Kindesunterhalt bei Volljährigkeit, Kind beginnt keine Ausbildung

  • Hallo zusammen,


    mein Sohn (noch 17 Jahre alt), lebt bei seiner von mir geschiedenen Mutter, hat im Juli 2020 die Mittelschule abgeschlossen und sich nicht um einen Ausbildungsplatz gekümmert. Nun haben wir Ende Juli 2021 und er hat immer noch keine Lust, sich zu bewerben. Im Oktober 2021 wird er 18 und damit volljährig.

    Nun meine Frage: Wie lange muss ich noch Unterhalt zahlen, wenn mein Sohn nichts dergleichen tut, um eine Ausbildungsstelle zu bekommen?

    Gehe ich richtig davon aus, das ich 4 Monate ab der Volljährigkeit den Unterhalt (Überbrückungshilfe) weiterhin bezahlen muss und falls er nach Ablauf der 4 Monate immer noch keine Ausbildung begonnen haben sollte, kann ich den Unterhalt einstellen?


    Würde mich über eine Antwort freuen.


    LG

    Fichtenhauer

  • Hi, dann fang mal an, dich zu freuen.


    Hier ist das formelle Recht vom materiellen Recht zu unterscheiden.


    Zu 1: existiert ein Titel, d.h., ein Gerichtsentscheid oder eine von dir unterzeichnete Urkunde beim Jugendamt/beim Notar, die eine Unterhaltsverpflichtung über die Volljährigkeit hinaus fixiert? Wenn ja, dann solltest du dich schleunigst um die Herausgabe dieser Urkunde bemühen oder aber um einen Vollstreckungsverzicht seitens deines Kindes.


    Zu 2: wenn das nicht existiert, dann kannst du ganz einfach mit dem ersten Monat nach der Volljährigkeit die Zahlungen einstellen. Nein, in deinem Fall gibt es keine Verpflichtung, noch weitere Monate Unterhalt zu zahlen. Diese Verpflichtung existiert nur für den Fall, dass zwischen Abschluss der Schule und Aufnahme einer Ausbildung/eines Studiums eben nur wenige Monate bestehen, nicht aber mehr als ein Jahr. Beispiel: Abschluss der Schule im Juni oder Juli, beginn des Studiums im Oktober. Dann ist für die Monate Unterhalt zu zahlen. Allerdings, wenn das Kind volljährig ist, von beiden Elternteilen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,


    herzlichen Dank für die Antwort. Nein, es besteht kein Titel. Ich würde den Unterhalt exakt bis zum Tag der Volljährigkeit zahlen, das wäre dann anteilsmäßig noch 24 Tage in dem letzten Monat.

    Was ich nicht verstanden habe: Ich dachte diese Überbrückungszeit beginnt erst ab der Volljährigkeit? So wie du es beschreibst gilt das schon nach Abschluss der Schule, unabhängig vom Alter?

    Noch ein kleiner Zusatz: Meine Ex-Frau steckt meinen Sohn jetzt in eine Maßnahme, die sich http://www.Joblinge.de nennt. Nach dem Impressum ist das eine gemeinnützige Aktiengemeinschaft, die aus Sponsoren der Wirtschaft und Spenden finanziert wird. Diese Maßnahme soll sich über 6 Monate ziehen. Meine Ex- behauptet, sie bekäme dadurch das Kindergeld weiterhin bezahlt...Ich sehe das etwas anders, da dies keine Maßnahme ist, die dem künftigen Beruf dient, es ist eher so was wie Coaching für Jugendliche, die keine Ausbildung begonnen haben oder nicht wollen. Und die Familienkasse definiert genau, wann sie Kindergeld über die Volljährigkeit hinaus bezahlen.

    Zusatz: Mein Sohn war von Sept. 2020-März 2021 im Berufsgrundschuljahr, das er aber abbrach.


    LG

    Fichtenhauer

  • Hi,


    da Unterhalt monatlich auszuzahlen ist, musst du den ganzen Monat, in welchem er volljährig wird, bezahlen. Das Kindergeld wird ohnehin weiter bezahlt, solange er ausbildungssuchend gemeldet ist, das ist also nun wirklich kein Problem, und vor allen Dingen nicht deines.


    Ich hab mir den Link mal angeschaut, keine Ahnung, was da wirklich passiert. Eigentlich hat die Agentur für Arbeit ja wirklich gute Programme, um junge Menschen auf den Weg zu bringen. Ich sehe es so: keine Ausbildung, keine Ahnung, was da raus kommen soll. Also auch kein Unterhalt.


    Der Überbrückungsunterhalt fängt in der Regel erst mit 18 an. Aber, dann muss das Kind eben mit 18 oder auch knapp davor seine Schule beendet haben und dann zwangsweise die paar Monate warten müssen. Das ist bei deinem Sprössling ja nun wirklich nicht der Fall.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für deine Antwort!

    Okay, dann ist die Frage mit der Überbrückung geklärt, gut.

    Ja, die "Joblinge" werden von der Agentur für Arbeit vermittelt, mir kommt das alles ein wenig diffus vor, sehe das wie du.

    Müsste sich Sohnemann mit 18 ohne Ausbildung nicht arbeitslos melden? Wo muss der Sohn ausbildungssuchend gemeldet sein, ich nehme an bei der Agentur für Arbeit...


    LG Fichtenhauer