Anstehende Scheidung Deutscher - Amerikanerin

  • Hallo Allerseits,


    vorab ein paar Infos zum Drumherum:


    Ehemann Deutscher (ich), 30 Jahre alt

    Ehefrau Amerikanerin, 30 Jahre alt

    Hochzeit: 2014 in Deutschland

    Trennung: November 2020

    Rückzug USA sie: Januar 2021

    Kinder: Keine

    Haus: Nein


    Sie hat mich verlassen, ich werde hier die Scheidung einreichen und (soweit man das immer zu 99,99% sagen kann) gibt es keinerlei Gründe zu Streitigkeiten bei der Scheidung. Wir beide möchten so schnell wie möglich mit unseren Leben neu starten. Ihre einzige Anforderung ist, dass wir keine Zeit verlieren. Sie wird also dort nicht die Scheidung einreichen, solange ich es tue sobald es möglich ist.


    Sie hat in Deutschland weder gearbeitet, noch Anstalten unternommen die Sprache zu lernen / sich zu integrieren. Heißt trotz langem Aufenthalt hier, wird das Ganze in der Dokumentation noch übersetzt werden müssen und extra Zeit in Anspruch nehmen. Eine Postzustellungsvollmacht für einen von ihr auserwählten Verwandten hier konnten wir zusammen mit einem Notar noch vor der Abreise abschließen, das sollte immerhin die Zustellung per Gericht in der Zeit verkürzen.


    Ich zahle ihr freiwillig seit der Trennung Trennungsunterhalt, sie hat bisher keinerlei Anstalten gemacht in der Heimat einen Job zu finden (was ja wohl im ersten Jahr auch so in Ordnung geht).

    Mit den Gegebenheiten gehe ich davon aus, dass die Scheidung selbst nur mit erheblichen Verzögerungen zur Norm über die Bühne gehen wird. Mein Job ist anspruchsvoll und stressig und steht dann bald seit einem Jahr in keinem Verhältnis mehr zu dem, was am Ende dabei rauskommt, was mich extrem belastet und meiner Leistung nicht hilft.


    Daher frage ich mich aktuell folgendes:


    - Habe ich mit dem Start des Scheidungsverfahrens (Ende Trennungsjahr) irgendeine Chance den Unterhalt zu reduzieren, sollte sie weiterhin keine Arbeit haben / versuchen eine zu finden? Gibt es überhaupt Möglichkeiten für Drittstaaten fiktive Einkommen zu berechnen? Sie hat vor dem Umzug nach Deutschland als Hostess in einem großen Restaurant gearbeitet, ich bezweifle aber, dass davon noch Unterlagen über das letzte Gehalt existieren.


    - Bezüglich des Versorgungsausgleichs: Hier haben wir in der kurzen Zeit zwischen Trennung und Abreise leider keine offizielle Vereinbarung mehr schließen können. Kann ich mir bei unseren Gegebenheiten irgendeine Hoffnung machen, dass hier direkt ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich angeordnet wird, ohne monatelange Verzögerung? Wir sind beide 30 Jahre alt, die Rente ist wohl noch etwas hin. Sie ist und bleibt in Amerika und ich weiß gar nicht, ob anderweitig eine Möglichkeit besteht ihr hier irgendetwas "gutzuschreiben" für die letzten 7 Jahre?


    - In welcher Form würdet ihr schätzen, dass eine Vorsprache ihrerseits angefragt wird? Ich bezweifle, dass sie sich eine Anreise nach Deutschland für einen Scheidungstermin leisten kann und die Entfernung ist natürlich auch arg weit für einen kurzen Termin.


    Vielen Dank im Voraus!

  • Hi,


    na denn fangen wir mal an. Die Scheidung dürfte auch ohne das Erscheinen der Frau problemlos über die Bühne gehen. Das kann natürlich bei der Arbeitsbelastung der Gerichte, Corona u.s.w. ein wenig dauern, aber es funktioniert. Die einzige Ausnahme wäre, wenn sie vorher in den Staaten einen Scheidungsantrag stellt, hier gilt das Prinzip: wer zuerst kommt, der mahlt zuerst. Wäre also in deinem Interesse, die Scheidung zügig einzureichen, damit das Verfahren in Deutschland abgewickelt wird.


    Unterhalt muss solange gezahlt werden, wie es entweder gerichtlich festgelegt ist oder man es freiwillig tut. Da du eine schnelle einvernehmliche Scheidung anstrebst, würde ich es im Augenblick weiter tun, damit die Einvernehmlichkeit nicht gefährdet ist, das Verfahren zügig durchgezogen werden kann.


    Versorgungsausgleich - lass ihn doch einfach durchlaufen. Für einen schuldrechtlichen VA sind doch keine Voraussetzungen da. Und so viel wird bei der Dauer der Ehe ohne Kinder ja nicht zu übertragen sein, zumal sie ja auch gearbeitet hat.


    Man kann aus einem Verfahren eine "never ending story" machen, oder es straff durchziehen. Das Ergebnis wird am Ende unter Berücksichtigung der Umstände nicht wahnsinnig voneinander abweichen. Nur, die Anwalts- und Gerichtskosten steigen erheblich.


    Also, ab zum Anwalt, Scheidung einreichen und gut ist.


    Herzlichst


    TK

  • Moin, danke für deine Antwort!


    Bezüglich Versorgungsausgleich: Gut zu wissen. Das war das Anraten der Anwältin im ersten Kontakt letztes Jahr, eine Vereinbarung zum schuldrechtlichen Ausgleich abzuschließen während sie noch hier war, da es ihrer Meinung nach eh darauf hinaus läuft. Meine Frau hat hier und in den Jahren der Ehe nicht gearbeitet.

    Daher kam ja meine Frage wie so ein "Übertragen" denn läuft, wenn die Person nicht mehr hier ist und hier nie verdient hat. Wenn das möglich ist und man es für die 7 Jahre durchlaufen lassen kann - auch gut.


    Danke dir!

  • Hi,


    in so Fällen mit internationalem Bezug macht es Sinn, sich zunächst einmal auf die Scheidung zu konzentrieren. Und den Rest hinterher abzuarbeiten. Wenn sie weiter Unterhalt haben will, dann muss sie es einklagen. U.s.w. Wichtig ist in diesen Fällen, den entscheidenden Teilbereich, nämlich die Scheidung, zügig zu erledigen.


    Herzlichst


    TK