Nachträglich Unterhaltsanspruch?

  • Mein Sohn (fast 16 Jahre) lebt bei seinem Vater, wir wurden vor 2 1/2 Jahren geschieden, damals wurde zusammen mit dem Rechtsanwalt vereinbart, dass beide auf Unterhaltsansprüche verzichten (ich auf meinen, mein Exmann auf den Unterhalt für den Sohn). Diese Vereinbarung wurde niedergeschrieben und steht auch so in einer notariellen Urkunde. Es besteht ferner gemeinsames Sorgerecht, an welches sich mein Exmann allerdings nicht hält, von Sohn erfahre ich auch nichts und sehe ihn nur etwa alle 3 Wochen ca. 1 Std.
    Nun verlangt mein Mann aus Rache von mir nachträglich Unterhaltszahlungen für den Sohn.
    (Er ist selbständig, verdient sehr gut und kauft eine Immobilie nach der anderen - ist also nicht hilfsbedürftig).
    Muss ich zahlen oder nicht?

  • Hallo Rosi,


    Zitat

    Nun verlangt mein Mann aus Rache von mir nachträglich Unterhaltszahlungen für den Sohn


    also nachträglichen Unterhalt bekommt er nur, wenn er dich durch


    z.B. einen RA " in Verzug" gesetzt hat und der notarielle Vertrag ungültig wäre.


    Hat er das nicht,kann er den "abgelaufenen" Unterhalt nicht nachfordern.


    Ansonsten könntest du ja auch deinen Unterhalt nachfordern.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,
    vielen Dank für die Info, beruhigt mich erst einmal.
    Da ich mittlerweile wieder verheiratet bin, kann ich leider keine Unterhaltsansprüche mehr stellen. Mich interessiert nur sehr, ob er trotz bestehender notarieller Vereinbarung ab sofort Unterhaltung verlangen kann. Ich wurde vom Landratsamt schriftlich aufgefordert, mein Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vorzulegen, da mein Exmann nunmehr Unterhaltsansprüche geltend machen will.