Berechnung Kindesunterhalt unter berücksichtigung der betrieblichen Altersvorsorge

  • Hallo zusammen,


    ich melde mich mal wieder da ich noch ein paar Dinge klären möchte. In Kürze steht mein Mitarbeitergespräch an, verbunden mit einer Gehaltserhöhung und aus der Kurzarbeit komme ich auch wieder. Daraus ergibt sich ein höheres Nettoeinkommen. Nun zu meiner Frage. Ich weiß, dass gewisse Kosten das Netto als Ausgangslager zur Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle bereinigen, leider kenne ich nicht alle. Jetzt möchte ich natürlich vermeiden, dass ich für 30,- mehr netto gleich viel mehr Unterhalt zahlen muss, als dass ich etwas von der Gehaltserhöhung habe.


    Was ich weiß, mir aber nicht sicher bin, die betriebliche Altersvorsorge wird mit maximal 5% des Jahresbruttoeinkommens gerechnet; sprich, es werden nur die 5% angerechnet. Beispiel:

    Jahresbrutto 60.00; anrechenbar 1200,- bAv/Jahr. Stimmen die 5%?

    Und gibt es noch ausgaben, die anrechenbar sind? Pauschalen? Der Weg zum Kind aufgrund des Umgangs?


    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Da die Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle eine Spannweite von 400 € bereinigtem Nettoeinkommen haben, macht eine Gehaltserhöhung von 30 € in der Regel keinen Unterschied. Außerdem muss der Gläubiger höheren Unterhalt erst mal einfordern. Es gibt keine Offenbarungspflicht jede Gehaltsänderung mitzuteilen, außer vielleicht im Mangelfall mit entsprechender Vereinbarung.


    Womit standardmäßig das Einkommen bereinigt werden kann, findet man in den Unterhaltsleitlinien der jeweiligen Oberlandesgerichte ab Punkt 10 oder auf zahlreichen Internetseiten.


    Als angemessene sekundäre Altersvorsorge gelten beim Kindesunterhalt 4% des Bruttoeinkommens. Ich persönlich würde bei einer betrieblichen Altersvorsorge, deren Beitragshöhe ich ggf. gar nicht verändern kann, eine vollständige Berücksichtigung verlangen.


    Umgangskosten können je nach Fallkonstellation und Höhe unter Umständen berücksichtigt werden, z.B. durch Herabgruppierung in der Tabelle.

  • Mir sind die Spannweiten bekannt. Geht ja auch darum, wenn du ein paar Euros vor der nächsten stehst und für 200,- netto mehr gleich 100,- mehr Unterhalt zahlen musst. Ich habe das hier gestern gefunden: XXY....

  • Ich hab mal einen bekannten Anwalt für Familienrecht gefragt, der auch Unterhaltsfragen abwickelt. Demnach kann ich bis zu 4% des Jahresbruttoeinkommens in eine Altersvorsorge zahlen, ca. 150,- an sonstigen pauschalen Aufwendungen abziehen und einen Privatkredit, der während der Ehe entstanden ist auch anteilig ansetzen. Also, lohnt sich doch, mal 100-200,- in die Hand zu nehmen, wenn man dadurch monatlich sparen kann. Das Ersparte geht, mit der VWL des Arbeitgebers, bei mir in einen ETF Sparplan fürs Kind