Kindesunterhalt von KM?!

  • Hallo zusammen,

    ich bin hier ganz neu und hoffe, ihr könnt mir ein wenig helfen.

    Meine Ex-Frau und ich sind seit mehreren Jahren geschieden, beide neu verheiratet, beide jeweils ein Kind aus der neuen Ehe. Vier gemeinsame Kinder. Verhältnis angespannt.

    Unsere Kinder sollen, soweit KM mitspielt, so gut wie möglich allein entscheiden, wie und wo sie am liebsten sein wollen - natürlich immer unter Berücksichtigung des Kindeswohls. Der 14-jährige möchte schon seit langer Zeit mehr zu mir (KV) und hat es nun bei KM durchgesetzt. Diese gab bereits vor einigen Monaten bereits an, als es mal grob um dieses Thema ging, dass ich ja sowieso keinen Unterhalt von ihr bekäme, da sie nicht leistungsfähig sei.


    Sie und ihr Ehemann haben einen gemeinsamen Sohn, gut ein Jahr jung, sie arbeitet auf 450,- €-Basis, er hat gerade sein Referendariat abgeschlossen und ist nun auf Jobsuche.


    Meine Frage nun: mache ich trotzdem Unterhalt geltend? Weise ich sie darauf hin oder kann ich mir das (und evtl. einen Rechtsanwalt) sparen, da ich ja sowieso nichts bekomme? Oder fällt mir das evtl. irgendwann auf die Füße, wenn ich jetzt einfach schweige und es hinnehme?

    Weiter zur Info: ich zahle ihr vollen Unterhalt für zwei Kinder, die überwiegend bei ihr wohnen und den hälftigen Unterhalt nach DT für ein Kind im Wechselmodell - so hatten wir es in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten - nur, falls das wichtig ist.

    Vorab schon mal besten Dank für eure Mühe.

    Frank

  • Hallo Frank,


    Ich denke du hast hier schlechte Karten.


    Die Mutter muss mindestens bis zum 3.Geburtstag des einjährigen Kindes


    keine Arbeit aufnehmen. Der 450€-Job ist m.E. "überobligatorisch", sie könnte auch zu Hause bleiben.


    Oder fällt mir das evtl. irgendwann auf die Füße, wenn ich jetzt einfach schweige und es hinnehme?

    Da man auf Kindesunterhalt nicht rechskräftig für die Zukunft verzichten kann,


    solltest du bei besserer "Ausgangslage", diesen dann fordern.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy und danke erst einmal für Deine Antwort.

    Nun, aus meiner ist es ja so, dass es nicht mein Kind ist - kommt da nicht evtl. die Pflicht des Vaters zum Tragen? Vorher hat sie 30 Stunden gearbeitet - "nur" mit unseren gemeinsamen Kindern.

    Sie finanzieren ein Haus, Urlaube und haben zwei Autos - wenn er eine Anstellung findet und wieder voll arbeitet, wird dann nicht irgendwie das Familieneinkommen gewertet?

    Ich hatte mal etwas in der Art gelesen.

    Edit: unsere Kinder sind 7, 12, 14 und 15.

    Gruß

    Frank

  • Hallo Frank,


    Nun, aus meiner ist es ja so, dass es nicht mein Kind ist - kommt da nicht evtl. die Pflicht des Vaters zum Tragen?

    Die Pflicht des Vaters beschränkt sich hier m.E. auf den Unterhalt für die Mutter und sein leibliches Kind.


    Warten wir auf weitere Antworten hier im Forum.


    Wir sind ein Laien-Forum.


