Unterhalt für die 18 Jährige Tochter

  • Hallo Zusammen,


    zur Geschichte, meine Tochter ist im März 18 Jahre geworden und ist mit Hilfe des Jugendamtes ausgezogen weil Sie keine Regeln mehr befolgen wollte und nur noch stress gemacht hat. Zum 01.05.2021 hatte Sie dann Ihre eigene Wohnung und hat auch zu diesem Datum Harz 4 beantragt. Sie bekommt aktuell kein Kindergeld, da es für Sie zu viel Arbeit ist den Antrag auszufüllen. Da Sie keine Ausbildungsvergütung bekommt, hätte Sie Anspruch auf Bafög, aber auch hier ist das ausfüllen des Antrages zu viel Arbeit.


    Gestern habe ich nun einen gelben Brief des Jobcenters bekommen wo es um einen Ausbildungsunterhalt geht. Hier sollen nun von mir und meinem Mann der übrigens nicht der Vater meiner Tochter ist und diese auch nicht adoptiert hat gewisse angaben gemacht werden.


    Die erste Frage ist nun natürlich wieso in diesem Schreiben auch mein Mann aufgefordert wird sein Einkommen und Vermögen offen zu legen? Muss er dieser Aufforderung nachkommen, denn er hat auch kein eigenes Schreiben erhalten.


    Wieso sorgt das Jobcenter nicht erst einmal dafür das meine Tochter den Hintern hoch bekommt und das Kindergeld beantragt, hier wurden Zahlungen im Juni 2021 eingestellt und Sie wurde gebeten einen Nachweis der Schule nach zu reichen und dann wäre da noch das Bafög. Die Ausbildung endet übrigens in diesem Monat.


    Muss ich wirklich damit rechnen das ich Unterhalt auch rückwirkend bezahlen muss.


    Danke für Eure Hilfe

  • Hallo Shera2021,


    Das Einkommen deines Mannes ( nicht Vater der Tochter), musst du m.E. vorerst nicht angeben.


    Die Tochter muss vorrangig (wenn es ihr zusteht) BAFöG beantragen.


    BAFöG und Kindergeld würde voll auf ihren Unterhaltsbedarf angerechnet werden.


    Wieso sorgt das Jobcenter nicht erst einmal dafür das meine Tochter den Hintern hoch bekommt und das Kindergeld beantragt,

    Das ist nicht die Aufgabe des JC sondern die Aufgabe der Tochter ( evtl. wird ihr das KG fiktiv angerechnet).


    Welche Ausbildung macht die Tochter denn?


    edy

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  • Hallo Shera,


    deine Tochter geht aber regelmäßig einer Ausbildung nach (Schule, Berufsschule etc.)?

    Was ist mit dem leiblichen Vater?


    Die Auskunft zu deinem Eheman ergibt sich aus der Tatsache, dass geprüft werden soll ob du mit deinem Einkommen die Unterhaltspflicht allein erfüllen kannst. Daher kann auch dein Mann in bestimmten Konstellationen (Frau ohne Einkommen aber eben Unterhaltsschuldner) indirekt Unterhalt zahlen.

    Das hat er ja bisher auch unbewusst getan, denn ihr habt ja mit der Tochter im gemeinsamen Haushalt gelebt.

    Wieso sorgt das Jobcenter nicht erst einmal dafür das meine Tochter den Hintern hoch bekommt und das Kindergeld beantragt,

    Warum beantragst du das KG nicht, es spielt doch keine Rolle wo das Kind lebt?

    Muss ich wirklich damit rechnen das ich Unterhalt auch rückwirkend bezahlen muss.

    Eltern schulden dem Kind den Unterhalt nach § 1610 Abs. 2 BGB bis zu einem berufsqualifizierendem Abschluss.


    Gruß


    frase

  • Sie macht eine einjährige Ausbildung als Altenpflegehelferin und hat jetzt gerade Prüfungen.

  • Die Kindergeldkasse hat ein Formular zugesendet, welches meine Tochter sein ca. 3 Monaten in der Schule abgeben sollte, damit die dieses ausfüllen können. Dann wurde das Formular mal verloren oder verlegt, dann hat Sie keine Lust und keine Zeit. Da Sie auch nicht mehr zuhause wohnt, kann ich zum einen auch nicht die Hand darauf halten. Freunde, Party und so ist halt wichtiger.

