Unterhaltsansprüche / Wechselmodell

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe bisher für meine Kinder keinen Unterhalt eingefordert. Die Trennung war belastet durch viel Streit, Drohungen. Die Kinder sind im Moment drei Nächte in der einen Woche beim Vater, in der anderen Woche eine Nacht. Regelmäßig reduziert der Vater auch diese Tage, weil er etwas vor hat. Organisatorisch, finanziell, Home-Schooling, Schule, Arzt mache ich als Mutter. Das allerdings trotz Vollzeit Beruf schon immer, also vor der Trennung mit Unterstützung meiner Mutter.

    Ich habe Angst, den Unterhalt für meine Kinder einzufordern, weil ich Vollzeit arbeite, zwar mit Homeoffice-Anteil aber dennoch Vollzeit 37,50 Stunden. Der Vater arbeitet Teilzeit 30 Stunden, kein Homeoffice. Sobald ich den Vater um finanzieller Beteilung bitte, kommt als Antwort, das ich das Kindergeld bekomme und wenn ich noch einmal frage, würde er das alleinige Sorgerecht einfordern. Ich weiß, dass sich das albern anhört, aber das hat mich immer eingeschüchtert. Ich habe Angst, dass er das Wechselmodell einklagt. Nicht weil er die Aufgabe und Verantwortung, die damit verbunden ist, wirklich möchte. Die Kinder gehen zu ihm, die Jüngere jedoch widerwillig. Ich finde es allerdings tatsächlich wichtig, dass die Kinder regelmäßigen Kontakt zum Vater haben und wenn sie einmal dort sind, ist es auch soweit okay. Das Wechselmodell kommt für mich überhaupt nicht in Frage, es ist schon deshalb nicht umsetzbar, da der Austausch zwischen dem Vater und mir regelmäßig zu Streit führen würde um es milde auszudrücken.

    Meine Frage ist, kann der Vater das Wechselmodell einfordern nach 3 Jahren Trennung? Kann ich überhaupt noch Unterhalt einfordern? Die Scheidung war vor 4 Monaten. Der Unterhalt wurde bei der Scheidung nicht geregelt.

    Ganze lieben Dank für’s Lesen und Antworten!

  • Hi,


    ich verstehe deine Ängste. Der Mann macht Druck, man selbst hat zu viel um die Ohren, gibt nach, und irgendwann manifestiert sich so eine ungesunde Beziehung. Er weiß, dass er so bekommt, was er will. Zunächst einmal würde ich mir angewöhnen, alle Unregelmäßigkeiten zu protokollieren. Wann er nicht kann, warum nicht u.s.w. Mit genauer Datenangabe. Denn, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, langt es nicht aus, zu sagen, er sei unzuverlässig, häufig geschehe dieses und jenes. Ich wünsche dir, dass du dieses Protokoll nicht benötigst, aber, es ist gut, es zu haben.


    So, nur weil du Rechte der Kinder durchsetzt (Unterhaltsansprüche sind persönliche Ansprüche der Kinder, nicht die deinigen), wird dir kein Familienrichter in Deutschland das Sorgerecht wegnehmen. Mach dir da keinen Kopf. Das, was er da schwafelt, das ist Blödsinn.


    Ich sehe auch keinen Raum für ein Wechselmodell, denn das setzt doch eine recht intensive Kommunikation zwischen den Eltern voraus, außerdem, wie will er denn die Betreuung organisieren, wenn die Kinder bei ihm sind und er aushäusig arbeitet?


    Nun zum Unterhalt. Zwar sind die Kinder jede zweite Woche überdurchschnittlich viel beim Vater, wenn man jedoch den nur einen Tag in der anderen Woche dazu nimmt, ist das ja nicht so berauschend viel. Er müsste damit Unterhalt zahlen. Wie viel, das kommt auf seinen Verdienst an, aber ebenso auch darauf, ob man von einem fiktiven Gehalt für vollzeitiges Arbeiten ausgeht. Und, natürlich wird das hälftige Kindergeld auf die Unterhaltszahlungen angerechnet.


