Ehegattenunterhalt / Rentenausgleich - Hilfe gesucht

  • Sehr geehrte Teilnehmer und Mitleser,


    ein fiktiver Ehemann muss sich jetzt wohl oder übel mit dem Thema Scheidung auseinandersetzen, auch wenn das nicht sein Plan war.

    Nach 27 Jahren Ehe will er einen Schlusstrich ziehen ohne auf Gründe einzugehen.


    Der Ehemann geht in Kürze in Altersrente, diese fällt aufgrund längerer selbständiger Tätigkeit nicht besonders hoch aus. Im Gegensatz dazu bezieht

    seine Frau schon seit fast 30 Jahren eine Erwerbsunfähigkeits-Rente, die sich über die Jahre erheblich gesteigert hat.

    Dazu kommt ein weiteres lebenslanges Ruhegehalt aus ihrem beruflichen Versorgungswerk.

    Über die ganzen Jahre hindurch war der Ehemann auch ihre Pflegeperson ( Pflegegrad II ) mit allem was dazugehört und musste deswegen oft

    seine berufliche Tätigkeit hinten anstellen.


    Die Frage wäre, wie wird die Unterhaltsleistung berechnet, welche Anteile bekommt wer und wie lange erfolgt die Zahlung.


    Danke für alle hilfreichen Auskünfte

  • Hallo UlrichM.


    über den Versorgungsausgleich wirst du m.E. von deiner Noch-Frau nicht viel bekommen.


    Zunächst steht dir aber Trennungsunterhalt zu. Die Höhe des TU kommt auf das "Einkommen" deiner Noch-Frau an, und auf die Höhe deiner Rente.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
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  • Hi,


    das können wir so nicht bestimmen/ausrechnen. Dazu sind die Angaben zu ungenau. Zunächst einmal bekommt er Rentenanwartschaften übertragen, soweit sie in der Ehe entstanden sind, bzw. die in der Ehe erworbenen Anwartschaften werden miteinander verrechnet.


    Wie lange er zusätzlich noch einen Anspruch auf Unterhalt hat, das ist von mehreren Faktoren abhängig. Z.B. davon, wieweit sich ihre Rentenhöhe durch Übertragung von Anwartschaften verringert. Wenn durch das Rentensystem der Frau überhaupt nach Verrentung noch eine Übertragung möglich ist. Ansonsten käme ja auch eine Auszahlung des Mannes in Betracht, die dann aber auch wieder in die Unterhaltsberechnung einfließt.


    Unerheblich ist jedenfalls der Pflegegrad. Einmal ist Pflegegrad II ja nicht so sexy, das ist keine Vollzeitpflege. Und, man hat ja durchaus das Wahlrecht, ob man den vollen Betrag ausbezahlt bekommt oder aber, ob man mit einem verringerten Pflegegeld zufrieden ist und dafür eben für den Pflegenden in die Rentenkasse eingezahlt wird. Man hätte also seine eigenen Rentenanwartschaften durchaus ausbauen können, trotz Pflege.


    Worauf ich hinaus will: wir haben es hier mit einem Paket zu tun, erst wenn man die Zahlen auf dem Tisch hat, weiß man, ob überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht. Wenn ja, dann wird man wohl von einer zeitlichen Begrenzung ausgehen können. Und das Pflegegeld bleibt bei dieser Rechnung außen vor.


    Herzlichst


    TK