• Hallo,


    hab mal eine Frage zur Verlobung. Soweit ich weiß, ist die Verlobung ja auch im BGB geregelt. Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine Verlobung? Es handelt sich ja um ein Eheversprechen. Aber einklagen kann man es nicht. Wozu ist denn das ganze dann da - rechtlich gesehen?


    Gruss


    Caro

  • Hallo Carolina,


    also eine Verlobung ist das gegenseitige Versprechen, die Ehe miteinander einzugehen. Es ist ein Vertrag im rechtlichen Sinne. Man kann die Verpflichtung allerdings nicht einklagen. Dennoch gibt es auch rechtliche Konsequenzen. Geschenke z.B., die man im Hinblick darauf gemacht hat, dass man eine Verlobung eingegangen ist, kann man zurückfordern, wenn die Verlobung gelöst wurde. Also: Verlobungsgeschenke kann man wieder zurück verlangen, wenn es nicht zur Ehe kommt.


    Gruss