Versorgungsausgleich und nun Mütterrente dazu, ungerecht ?

  • Hallo in die Runde , Ich hoffe es kann mir jemand eine Antwort geben


    Meine frühere Frau hat in ca 4 Ehejahren ca 1,6 Rentenpunkte von mir übertragen bekommen als versorgungsausgleich, dazu noch anteilig Betriebsrente.

    Nun hat sie aber rückwirkend für die Zeit noch 2,5 Punkte Mütterrente bekommen , was ich ungerecht finde da sie ja so mehr in der Zeit bekommen hat wie Ich , und das soll der versorgungsausgleich ja eigentlich nicht bewirken.

    Meine Frage was kann man da machen , bzw. wie geht man vor ?


    Über sachdienliche Antworten würde Ich mich freuen

  • Hallo,


    Zitat aus dem Netz:


    Zitat

    Lohnt die Rente die Kosten?

    Bei der Prüfung existieren allerdings gleich mehrere Haken. So weist Manuela Bodewell von der Pressestelle der Deutschen Rentenversicherung ausdrücklich darauf hin, dass die Anträge erst dann bearbeitet werden, wenn mindestens einer der beiden Geschiedenen bereits eine Rente bezieht oder in den nächsten sechs Monaten in den Ruhestand geht. Zudem müssen Väter die Kosten einer weiteren Auseinandersetzung mit der früheren Partnerin bedenken. Heinrich Schürmann vom Oberlandesgericht Oldenburg warnt deshalb vor hastigen Entscheidungen. Eine neuerliche Prüfung der gegenseitigen Rentenansprüche, so der stellvertretende Vorsitzende und Sprecher des Deutschen Familiengerichtstages, lohne sich nur dann, wenn mindestens zwei Kinder aus der geschiedenen Ehe hervorgegangen sind. Wurde dagegen nur ein Kind vor 1992 geboren, wird der vom Gesetz vorgegebene Grenzwert für eine Abänderung des Versorgungsausgleiches gar nicht erst erreicht. Trennungsväter sollten also die finanziellen Vor- und Nachteile wie auch die psychischen Belastungen eines Rechtsstreites sorgfältig abwägen.

    edy

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  • Hallo

    Danke schon mal für die Antwworten

    Es war 1 Kind in der Ehe , Geboren 1988, dafür hat sie doch 2,5 punkte nachträglich bekommen so wie es bekannt ist, oder ist es eine falsche Annahme von mir.

    Die 1,6 punkte machen wohl 40€ im Monat aus , dazu betriebsrente.

    Wenn ich bedenke das es im jahr über 500€ sind und das bei 10 jahren weisß ich nicht warum das eine Bagatelle ist.

    Ich finde es ungerecht, wäre eine Frau so benachteilig wäre das Geschrei groß und es würde schnell was geändert.

    Ich gehe in ca 3 1/2 Monaten in Rente, falls das wichtig ist

  • Hi,


    okay, dann sehen wir etwas klarer. Wir haben hier weniger ein familienrechtliches Problem, eher ein rentenrechliches. Ich weiß jetzt nicht, wann ihr geschieden worden seid. Die sog. Mütterrente wurde ja schon vor langer Zeit eingeführt. Nur die Punkte wurden für die vor 1991 geborenen Kinder so nach und nach erhöht und liegen jetzt nur noch einen halben Punkt unter denen für nach 1991 geborenen Kindern. Es kann also gut sein, dass ein Teil der Rentenpunkte in die Berechnung bei der Scheidung eingeflossen ist (je nachdem, wann sie erfolgte), nur die Aufstockungen nicht.


    Wie @ edy schon schrieb, kann man zwar eine Aufteilung der Anwartschaften nachträglich beantragen, die zwar in der Ehe erworben sind, aber aus irgendwelchen Gründen bei der Scheidung noch nicht berücksichtigbar waren. Z.B. Rentenanwartschaften von privaten Renten, die einfach noch nicht berechenbar waren.


    Grundsätzlich soll ja mit der Scheidung der Versorgungsausgleich abgeschlossen sein. Aus Gründen der Rechtssicherheit. Also nicht jede kleine Verschiebung schafft die Voraussetzungen für eine Abänderung. Es gibt da rententechnisch Grenzen, auch darauf hat @ edy hingewiesen. Ob die in deinem Fall überschritten sind, das kann dir die Rentenversicherung sagen.


    Herzlichst


    TK

  • Danke für deine Ausführungen , aber so wie man mir sagte sind die 1,6 punkte etwa 40 € . dann müssten die 2,5 punkte etwa 60€ wenn mir da die hälfte zustände wären es 30 € pro monat , im jahr 360, also über die gesamte rente über 4000€ , oder wenn wir bei monatlich bleiben bräuchte man wegen des betrages ja dann wohl keine Rechnung mehr zahlen wegen geringfügikeit die darunter liegt.


    Verheiratet war ich wohl von etwa 88 bis 92, etwa 4 1/2 jahre , länger war die nicht zu ertragen.

    Ich hatte auch nach der scheidung das alleinige Sorgerecht , unterhalt hat sie nie gezahlt , war mir aber egal , nur ihr jetzt noch geld zu schenken sehe ich nicht ein.


    Und das mit abschluss Rechtssicherheit besteht verstehe Ich , aber eine Erhöhung ist wohl auch eine änderung nur eben zu gunsten , und das ist dann in Ordnung ?


    die Rentenkasse meinte auch so wäre es nicht in Ordnung , allerdings ginge die änderung wohl nur über das Gericht.

  • Hi,


    zu der Zeit deiner Scheidung gab es schon Punkte für Kindererziehung, nur nicht so hoch wie heute. Der Teil, den es seinerzeit schon gab, ist auch in den seinerzeitigen Versorgungsausgleich eingeflossen. Insoweit ist deine Rechnung falsch. Und dann ist eine gerichtliche Entscheidung auf Abänderung nur dann erfolgreich, wenn eine erhebliche Verschiebung der Rentenpunkte zur Debatte steht. Das ist hier nach ständiger Rechtsprechung wohl nicht der Fall, siehe edis Ausführungen.


    Allerdings, wenn sie selbst nur drei Jahre oder weniger ihre Rente erhält, dann bekommst du ihre Rentenpunkte zurück übertragen.


    Herzlichst


    TK

  • die basis sind 17.50 monatlich , was ja wohl ne bagatelle sein soll , aber in einer Bananerepublik gibt es wohl unterschiedliche werte je nachdem wen es betrifft , das betreute denken duch den staatsfunk liegt wohl in der gunst höher als die rechte der Bürger

  • Hallo Laubfrosch,


    in den Themen geht es hauptsächlich um die rechtlichen Aspekte.


    Ob die Gesetze nun fair oder nicht fair sind, ist ein anderes Thema.


    Dafür gibt es in diesem Forum die Rubrik "nichts zum Thema".


    edy

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