Elternunterhalt - 200 Euro über 100.000

  • Hallo


    Wer kann mir eine Frage beantworten?

    Ich verdiene knapp 200 Euro über 100.000€.

    Da ich über den genannten Betrag verdiene, soll ich nun rund 4.000€ Elternunterhalt zahlen.

    Somit hätte ich aber einen Nachteil gegenüber denen, die 99.999€ verdienen.


    Weiss jemand, ob ich den gesamten Betrag zahlen muss oder "nur" soviel (also rund 200€ in meinem Fall) bis ich wieder unter den 100.000€ liege?


    Viele Grüße

  • verdiene knapp 200 Euro über 100.000€.

    Zunächst wäre es wichtig zu verstehen, wie genau die Rechnung zustande kommt. Wer und wie hat ausgerechnet, dass du 100.200 Euro verdienst. ZB wäre wichtig zu wissen ob du Werbungskosten hast und ob sie berücksichtigt wurden.




    soll ich nun rund 4.000€ Elternunterhalt zahlen.

    ob ich den gesamten Betrag zahlen muss

    Nein, musst du nicht,

    s. zB Angehörigen-Entlastungsgesetz, "100.000 Euro"-Grenze, Entwurf: die Angehörigen der Grundsicherung-Empfänger werden schlechter gestellt?


    Wenn es tatsächlich so ist, dass du 100.200 Euro verdienst und du dich weigerst 4.000€ Elternunterhalt zu zahlen, kann es zur gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem SHT kommen. Aber wie gesagt, zunächst solltest du vielleicht erklären wie diese 100.200 genau berechnet werden.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo Sven,


    ich gehe davon aus, das du schon dem Amt Auskunft über deine Einkommensverhältnisse erteilt hast.

    Das Amt rechnet nun mit deinen Angaben und stellt eine Forderung an dich.

    Dazu muss man aber noch viele Aspekte betrachten, z.B. vorhandene Geschwister, Bereinigungsmöglichkeiten deines Bruttoeinkommens, usw.

    Wie wurde der Betrag ermittelt? Hat das Amt einen Selbstbehalt berücksichtigt, hast du deinen Eigenbedarf angegeben, kannst du die Berechnung objektiv nachvollziehen, usw..


    Bei so einer knappen Überschreitung würde ich dir zu einem Fachanwalt raten.

    Die Forderung ist ja sehr hoch, da lohnt es sich immer, sich zu wehren.

    Somit hätte ich aber einen Nachteil gegenüber denen, die 99.999€ verdienen.

    Leider ja, das hat der Gesetzgeber so fixiert.


    Gruß


    frase

  • das hat der Gesetzgeber so fixiert.


    Der Gesetzgeber hat nirgendwo fixiert, dass es einem UHP der knapp über 100T Brutto verdient nach Abzug des Elternunterhalts weniger in der Tasche bleiben soll als Jemandem der 99.999 verdient.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo zusammen. Hat von euch schon zwischenzeitlich jemand etwas in der Richtung gehört oder gelesen? Ich meine das es irgendwo schon in ersten Instanzen mögliche Verfahren zu der „harten“ Grenze bzw. zur ungleichen Behandlung 999.999 € versus 100.000 € gegeben hat? Viele Grüße cookie