Berechnung unterhalt

  • Auf Grund der Änderung meiner Lebenssituation und den damit verbundenen Veränderungen hinsichtlich Arbeit etc. benötige ich eine Beratung.Hier ein paar Informationen. Meine 2 Töchter (geb. 12.09.2005 und 05.02.2009) wohnen weiterhin bei Ihrer Mama Meinen Kindern gegenüber war ich bisher unterhaltspflichtig. Die Größere hat am 01.09.2021 eine Ausbildung begonnen und verdient ca. 600 Euro Netto. Die Jüngere besucht die Schule. Weiterhin würde ich meine Kinder 14-tägig an den Besuchswochenenden holen. Dabei beträgt eine Fahrt einfach 220 km. Das heißt, an diesen Wochenenden fahre ich diese Strecke 4x.
    Auf Grund meines Wohnortwechsels ändert sich nun mein Verdienst und beträgt nach derzeitigem Stand ca 1400 Euro. Nun zu meiner Frage. Wie hoch wäre dann der Unterhalt?

  • Hallo Icke1983,


    Beraten dürfen wir hier nicht, aber eine Eischätzung vornehmen.


    Die sechzehnjährige dürfte ihren Bedarf selbst decken können ( bei deiner Netto-Angabe).


    Die 1400€ Netto müssen noch bereinigt werden.


    Ich gehe von einem bereinigten Einkommen von 1300€ aus.


    Dein Selbstbehalt beträgt 1160€


    Der Unterhalt für die jüngste Tochter dürfte bei 140€ liegen


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Eine realistische Unterhaltsforderung für das ältere Kind liegt bei 140 €. Ab der Volljährigkeit wahrscheinlich bei 0 €.


    Für das jüngere Kind sind 418,50 € zu zahlen.


    Für die Annahme eines unterhaltsrechtlichen Mangelfalls sind dem Beitrag keinerlei Anhaltspunkte zu entnehmen. Den genannten Werten des Moderators edy kann ich mich daher nicht anschließen.

  • Die bloße Nennung eines Einkommenswertes reicht für einen Mangelfall nicht aus. Ich kann auch als ausgebildeter Handwerker für 1200 € monatlich Fenster putzen. Ein Mangelfall werde ich dadurch noch lange nicht. Die Anforderungen an die gesteigerte Unterhaltspflicht sind in hunderten, ja vielleicht sogar schon tausenden Gerichtsurteilen abgehandelt. Man beachte allein die Verfassungsbeschwerden und die Ausführungen des BVerfG zu dieser Thematik. Wem suggeriert wird, dass es ausreiche 1400 € zu verdienen, um ein unterhaltsrechtlicher Mangelfall zu werden, der wird sich am Ende eines eventuellen Verfahrens allenfalls wundern, warum er plötzlich einen Mindestunterhaltstitel gegen sich in der Hand hält.


    Eine Forumseinschätzung, die sich mit Zahlenwerk im Mangelfall beschäftigt, ist von vornherein und ausnahmslos zum Scheitern verurteilt. Solch ein Sachverhalt erfordert tiefe Einblicke in die gesamten Lebensumstände des Pflichtigen. Daher ist die Nennung des Mindestunterhaltes und der Verweis auf die Anforderungen an die gesteigerte Unterhaltspflicht und einen Anwalt die einzig sinnvolle Empfehlung.