18 Jahre Unterhalt

  • Hallo zusammen,

    zunächst freue ich mich hier im Forum zu sein und hoffe auf Eure Unterstützung in Sachen Unterhalt. Ich denke das ist eine richtige Entscheidung hier im Forum andere Meinugn zu lesen.


    Mein Sohn wird am 05.11.2021 18 Jahre alt und geht weiterhin nach meinem Wissen zur Schule um Abitur zu machen. Nun habe ich seit 2012 immer fleissig den Kindesunterhalt an der Kindesmutter überwiesen und dieser endet am 31.10.2021. Zwischendurch gab es eine neuberechnung das nur am Rande erwähnt.

    Zu meinem Sohn habe ich nicht gerade eine gute Beziehung, dennoch weiss ich das er weiter zur Schule geht da ich bereits eine Schulbescheinigung jedes Jahr verlange.

    Nächstes Jahr wird er fertig sein und wird eine Ausbildung beginnen.


    Nun stelle ich mir folgende Frage für die Kindesunterhasberechnung :" Da ich weiss das mein Sohn von beiden Elterteile Barunterhalt bekommt, würde mich interessieren ob ich jetzt zum Anwalt gehen soll zwecks Neuberechnung oder mein Sohn da er ja bereits Volljährig ist."

    Habe ich dadurch Nachteile wenn ich zum Anwalt die Neuberechnung veranlasse zwecks Anwaltkosten oder Vorteile zwecks Anwaltkosten wenn mein Sohn ein Anwalt beauftragt , dass beide Barunterhaltpflichtig?

    Ich würde sowieso einen Anwalt beauftragen sobald der Brief im Breifkasten liegt. Aber dann denke ich immer diese Situation ist anders als wenn ich selber eine neuberechnung beauftrage.


    was meint Ihr?


    Jetzt schon bei Antwort vielen Dank.................


    Gruss


    torsin:saint:

  • Moin Torsin,

    nur weil Dein Sohn 18 Jahre alt wird, heißt das nicht das Du keinen Unterhalt mehr zahlen musst!

    Während seiner ersten Ausbildung, egal ob Studium oder betriebliche Ausbildung, musst Du auch weiterhin Unterhalt zahlen.


    Wenn er eine betriebliche Ausbildung absolvieren sollte, hast Du aber die Möglichkeit, sein Einkommen (Ausbildungsvergütung) anteilig vom Unterhalt ab zu ziehen. Ich kann Dir aber leider nicht genau sagen wie das berechnet wird.

    Hier würde es sich dann schon lohnen eine Neuberechnung des Unterhalts durchführen zu lassen.

  • Benny, du hast vergessen, dass ab 18 die Mutter auch Unterhalt zahlen muss und das Kindergeld voll in Abzug des Unterhaltsbetrages kommt. Es lohnt sich also immer, eine Neuberechnung vorzunehmen.


    Und, torsin, außergerichtlich muss jeder seinen Anwalt selbst bezahlen, du deinen, der Sohn seinen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo


    vielen Dank für die Anwort


    Benny mit dem Unterhalt ist schon klar, dass ich diesen weiter zahlen muss bei Ausbildung ( je nachdem was er verdient, vielleicht auch garnichts) oder Studium.


    In meiner Frage geht es ob ich einen Anwalt beauftragen soll für die Neuberechnung da er im November 18 Jahre wird oder ich warte bis ich einen Anwaltsbrief bekomme und dann zu meinem Anwalt gehe. Mir geht es nur um die Kosten für den Anwalt. Komme ich günstiger weg wenn ich mit dem Brief zum Anwalt gehe oder ist das kein Unterschied wenn ich zum Anwalt gehe und eine Berechnung starte?


    Hier würde ich gerne nocheinmal um Eure Antwort bitten....


    Gruss

    torsin

  • Hallo,


    ich würde erst einen Anwalt einschalten, wenn der verlangte Unterhaltsbetrag nicht nachvollziehbar ist und man keine korrekte Lösung findet.

    Du brauchst ja das bereinigte Einkommen der Mutter, ohne dieses kann auch ein Anwalt nicht rechnen.


    Weise deinen Sohn auf die neue Situation ab Volljährigkeit hin und ich würde den Unterhalt dann auch nur noch auf sein Konto zahlen.


    Beachte auch, das es Unterhaltstitel gibt, die über die Volljährigkeit gelten.

    Diesen müsstest du zurückfordern, sonst besteht Pfändungsgefahr.


    Gruß


    frase

  • Hallo,

    also ich weiss das wenn mein Sohn einen Anwalt beauftragt, dass dieser der gleiche ist wie in den letzten Jahren und dem traue ich zu, dass ich mehr zahlen muss wie meine EX.

    Der schreibt gerne und verdient sich eine menge Geld dadurch. Bei meinem Anwalt ist es anders denn dieser schreibt kurz,sachlich und effektiv.

    Unterhaltstitel habe ich nicht..,

    Wie timekeeper bereits mitgeteilt hat, wird es kein Unterschied geben in sachen Bezahlung. Aus diesem Grund werde ich meinen Anwalt beauftragen die Einkommensverhältnisse anzufordern und auszurechnen.

    Kann natürlich sein, dass ich vorher schon einen Brief bekomme durch die Gegenpartei.

    Abwarten....


    Danke an Euch:thumbsup: