Unterhaltstitel nach 20 Jahren geltend gemacht, steht der Unterhalt komplett oder anteilig dem Kind zu

  • Hallo,

    Nachdem es nun viele viele Jahre gedauert hat bis der Unterhaltstitel durchgesetzt wurde und dann auch noch viele Jahre bis doch noch Zahlungen kamen, sind nun plötzlich ca 35.000 nach Abzügen der Unterhaltsvorschusskassen und 10% Einbehalt des DIJuF übrig. Dennoch besteht auch weiterhin Unterhaltspflicht, da meine Tochter noch studiert.

    Meine Frage ist nun wem das Geld zusteht. Da wir Eltern nicht verheiratet waren war das Kind der Kläger. Allerdings habe ich, als betreuendes Elternteil, abgesehen von den 6 Jahren Unterhaltsvorschuss, der zurückbezahlt werden musste, dafür gesorgt, dass alle Kosten gedeckt wurden. Steht der für die letzten 20 Jahre nachgezahlte Kindesunterhalt nun dem Kind komplett zu? Oder gibt es da eine Regel ab wann der Unterhalt dem Kind oder dem betreuenden Elternteil zusteht?

  • Hallo,


    warum wurde überhaupt Unterhalsvorschuss gezahlt?


    War der Vater in dieser Zeit leistungsfähig?


    Warum kam es so lange nicht zu einem Unterhaltstitel?


    Wurde ein Vollstreckungsversuch unternommen?


    edy

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  • Offensichtlich liegt hier ein Fall mit Auslandsbeteiligung vor. Da diese meist extrem komplizierte Verfahrenshürden haben und auch die Beteiligten Institutionen öfters mal durch Ahnungslosigkeit glänzen, kann sich dies über viele Jahre hinziehen. Aber nun wurde es ja scheinbar geschafft.


    Die Frage, wem der ausgefallene Unterhalt jetzt zusteht, ist rechtlich etwas kompliziert zu erklären. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat es mit Beschluss vom 26.1.2016 – 10 UF 92/14 mal halbwegs verständlich formuliert. Ich zitiere auszugsweise:


    "Das volljährige Kind ist nach den Rechtsgedanken der §§ 1618a, 242, 255 BGB verpflichtet, seinen Anspruch auf rückständigen Unterhalt für die Zeit, in der es von dem einen Elternteil betreut und mit Barmitteln vollständig versorgt wurde, soweit der Anspruch also mit dem familienrechtlichen Ausgleichsanspruch dieses Elternteils kongruent ist, an diesen Elternteil abzutreten.


    Der ausgleichsberechtigte Elternteil hat auch noch die Möglichkeit, das Kind an der Einziehung des rückständigen Barunterhalts zu hindern und seinem konkurrierenden familienrechtlichen Ausgleichsanspruch zur Durchsetzung zu verhelfen, indem er durch einseitige Erklärung gegenüber dem Kind, dass mittels des dem Kind erbrachten Barunterhalts die Barunterhaltsverpflichtung des anderen Elternteils getilgt werden sollte (...), dessen Unterhaltsanspruch zum Erlöschen bringt. Macht der ausgleichsberechtigte Elternteil durch Erklärung gegenüber dem inzwischen volljährigen Kind von seinem nachträglichen Tilgungsbestimmungsrecht Gebrauch, so erlischt der kongruente Unterhaltsanspruch des Kindes; der familienrechtliche Ausgleichsanspruch des Elternteils, der in der Vergangenheit allein für den vollen Unterhalt des Kindes aufgekommen ist, bleibt als alleiniger Anspruch erhalten."


  • Vielen Dank Tabula rasa , genau das habe ich gebraucht. Meine Tochter ist aufgrund meiner Einkommenslage Bafög berechtigt und kann so weiter das Bafög beziehen. Der Vater ist weiterhin nicht bereit regelmäßige Zahlungen zu leisten.

    edy Familiengeschicht - kleiner Ausschnitt: Der Vater hat sich gegen mich entschieden als er von der Schwangerschaft erfuhr, - leider. Also bin ich nach Deutschland zurückgekommen und habe das getan was man als Junger Mensch mit einem Kind noch tun kann: Studieren. Also musste ich auch alle finanziellen Förderungen ausschöpfen um das finanziert zu bekommen, - alles war miteinander verkettet außer dem Bafög. Das Wohngeld gab es nur wenn man Sozialhilfe beantragte, diese nur wenn man den Unterhaltsvorschuss geltend machte. Tatsächlich war der Vater Zeitgleich auch im Studium und daher auch nicht leistungsfähig.

    Da der Vater in Israel lebt war wenig leicht umzusetzen. Er hat versucht die Vaterschaft zu leugnen, daher wurde eine Vaterschaftstest rechtlich angeordnet. Als die Kleine 5 War war die Vaterschaft nachgewiesen. Durch den Unterhaltsvorschuss gab es die Nötigung den Vater zur Zahlung zu bewegen, da schaltete sich irgendwann das DIJuf ein. Wir hatten nie mit einer Zahlung gerechnet und ich hatte dem Vater öfter angeboten ihm 10-20.000 € zu erlassen wenn er nur jährlich den Kontakt zu seiner Tochter pflegen würde, - das letzte mal vor 2 Jahren.

    Unterhaltstitel gab es glaube ich als die Kleine 8 oder 9 war. Vollstreckungsversuche wurden mehrfach unternommen, - allerdings ist der Vater immer wieder abgetaucht, bzw. umgezogen ohne eine Adresse beim Amt zu hinterlassen. Das erste mal als Geld ankam waren das 10.000 € als meine Tochter etwa 15 war, Allerdings ging davon die Hälfte an die Unterhaltsvorschusskassen, dann war er wieder "umgezogen" und nicht auffindbar. So ging es eine Weile weiter. Naja, jetzt kann meine Tochter dann doch noch davon profitieren, immerhin.