Wer bleibt in der wohnung

  • Guten tag , mein Frau möchte sich von mir Trennen . Eins der Probleme ist allerdings das wir uns letztes Jahr im November ein Haus zusammen gekauft haben . Es hat Wohnungen und 1 davon ist vermietet. Wir wohnen aktuell mit den 2 Kindern in der größeren Wohnung.

    Es liegt keine Häusliche Gewalt etc vor sie will mich einfach nur nicht mehr in der Wohnung haben .

    Mich würde jetzt interessieren ob sie von mir verlangen kann ohne das ein Grund vorliegt wie häusliche gewalt oder sowas in einer der anderen Wohnungen zu gehen ? Ich sehe zwar ein das es für die kinder bzw einers der kinder (eins ist 6 j das ander 7m alt) besser wäre wegen spielzimmer etc aber ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein aus meiner Wohnung zugehen auch weil ich zum Beispiel mein Büro etc ja nicht komplett mit dahinnehmen kann und auch viele andere Möbel die ich evntuell mitnehemn dürfte ja nicht einfach so kompeltt oder überhaupt in die Wohnung passen da vieles gekauft wurde das es genau in unsere jetzige wohnung passt . Auserdem wäre ich auch damit einverstanden das die 3 am tage wenn ich arbeite unsere jetzige Wohnung zwecks des kinderzimmers oder so nutzen dürfen . Es geht mir wirklich einfach darum das ich in unsere Wohnung bleibe der rest ist mir ,sage ich jetzt mal salopp , egal . Sie arbeitet momentan auch nicht zwecks elternzeit etc und ich Arbeite voll und habe auch nicht die zeit für sowas .


    Die zweite Frage ist,

    Wir haben den Kredit zusammen als Eheleute für das Hausaufgenommen und und ich zahle ihn allein und ja auch noch nicht lange . Wie soeht das bei der Scheidung aus . Kann man da irgenwie drauf hinaus das man sagen kann, ok das haus ist ja gerade erst angefangen wurden zu tilgen, sie wird es eh nicht bezahlen können da ich schon ne große Rate genommen habe , man einigt sich einfach darauf das es mir gehört da ich das eryte halbe jahr auch alleine gezahlt habe und sie es nicht leisten kann ?


    Ich weiß klingt jetzt ziemlich chaotisch aber wenn da jemand rat weiß wäre ich sehr dankbar bevor ich zu nem Anwalt gehe.

  • Hallo,


    Bei wem bleiben die Kinder? Die Wohnung wird wohl dem zugesprochen , bei dem die Kinder bleiben werden,


    Da Haus gehört dem der im Grundbuch eingetragen ist.



    Ob das Haus bei einem theoretischen Verkauf, nach Abzug des Restkredites noch ein "Plus" aufweisen würde?


    Was ist mit der oben erwähnten "Elternzeit" ?


    edy

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  • edy, er schrieb doch, er habe keine Zeit für Elternzeit. Damit ist klar, dass die Kinder bei der Mutter bleiben. Aber das kann im Augenblick doch auch alles dahingestellt bleiben. Man sollte erst einmal verschiedene Modelle durchrechnen und gucken, was man sich überhaupt leisten kann. Unter Berücksichtigung von Kindesunterhalt, möglichem Unterhalt für die Mutter und der Tilgung des Hauskredits.


    Und dann sieht man weiter.


    LG


    TK

  • Hallo TK,


    hatte "7m" ünerlesen, dachte 7 Jahre.


    edy

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  • hallo . Mir geht es im schwerpunkt erst mal nur darum ob sie mich in die andere wohnung verweisen kann . Ich habe im Internet gelesen das man auch das Trennungsjahr in der selben Wohnung verbringen kann. Unsere Wohnung wäre ja auch groß genug (120qm ) . Frage ist wiegesagt ob sie mich in die Wohnung quasi reinzwingen kann .

    Was denn hauskredit anbelangt ist es so , das das was ich ihr an Unterhalt schulden würde ca auch das ist was sie dann anteilig für denn hauskredit bezahlen müsste .(monatliche rate 1600ca). Ich wollte vorschlagen das ich das haus inkl schulden komplett auf mich neheme da sie ja sonnst kein geld hat . Momentan könnte sie ja auch nicht arbeiten . Frage ist ob da ein Familiengericht zustimmen würde weil sie will auf teufelkomraus in dem haus wohnen bleiben.

  • Hallo Matze,


    Wenn sie dem "Trennungsjahr" in gemeinsamer Wohnung nicht zustimmt, wird ein


    Gericht dies m.E auch nicht tun.


    Ein Gericht, wird auf das Haus erst in zweiter Linie achten.


    Wie ein Gericht entscheidet , kann man nicht pauschalieren.


    Ihr braucht sowieso einen Anwalt, den solltet ihr fragen.


    edy

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