Unterhaltsberechnung von meinem Anwalt

  • Ich befinde mich in Trennungsjahr, habe zwei Kinder 13 und 15Jahrealt die momentan bei Mutter sind. Mein Gehalt beträgt monatlich 2100€ Netto. Gehalt meine Ex-Frau monatlich 1300€. Meine jetzige Situation, ich lebe mit meine jetzige Partnerin 38km entfernt von Ort der meine Ex-Frau, von diesem Ort bin ich 38km weit ausgezogen, es hat sich so ergeben. Bis zur Arbeit sind es dann auch 38km. Ich habe Riestervertrag monatlich 100€. Momentan 50€ zahle ich den Kindern auf Bauspar. Ich habe zurzeit Untermietvertrag 450€ Monatlich bei meiner jetzigen Partnerin, sie selbst hat 2Kinder und Mietkosten ca. bei 940€ und Gehalt ca. so wie mein.


    Die Gegenseite möchte von mir gemäß Gruppe1 Unterhalt für:

    Kind1 418,50€

    Kind2 418,50€

    Ehefrau 36,08€


    Mein Anwalt möchte gemäß Gruppe1 und gibt in dem Schreiben, dass ich Zahlung freiwillig zahle, Unterhalt für:

    Kind1 418,50€

    Kind2 418,50€

    Ehefrau 0€


    Danach verbleibt mein Einkommen unterhalb meines Bedarfskontrollbetrages(1160€) bei 1048€


    Mein Anwalt empfiehlt die von ihm ausgerechnete Unterhalt zu akzeptieren. Nach Telefonat mit ihm hat er mich gewarnt, wenn unsere Parteien nicht einig werden geht es vor Gericht und aus seiner Erfahrung werde ich den Prozess verlieren. Mein Anwalt hat mich informiert das die km (250€) als berufliche Aufwendungen nicht angesetzt werden können, weil ich selbst soweit ausgezogen bin und war mir in Klare der Mehrkosten. Dazu kommt ein Punkt das ich die Lebenskosten spare, da ich mit jetziger Partnerin zusammenwohne.


    Ist die Unterhaltsberechnung von meinem Anwalt soweit ok?


    Danke

  • Hallo el2309,


    Wurde bei deinem durchschnittlichen Netto auch die Steuerrückerstattung berücksichtigt?


    Wären deine hier angegebenen Zahlen vollständig, dann müsstest du keinen Unterhalt an die Bald-EX zahlen.




    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Du befindest dich hinsichtlich des Kindesunterhaltes an der Grenze zum sogenannten Mangelfall. Ein Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, um alle seine Verpflichtungen zu bedienen. Rund um diese "magische" Grenze gibt es vielerlei Diskussionen und vor allem jede Menge Einzelfallentscheidungen aus der Rechtsprechung. Pauschal nach richtig oder falsch zu fragen, ist kein geeigneter Ansatz.


    Den Bausparvertrag wirst du erst mal nicht mehr bedienen können.


    Im Selbstbehalt sind Kosten für Unterkunft und Heizung über 430 € vorgesehen. Da liegst zu ziemlich genau.


    Die Absenkung des Selbstbehaltes durch gemeinsame Haushaltsführung wird regelmäßig so gehandhabt.


    Strittigste Punkte wären vermutlich die sekundäre Altersvorsorge und die berufsbedingten Aufwendungen. Den Riestervertrag könnte man ggf. mal 3-4 Jahre beitragsfrei stellen, dann wäre das erste Kind volljährig. Berufsbedingte Aufwendungen über 250 €, um damit einen Mangelfall zu erzielen, das würde wahrscheinlich von jedem zweiten Richter anders entschieden werden. Das Argument, dass du diese Situation selbst herbeigeführt hast, wird aber definitiv ein Teil der Diskussion sein. Dennoch kann man problemlos einen Anwalt finden oder auch seinen eigenen dazu bewegen, ein solches Verfahren zu riskieren und zu versuchen einen Vergleich herausschlagen, der günstiger ausfällt.


    Wann die Kosten für Verfahren+Anwalt dann einen niedrigeren Unterhalt aufwiegen, das käme eben auf das Ergebnis an. Mal angenommen du könntest 50 € weniger laufenden Unterhalt aushandeln, hättest aber 1.000 € für Verfahren und Anwalt zu zahlen. Dann würde sich der Aufwand nach 20 Monaten amortisieren.


    Im Worst-Case-Szenario wird so entschieden, wie der Anwalt es prognostiziert hat und die Kosten für Verfahren und Anwalt musst du zusätzlich tragen.

  • Hallo

    Momentan 50€ zahle ich den Kindern auf Bauspar.

    Auf welchen Namen läuft denn der Bausparer?


    Ich hatte damals mit meiner Ex dazu eine akzeptable Lösung gefunden.

    Mein Sparbetrag wurde mir zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet, somit konnte für die Kinder eine kleine Vermögensvorsorge aufgebaut werden.

    Dazu muss aber auch klar sein, dass der Ansparbetrag klar auf die Kinder übergeht und nicht in deine eigene Tasche fließt.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    normalerweise kennen die Anwälte "ihre" Richter vor Ort. Sie wissen, wie entschieden wird. Nun kann man trefflich darüber streiten, ob die berufsbedingten Aufwendungen in diesem Umfang gerechtfertigt sind, ob Teile davon anzurechnen sind, klar, aber, auf der anderen Seite kann ja wegen des Zusammenlebens mit der neuen Partnerin eben der Selbstbehalt herab gesetzt werden.


    Ich würde dem "Anwalt meines Vertrauens" dann auch wirklich trauen.


    Herzlichst


    TK