  • Hallo Shera,


    so ist das mit einigen jungen Leuten halt, es sind andere Dinge im Leben wichtig, kein Einzelfall.

    Positiv sehe ich aber, dass hier eine Ausbildung abgeschlossen werden kann.


    edy hat es ja schon geschrieben, das KG wird auf den Unterhaltsanspruch angerechnet, auch wenn nicht beantragt.

    Dann gibt es eben weniger Geld in die Hand.


    Wir hatten schon nach dem leiblichen Vater gefragt, er ist hier mit im Boot.

    Hat er denn früher Unterhalt gezahlt?

    Ohne seine Einkommensverhältnisse zu kennen, geht die Berechnung ab 18 eigentlich nicht.


    Ich würde von Jobcenter auch eine Schulbescheinigung einfordern, es geht ja um Ausbildungsunterhalt.

    Das JC hat diese Leistungen erbracht und fordert das Geld nun von den unterhaltspflichtigen Eltern zurück.

    Dieser Vorgang ist auch üblich, wenn die Voraussetzungen vorliegen, was ich in deinem Fall als gegeben sehen würde.


    Was die Auskunft des Stiefvaters betrifft, hier könnte man auch erstmal auf "stuhr" schalten, er ist kein Unterhaltsschuldner.

    Wenn bei der Prüfung dann ein Mangelfall (dein Einkommen reicht allein nicht um den Unterhalt zu decken) auftritt, dann werden die schon nachhaken.


    Du hast gegen dein volljähriges Kind auch einen Selbstbehalt, der dir zum Leben bleiben muss.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    ich stehe vor einem Rätsel. Entweder die Tochter absolviert eine schulische Ausbildung, dann ist sie BaföG-berechtigt, welches vorrangig zu beantragen ist. Oder wir haben es mit einer Ausbildung mit Vergütung zu tun, dann bekommt sie dieselbe. In beiden Fällen haben wir es nicht mit einem ALG II-Fall zu tun. Wie erklärt sich, dass das Job-Center sich zuständig fühlt?


    Herzlichst


    TK

  • Sorry, ich denke heute etwas langsam. Ganz wichtig als Einstieg ist, dass erst einmal eine Schulbescheinigung vorgelegt wird, wie frase schon richtig schrieb. Denn eine Zuständigkeit des Job-Centers ist nur gegeben, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Und das tut ein Mädchen in der Ausbildung nicht.


    TK

  • Hallo TK,


    die Tochter lebt in einer eigenen Wohnung und bezieht ALGII.

    Daher ist das Jobcenter im Boot.

    Es wird/wurde also Hilfe zum Lebensunterhalt geleistet, denn wie soll die Tochter über die Runden kommen, die Eltern haben ja keinen Unterhalt gezahlt.

    Das Jobcenter hat die Ansprüche übergeleitet und prüft nun die Rückforderung.


    Gruß


    frase

  • Nun, es könnte ein Härtefall sein, wenn die Ausbildung gefährdet wäre.

    Das ist für den kurzen Zeitraum (März-August) schon denkbar.

    Dann hat das JC eben in Form eines Darlehns bewilligt und prüft die Regressmöglichkeit.


    Wir sind uns doch einig, dass die Eltern die erste Ausbildung unterhalten müssten, was hier nicht der Fall war, zumindest nach dem Auszug nicht mehr.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    wir wissen nicht, ob das der Fall ist. Dazu haben wir zu wenige Angaben. Jedenfalls verweist das JC in so Fällen ausnahmslos auf BaföG. Auch in Notfällen. Auch die können ganz fix sein. Was mich stutzig machte, das war dieses Fehlen jedweder Schulbescheinigungen für Kindergeld, und wenn es um gebündeltes Bares geht, dann sind die Kids doch ganz schnell. Da läuft irgendwas ganz schief.


    LG


    TK

  • Auch wenn wir hier echt noch nicht wissen was da gelaufen ist, es besteht ein Auskunftsersuchen seitens des JC gegen die Mutter.

    Wir haben Corona, es wird z.Z. fast alles ohne tiefere Prüfung bewilligt.

    Die Mutter schreibt ja selber, dass die Tochter ALGII beantragt hatte.

    Zum 01.05.2021 hatte Sie dann Ihre eigene Wohnung und hat auch zu diesem Datum Harz 4 beantragt.

    Warum sollte das JC diesen Vorgang starten, wenn die nicht Leistungen erbracht haben?


    Wir werden sehen was noch kommt.


    Gruß


    frase