Scheidung mit Zugewinnsanspruch

  • Hallo zusammen,


    Ich lebe von meinem (Ex) Mann seit 4 Jahren getrennt. Nach der Trennung musste ich leider gegen langwierige Stalkingattaken kämpfen. Leider konnte man es ihm nie eindeutig nachweisen. Dementsprechend habe ich jeglichen Kontakt vermieden.


    Nun stand mein EX vor der Tür bezüglich der Scheidung (Eheschließung 2013). Eine einvernehmliche Einigung lehnt er ab.


    Ich habe in der Ehe ein Haus gekauft welches ich noch abzahle. Er ist nicht mit im Kaufvertrag oder Grundbuch eingetragen. Während der Ehe waren wir uns immer einig, dass er sich weder an dem Kredit noch mir Miete oder Material zur Sanierung/ Renovierung beteiligt. Höchstens mal den Einkauf.


    Unterm Strich kann man sagen ich war leider doof genug keinen Ehevertrag zu machen und habe auch noch sein Leben finanziert (Unterhalt für seine Tochter aus einer anderen Beziehung etc.) gezahlt.

    Nun wird er ja sicher Anspruch auf Zugewinn für das Haus haben und stellen.

    Durch das Stalking und die damit verbundenen Schäden die entstanden sind musste ich mir privat Geld leihen und hatte da bislang auf kein Druck das zurück zu zahlen. Nun wird ihm durch den Zugewinn ja eine Summe X zustehen, die ich nur über einen Kredit werde zahlen können.


    Meine Frage ist, darf ich jetzt (Scheidung noch nicht eingereicht bzw. habe ich noch nichts von ihm bezüglich der Scheidung erhalten) zur Begleichung des privat geliehenen Geldes einen Kredit aufnehmen? Die Person möchte unter den Umständen natürlich sich ihr Geld auch sichern.

    Würde der Kredit dann mit als Zugewinn zu seinen gunsten mit eingerechnet werden bzw. entstehen mir dadurch Nachteile? Gibt es wichtige Dinge die ich jetzt beachten sollte bzw. wie ich vorgehen sollte?

    Er hatte zur Ehebeginn Schulden und ist in die Privat Insolvenz gegangen, in der er sich ggf. noch befinden könnte.

    Ich bin für alle Tipps dankbar und hoffe ich habe nichts was wichtig ist vergessen. Ansonsten gerne nachfragen. Bin leider momentan etwas zerstreut durch die Situation, da es mich auch finanziell ruinieren würde. Termin mit dem Anwalt habe ich leider erst in zwei Wochen und ich würde bis dato gerne schon ein bisschen Gewissheit haben und ggf. Tun was getan werden muss.


    Vielen Dank für Eure Hilfe

  • Hallo Luna,


    Beim Zugewinn gibt es die Begriffe Anfangsvermögen sowie Endvermögen. ( für jeden Partner extra,).


    Wenn er in Privatinsolvenz ist, kann man seine finanziellen Werte m.E. vernachlässigen.


    Frage: Wie hoch waren deine finanziellen . Werte am Hochzeitstag?


    Was hast du heute an Werten z.B. Wert der Immobilie minus Restkredit ?


    Bei der Trennungszeit ist immer zu beachten, dass die Ehe weiterhin besteht.


    Die Rentenpunkte für den Versorgungsausgleich und evtl. Werte des Endvermögens laufen weiter.


    Möglich dass dein Noch-Mann von der langen Trennungszeit profitiert.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Luna,


    gut, dass du einen Rechtsbeistand aufsuchst.

    Wie edy es schon andeutet, je länger du diesen Zustand erhälst, je mehr profitiert dein EX.

    Fehler der Vergangenheit sind gemacht, du solltest in die Zukunft schauen.


    Die Schulden bei Freunden (aus der Ehezeit), mindern auch deinen Zugewinn, wenn nachweislich belegbar.

    Daher würde ich die Beratung beim Anwalt abwarten, fiskalisches macht es ja keinen Unterschied, ob Schulden bei der Bank oder den Freunden bestehen.


    Gruß


    frase

  • Hallo edy,

    Hallo frase,


    Erst mal euch vielen Dank.


    Zu edys frage nach meinem Anfangszeit der war gleich 0€ wie hoch jetzt genau der Zugewinnswert ist kann ich tatsächlich (noch) nicht sagen. Das Haus ist 1935 gebaut und Renovierungs-/Sanierungsbedürftig. Durch das Stalking hatte ich im wahrsten Sinne mehrfach ließend Wasser in der Bude (er hat das Dach beschädigt).

    Ich habe Ende nächster Woche auch einen Termin mit einem Immobilienmarkler, der mir eine Einschätzung geben kann. Das Grundstück ist jedoch mit ca. 900 Quadratmetern recht groß.


