.


    Was genau bedeutet: "Dann sind jeweils die Unterhaltsbeträge für weitere vorrangig zu berücksichtigende Kinder in Abzug zu bringen." Wie fließt das mit in die Berechnung ein?


    Leider blicke ich immer noch nicht richtig durch. Ich selber bin auch Barunterhaltspflichtig, korrekt. Werde auch nach Stufe 1 der DT berechnet, also bis 1900 Euro und dieser Betrag wird bei mir und bei meinem Ex-Mann zur Verrechnung verwendet. Heißt also ich verdiene 1900 Euro und er auch.


    Wenn ich es also richtig verstehe:


    583 Euro Nettogehalt - 100 Euro Abzug + 219 Euro Kindergeld = 702 Euro die mein Sohn hat.


    Laut DT ist sein Bedarf 564 Euro, soll also heißen, dass weder ich noch mein Ex-Mann weiterhin Barunterhalt zahlen müssen?


    Danke!!


    LG

    Daniela

  • Hi,


    m.E. ist der Bedarf des Kindes höher, da nunmehr euer beider Einkommen heranzuziehen ist, nicht nur seines. Also 2 x 1900 €. Allerdings hast du die Einkommen nicht bereinigt, so dass der anrechnungsfähige Betrag geringer sein dürfte. Mögliche andere Unterhaltsleistungen werden auch in Abzug gebracht, weil die vorrangig zu bedienen sind, wenn diese Kinder noch minderjährig oder priviligiert sind.


    Das kann aber letztlich dahin gestellt bleiben, denn: selbst bei einer vollen Berücksichtigung beider Einkommen wäre der höhere Unterhaltsanspruch des Sohnes durch sein eigenes Einkommen gedeckt.


    Herzlichst


    TK

  • Gern geschehen. Noch ein Hinweis: eigentlich hat der Vater schon seit Volljährigkeit zu viel gezahlt. Aber, es ist ja jetzt vorbei. Sorgt für saubere Verhältnisse. Wenn das Kind bei dir wohnen bleibt, kannst du selbstverständlich Kostgeld verlangen. Hotel Mama ist immer noch wesentlich preiswerter als grenzenlose Selbstverwirklichung in eigener Wohnung.


    Herzlichst


    TK

  • Gern geschehen. Noch ein Hinweis: eigentlich hat der Vater schon seit Volljährigkeit zu viel gezahlt. Aber, es ist ja jetzt vorbei. Sorgt für saubere Verhältnisse. Wenn das Kind bei dir wohnen bleibt, kannst du selbstverständlich Kostgeld verlangen. Hotel Mama ist immer noch wesentlich preiswerter als grenzenlose Selbstverwirklichung in eigener Wohnung.


    Herzlichst


    TK

    Da hast du vollkommen recht! Hotel Mama ist mit dem Beginn der Ausbildung definitiv geschlossen ;)


    LG

    Daniela