Nachehelicher Unterhalt vom Vater mit alleinigem Sorgerecht

  • Hallo liebe User und Leser,


    Da dieses Thema scheinbar so außerordentlich, ungewöhnlich und selten ist, möchte ich mein Glück hier versuchen.


    Kurz zu mir: ich bin Männlich mittlerweile 28 und habe eine Tochter mit 9 Jahren und das alleinige Sorgerecht. Das Sorgerecht habe ich nun seid gut 4 Jahren. Ein halbes Jahr später als die Trennung vollzogen wurde. Die Scheidung habe ich aus organisatorischen Gründen erst spät eingereicht. Alles in allem kommt eine kurze ehe nicht mehr in Frage.


    Nachdem meine bald ex Ehefrau sich schier weigert ans Gericht, die notwendigen Unterlagen zur Scheidung einzureichen. Sich auch sonst nicht bei unserem Kind meldet weder telefonisch noch per Post etc. Außerdem keinen Kindesunterhalt zahlt. Erwarte ich dahingehend auch keine Veränderung.


    Nun muss ich aber regelmäßig dafür kämpfen selbst keinen Unterhalt an sie zahlen zu müssen.

    Denn das kriegt sie regelmäßig hin sich dahingehend einzusetzen.


    Nun zu meiner Frage. Ich bin recht zeitig wieder in einer eheähnlichen Situation gewesen bis dato. Und habe Sorge nach meiner verspäteten Ausbildung in einem festen Job mit gutem Verdienst Unterhalt zahlen zu müssen.


    Muss ich das denn und was kann ich tun wenn die Scheidung vollzogen wurde. Ich sehe es eigentlich nicht ein meiner ex, seid ich sie kenne Arbeitslos aus Leib und Seele, Unterhalt zahlen zu müssen.


    Ich danke euch schon jetzt für eure Antworten.



    Grüße und gesund bleiben.:thumbsup:

  • frase, die demnächst Ex-Frau scheint ALG II zu bekommen. Wenn dem so ist, dann ist sie auch verpflichtet, sich um andere Unterstützungsquellen zu kümmern. Könnte also sein, dass diese Aufforderung vom Job Center kam. Er sollte sich darüber nicht aufregen, sich einfach mit guter Begründung weigern, zu zahlen. Das beruhigt dann auch das JC.


    LG


    TK

  • Hi,


    man muss hier unterscheiden. Einmal geht es um die Unterlagen für die Scheidung, da werden die Gerichte, wie du siehst doch irgendwann aktiv, einfach weil die ihre Akten ja auch mal vom Tisch haben wollen. Und da ist ein Zwangsgeld die übliche Vorgehensweise.


    Und dann eben noch der eigene Unterhaltsanspruch. Wenn die Ehefrau ALG II Empfängerin ist, wofür nach deinen Ausführungen ja einiges spricht, dann haben wir hier das Problem, dass vermutlich das Job-Center sie unter Druck setzt und sie deshalb Unterhalt geltend machen muss.


    Also, geht alles seinen geordneten Gang bei dir, soweit ich das aus der Entfernung einschätzen kann.


    Herzlichst


    TK