    Des weiteren verfüge ich über einen Bausparvertrag wegen dem Haus. Dieser wird ja sicher auch mit berücksichtigt oder nur wenn dieser schon ausgezahlt werden kann?


    Bezüglich des privatkredites hat die Person halt Angst, dass bei den aktuellen Immobilienpreisen der Zugewinn so hoch ist, dass ich durch den Kredit denn ich dann ja vermutlich für seine Auszahlung aufnehmen muss nicht mehr in der Lage sein werde das alles finanziell zu stämmen.

    Leider ist das nicht sehr abwegig da ich ein Nettogehalt von 2.200 € habe, keine Ersparnisse (zumal die ja sicher eh sonst geteilt werden würden) und jetzt alleine fürs Haus schon kosten von 1.100 Euro. Fahrtkosten zur Arbeit, Handy ubd telefonkosten etc. Kommen dann noch dazu. Könnte im schlimmsten Fall darauf hinaus laufen, dass ich am Ende selbst in der Privatinsolvenz lande. Dann würde die ja leider auch nichts vom Geld mehr sehen.


    Weiss einer von euch, ob ich gerichtlich dazu verdonnert werden kann das Haus zu verkaufen um die Schulden gegenüber meines Ex bzügl. des Zugewinns zu tilgen?


    Habt ihr vllt. noch Ideen / Tipps was ich machen kann bis zum Termin mit der Anwältin um bestmöglichst vorbereitet zu sein und vllt. dabei nicht "alles" zu verlieren.

  • Luna,


    ich gehe mal davon aus, dass dein Haus nicht in einem hoch-spekulativen Gebiet liegt. Hinzu kommt noch, dass wir wohl einen Renovierungsstau haben. Und, ein altes Haus, Verrechnung mit Schulden, man sollte den Zugewinn da realistischer Weise nicht zu hoch ansetzen. Und, er muss ja erst einmal geltend gemacht werden. 1100 € fürs Haus, das spricht für eine hohe Belastung (100% Finanzierung?), so dass ich mir darüber im Augenblick noch keine Gedanken machen würde. Ich komme eher ins Grübeln wegen der anderen Belastungen. Kredite rückzahlen insbesondere. Da muss als erstes ein Konzept her. Evtl. mit weiterer Hypothek, Bankkredit, ein großes Paket schnüren, evtl. Streckung der Tilgungsraten. Da muss ein Fachmann ran. Erst dann weißt du, ob du dein Haus halten kannst.


    Kein Gericht wird dich verdonnern, dein Haus zu verkaufen. Es wird dich verdonnern, den erwirtschafteten Zugewinn zu teilen und der muss ja erst einmal ermittelt werden.


    Dein Problem ist, dass du alles über Jahre hast schluren lassen. Das ist nie gut. Dadurch profitiert dein Mann eben nicht nur am Zugewinn, sondern auch an deinen Rentenpunkten, wobei du natürlich auch an seinen. Und das hat nichts mit Schulden oder Vermögen zu tun.


    Gehe zur Anwältin mit gut sortierten Unterlagen. Das ist ganz wichtig. So, dass man mal realistisch rechnen kann. Und dann sieht man weiter. Sieh zu, dass so schnell wie möglich der "nackte" Scheidungsantrag eingereicht wird, wenn er es nicht schon getan hat. Und warte dann ab, ob überhaupt Zugewinn geltend gemacht wird.


    Und, berichte hier, wie es weiter geht.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    Vielen Dank. Das lässt ja vllt. doch noch für mich ein wenig hoffen. Ja leider habe ich durch das ganze Stalking ubd die Folgen die Scheidung aus den Augen verloren. Noch viel ärgerlicher, da ich damals schon mal telefonisch mit der Anwältin gesprochen habe. Dummheit wird eben bestraft 😓


    Ich könnte mir vorstellen, dass ich mit der Person bzgl. des Privatkredites reden kann, wenn absehbar ist, dass der Zugeweinnsausgleich nicht so hoch ist und einen Privatinsolvenz bei mir ausgeschlossen ist. An sich ist Sie nicht auf das Geld an sich angewiesen möchte es aber natürlich nicht im Rahmen einer Insolvenz verlieren. Das ist ja auch vollkommen nachvollziehbar und ich möchte das natürlich auch nicht, also sie um ihr geld bringen.


    Ich habe nachher einen Termin mit der Bank, um noch mal eine aktuelle Zahlungsaufstellung und eine gute Gesamtübersicht zu bekommen und ggf. schon mal abzuklären ob und in welcher Höhe überhaupt noch ein Kredit möglich wäre.


    Der Termin mit dem Makler dürfte mir dann ja hoffentlich einen ersten Überblick geben, was überhaupt an Zugewinn auf mich ggf. zukommt. Oder hast du/ ihr da noch einen Tipp für mich?