    Was ich machen würde: ich würde beim Jugendamt eine Beistandschaft für die Kinder einrichten. Die kümmern sich dann um die Unterhaltsberechnung und auch um die Umsetzung der Ansprüche der Kinder. Ich würde selbst nicht verhandeln, insoweit jedwede Kommunikation ablehnen, sie bringt einfach nichts. Lass das Jugendamt seinen Job machen.


    Auf Dauer müsste man auch überlegen, ob die Umgangsregelung wirklich dem Kindeswohl entspricht. Sie ist ja doch arg unruhig. Aber, eines hast du bis jetzt völlig richtig gemacht. Du arbeitest ein Problem nach dem anderen ab. Denn Scheidung unter drei Jahren Trennung, das geht eigentlich nur, wenn man sich in allen Antragspunkten einig ist. Und jetzt musst du halt so nach und nach den Rest regeln.


    So, das wäre so mein Einstieg in die Problematik. Und jetzt kannst du uns alle Löcher in den Bauch fragen. Und bitte, informiere uns, wie es weiter geht.


    Herzlichst


    TK

  • Liebe(r) Timekeeper, ich danke Dir sehr für Deine Antwort und Einschätzung!


    Wir haben eine Scheidungsfolgevereinbarung geschlossen. Bis wir dahin gekommen sind, waren sehr belastende Zeiten auszustehen. Da mein Ex-Mann Vermögen hat und wir ein gemeinsames Haus war irgendwann die Bereitschaft da. Seitdem gibt es keine finanziellen Streitigkeiten mehr. Das hat Ruhe vor allem für die Kinder gebracht, was für mich das Wichtigste ist. Nicht dass es vor den Kindern ausgetragen wurde, aber es belastet dennoch alle.


    Und was die Umgangsregelung angeht, gebe ich Dir auch vollkommen recht. Ich selbst habe mich nie dabei wohl gefühlt. Besonders meinem jüngsten Kind fällt der Wechsel sehr schwer, wenn es zum Vater gehen muss. Da habe ich Szenen vor Augen, die ich nicht vergessen werde. Mein ältestes Kind (gerade 16) kommt mit Änderungen schlecht klar. Inzwischen ist er es aber gewohnt. Ich werde in jedem Fall jetzt darüber Buch führen. Für das nächste Wochenende habe ich den ersten Eintrag...

    Deine Antwort macht mir sehr viel Mut, das Ganze anzugehen. Ich halte Euch auf dem Laufenden.


    Ganz, ganz lieben Dank!


    Liebe Grüße

    Die Panther :-)

  • Hallo,


    wenn die Kinder abwechselnd einmal 3, einmal einen Tag in der Woche beim Vater sind dann muss ein Wechselmodell, das Du als zu unruhig und mit zu viel Streitpotential behaftet siehst, doch nicht unruhiger als die bisherige Wechselfrequenz sein.

  • Du bekommst seit 3 Jahren keinen Kindesunterhalt vom Vater? Verstehe ich das richtig? Das sind grob überschlagen je nach Alter der Kinder locker 25.000 €, die du für ihn ersatzweise übernommen hast. Und da kommt der in Teilzeit arbeitende Vater noch mit allenfalls lächerlichen Drohungen wie dem alleinigen Sorgerecht? Die Verletzung der Unterhaltspflicht ist in Deutschland eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren belegt wird und alles andere als ein Bagatelldelikt. Du kannst dir sicher sein, dass der Vater in einem Gerichtssaal kein Butterbrot geschmiert bekäme. Bitte folge dem Rat von TK, beantrage die Beistandschaft im Jugendamt und teile dem Vater mit, dass du eine externe Stelle mit dem Kindesunterhalt betraut hast.


    Natürlich könnte der Vater das Wechselmodell beantragen. Da sind 3 Jahre nicht geklärte Finanzen aber schon mal ein gewichtiges Argument, dass der Vater offenkundig nicht in der Lage ist, die finanziellen Belange seiner Kinder zu klären. Auch die fehlende Teilhabe an Schule, Arztterminen oder Lebensorganisation sind Argumente, die schwer ins Gewicht fallen. Ein Vater, der glaubt, dass sein Teil des Wechselmodells nur die Freizeitbetreuung der Kinder sei, der wird auch damit vorm Familiengericht gnadenlos scheitern.