Unterhalt Sohn 25 Jahre Ausbildung

  • Hallo zusammen

    Folgender Sachverhalt liegt vor:

    Sohn 25 beginnt aus gesundheitlichen Gründen erst jetzt eine Ausbildung, verdient 610 brutto , Netto ca 487 und lebt bei der Mutter. Vater zahlt 329 Euro Unterhalt, da mehr nicht möglich ist. Mutter bezieht ALG2 , Kindergeld gibt es nicht mehr . Darf der Vater den ganzen Unterhalt einstellen oder nur die Hälfte des Nettolohnes des Sohnes , da eigentlich beide Eltern unterhaltspflichtig sind.

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe

  • Hallo,


    Wie hoch ist das Nettoeinkommen des Vaters?


    der Vater muss seinem Einkommen entsprechend Unterhalt zahlen,


    Der Bedarf richtet sich nach dem Einkommen des Vaters. Das Nettoeinkommen des Sohnes wird auf seinen Bedarf angerechnet.


    edy

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  • Der Vater ist selbstständig, er hatte einen Unterhaltstitel von 287,50 Euro Monatlich bis zum 18. Geburtstag, danach wurde vom jobcenter eine neue Unterhaltsprüfung veranlasst und auf Grund geringer Einkünfte wurde dann der Unterhalt auf 329 festgelegt . Genaue Einkünfte des Vaters aktuell sind nicht bekannt.

    Jetzt zahlt er nichts mehr weil der Sohn ein Nettoeinkommen von 487 Euro hat. Darf der Vater einfach so die Zahlung einstellen?

  • Hallo,


    wurde ein neuer Unterhaltstitel ( nach dem 18.Geburtstag) unterschrieben? Gibt es zur Zeit einen gültigen


    Unterhaltstitel?


    edy

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  • Hallo,


    Nein, es gibt keinen neuen Titel, lediglich den neuen Unterhaltsbetrag, nachdem die Einkünfte neu errechnet wurden

    der alte Titel ist nicht mehr gültig?


    Also wenn kein Titel mehr besteht, dann wird nach dem Nettoeinkommen


    des Vaters, der Bedarf berechnet, Das Nettoeinkommen des Sohnes wird auf den Bedarf angerechnet.


    Ich fragte ja schon mal nach dem Netto des Vaters.


    edy

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  • das Nettoeinkommen des Vaters wissen wir nicht, zumal es ja auch wegen der Selbstständigkeit schwankt , deshalb wurde der Unterhalt auch über 2 Jahre mittels einkommensteuer berechnet.

    Ich habe mal gelesen, dass der Sohn von seinen Azubi Nettogehskt einen Mehrbedarf von 90 Euro abziehen darf und davon dann die Hälfte kann der Vater kann der Vater den Unterhalt kürzen. Oder darf er ganz einstellen?

  • Hi,


    und wer hat das errechnet? Das JC? Diesen Berechnungen stehe ich immer recht skeptisch gegenüber, aus leidvoller Erfahrung. Aber abgesehen davon, die 50% Regelung betrifft nur Minderjährige. Hier sind edys Ausführungen völlig zutreffend.


    Noch in Ergänzung: da 25, bildet er mit der Mutter keine Bedarfsgemeinschaft mehr, sondern eine Haushaltsgemeinschaft. Dies bedeutet, gegebenenfalls wird er auch noch vom JC unterstützt, ober er erhält BAB-Förderung. Das muss er dann schauen und sich drum kümmern.


    Wobei ich schon meine Zweifel habe, dass derzeit überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch bestand. Ein "er kann aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten" langt dafür nicht aus.


    Herzlichst


    TK