Kindesunterhalt bei neuer Heirat und 4 "neuen" Kindern

  • Hallo zusammen,


    ich habe 2 kleine Kinder aus erster Ehe, denen ich regalmäßig Unterhalt bezahle gemäß der Düsseldorfer Tabelle. Diese sind einen Wochentag nach der Schule bis zum Abend und jedes 2. Wochenede bei uns.


    Nun habe ich vor 3 Jahren wieder geheiratet und meine Frau (amerikanische Staatsbürgerin) hat 4 Kinder mit in die Ehe gebracht. Für diese Kinder bekommt sie von den im Ausland lebenden Vätern (2) keinen Unterhalt.


    Nun ist verständlicher Weise das Geld knapp, da nun wesentlich höhere Lebenshaltungskosten auf mich (meine Frau ist nicht berufstätig, kümmert sich aktuell um unseren 2 jährigen Sohn und den Haushalt) zukommen und meien Ex-Frau beharrt (leider) weiterhin auf den in der Tabelle aufgeführten Beträgen.


    Dahingehend nun meine Frage on die "neuen" Kinder die bestehenden Unterhaltszahlungen (Kindesunterhalt) mindern. Falls ja, gerne mit weiteren Links zum Thema.


    Gruß, Al

  • Hi,


    zur Zahlung von Unterhalt bist du deinen leiblichen Kindern verpflichtet, bzw. zu deren Unterhalt. Rein rechnerisch hast du also drei Kinder, da kann nach der Düsseldorfer Tabelle eine Gehaltsstufe runtergestuft werden. Die vier anderen Kinder spielen insoweit keine Rolle.


    Herzlichst


    TK