    Anträge für Beratubgshilfe und Verfahrenskostenbeihilfe wären ja sicher ratsam zu stellen oder?


    Meint ihr ein Schreiben von mir an meinen Ex für vllt. doch noch einen gütlichen Einigungsversuch wäre ratsam, auch wenn das wenig Aussicht auf Erfolg haben wird. Könnte das für irgendwas positiv sein im Verfahren?


    Den Scheidungsantrag kann ich ja sicher gleich beim Termin mit der Anwältin stellen oder?


    Aus eurer Erfahrung heraus, gibt es noch etwas das ich bislang noch nicht berücksichtigt habe, ich aber unbedingt noch schnellstmöglich machen /klären sollte?

  • Hi,


    du bist kein Fall für Beratungshilfe, evtl. ein Fall für Verfahrenskostenhilfe. Das kann die Anwältin durchrechnen, wenn du ihr die Unterlagen gegeben hast.


    Ob ein gütlicher Einigungsversuch sinnvoll ist, das kann ich im Augenblick nicht abschätzen. Im Prinzip vom Ansatz her immer gut, aber, wenn eh nichts oder kaum was zu verteilen ist, was ja bei dir durchaus sein kann, dann kann die Einigung teurer sein als zuwarten.


    Hier ist eben saubere Planung, genaue Definition der finanziellen Lage als Vorarbeit unglaublich wichtig. Und dann abwarten, ob er was fordert. Das ist auch kostentechnisch das Günstigste.


    Ich würde die Anwältin bitten, sofort den Antrag auf Ehescheidung beim Gericht einzureichen, und nur den "nackten" Antrag und abwarten, wie der Mann reagiert.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Luna,


    es gibt das sogenannte Anfangsvermögen und das Endvermögen.

    Die Differenz bildet den Zugewinn.

    Zu beachten ist dabei, dass natürlich die Schulden für das Haus vom aktuellen Wert abgezogen werden.

    Welche Kosten da zwischendrin von den Eheleuten getragen wurden ist da eher unerheblich.

    Der Makler sollte also einen aktuellen Wert ermitteln, je höher dieser Wert, je mehr Zugewinn ist entstanden.


    Ich gehe auch davon aus, dass dein EX nicht mehr bei dir wohnt.


    Gruß


    frase

  • Hallo TK,


    Also bin ich dann aktuell auf einen guten Weg soweit jetzt alles richtig zu machen und habe jetzt nichts vergessen was ich unbedingt noch regeln/ angehen muss?!


    Das denke ich auch, dass jetzt eine gute Planung und Organisation das wichtigste ist.


    Unterlagen werde ich alle zum Termin mit der Anwältin raussuchen und in Kopie mitnehmen.

    Leider muss ich erst mal vorher rausfinden wo mein EX hingezogen ist, damit der Antrag gestellt werden kann.


    Um die Frage von frase zu beantworten ja seit Juni 2017 sind wir getrennt lebend. Soweit ich das bislang recherchieren konnte ist er mehrfach seit dem umgezogen. Ohne Adresse ist wohl leider die Antragstellung für die Scheidung nicht möglich. Aber ich bin da dran und zuversichtlich, dass ich diese in den nächsten Tagen erfahre und es dann auch losgehen kann.


    Kann man dem blanken Scheidubgsantrag quasi so stellen, dass damit alle weiteren Ansprüche ausgeschlossen werden sofern mein EX ihn unterschreibt? Oder kann er ggf. nach der Scheidung noch Ansprüche stellen/ geltend machen?


    Ich danke euch für eure Hilfe! Das gibt mir schon mal ein klein bisschen ein besseres Gefühl und einen kleinen Lichtblick. Jetzt heisst es wohl erst mal abwarten und Daumendrücken, dass der Zugewinn nicht so hoch ist oder mein EX auf den blanken Scheidungsantrag doch eingeht.


    TAUSEND DANK!

  • So, dann machen wir mal weiter. Die Adresse rauszufinden ist nicht allzu schwer. Eine einfache Anfrage beim Einwohnermeldeamt langt. Denn bei Umzügen haben auch die "alten" Ämter die neuen Adressen. Das ist also kein Problem.


    Nein, ein Ausschluss der zukünftigen Forderungen ist so nicht möglich, man müsste einen Ehevertrag abschließen (teuer!), und man weiß ja gar nicht, was zu verteilen ist und was überhaupt geltend gemacht wird. Wäre in deinem Fall also Blödsinn.


    Einfach mal abwarten, was passiert. Wichtig ist der Scheidungsantrag, und alles andere kommt später. Wenn denn was kommt, was wir nicht wissen.


    Herzlichst


    TK