    Eine verbindliche Rechtsauskunft, könntest du in einem Beratungsgespräch (Fachanwalt/Familienrecht, ca. 200€) bekommen.


    edy

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  • Hi,


    so Fälle sind doch recht vielschichtig und keinesfalls so einfach zu beantworten. Grundsätzlich ist zwar eine "Freistellung" von der Unterhaltspflicht" nur bei gemeinsamen Kindern zwischen Berechtigten und Verpflichteten möglich, aber es gibt da auch viele Ausnahmen. Ich führe mal einige an:


    Für ein einjähriges Kind ist kein Kita-Platz zu finden. Ist immer noch Standard in Deutschland, und diese Plätze sind teuer. Bei ihr im Haushalt leben immer noch 3,5 Kinder, was ja auch nicht so wenig ist. Eine Ausweitung der Arbeitszeit ist nicht möglich, Arbeitszeit ist nicht mit Krippenzeit vereinbar. Zwar kann man bei Berufstätigkeit des neuen Ehemannes davon ausgehen, dass sie grundsätzlich ihr gesamtes Einkommen für den Unterhalt des Kindes, welches nicht bei ihr lebt, ausgeben kann, weil er ja für sie sorgen muss. Aber, er kann das ja vorübergehend eben nicht tun, weil auf Job-Suche. Das sind so die wichtigsten Faktoren, die greifen können.


    Unerheblich sind die Lebensumstände. Da der neue Ehemann ja offensichtlich eine qualifizierte Ausbildung hat, wird er ja wohl nicht zu lange arbeitslos sein. Und dann kann man erneut schauen, was machbar ist. Insofern schließe ich mich für den Augenblick edy`s Rat an. Warte, bis andere Zeiten kommen, denn so Verfahren sind teuer, es sollte wenigstens einigermaßen kalkulierbar sein, wie hoch die Erfolgsaussichten sind. Und, es ist ja nicht ausgeschlossen, dass sich euer Junge, der dann bei dir wohnt, doch wieder zurück geht.


    Herzlichst


    TK

  • Danke auch dir, timekeeper!

    Mein Gedanke dabei war einfach, dass sie mit unseren 4 Kindern 30 Stunden wöchentlich arbeiten konnte. Nun, durch den Sohn aus neuer Ehe, nicht mehr - dafür "kann" ja das Kind aus 1. Ehe nichts, muss aber auf Unterhalt seiner Mutter verzichten. Mein Gedanke dabei war, dass der neue Ehepartner, durch den Einstieg ins Berufsleben, diese Lücke auffängt - so oder so ähnlich hatte ich es irgendwo mal gelesen, finde es aber nicht mehr :-/

    Besten Dank!

  • Hallo Frank,


    bei deinem Gedanken hast du vergessen, das die Kinder schon älter waren, Sie daher Zeit für die 30 Std. hatte.

    Wir TK schon schreibt, braucht Sie erstmal nicht arbeiten, bis ein Betreuungsplatz gefunden wurde.


    Habt ihr bisher alles ohne Jugendamt geregelt?


    Gruß


    frase

  • Hallo zusammen und erst einmal vielen Dank für eure Antworten.

    In der Scheidungsfolgenvereinbarung haben wir den Unterhalt für alle möglichen Lebens- und Wohnverhältnisse festgehalten.

    Ich zahle Unterhalt nach höchster Stufe in der DT. Hälftig für Kinder im Wechselmodell. Bei der Berechnung bzw. bei der Erstellung der Scheidungsfolgenvereinbarung war mein Kind aus 2. Ehe bereits geboren.

    Mein Gedanke war/ist, dass dieses/ IHR fünftes Kind ja nicht meins ist und ich somit nicht dafür "verantwortlich" bin, dass sie nun weniger arbeiten kann. Unsere vier gemeinsamen Kinder sind lang in der Schule bzw. in der Betreuung, während sie "nur" diese betreut hatte, war sie in der Lage 30 Stunden zu arbeiten. Ich hatte bzgl. Patchwork mal was von "fiktivem Einkommen" gelesen sowie "Wohnvorteil" wegen Eigenheim und dass das Familieneinkommen (also auch das Einkommen des Mannes) angerechnet werden.

    Ich fühle mich einfach ein wenig "veräppelt" vom System - das ärgert mich.

    Eine gute Woche für euch!

  • Die separierte Feststellung, dass ihr neues Kind nicht von dir stammt, hilft nicht weiter bei der Lösungsfindung. Für diese Frage kommt es allein darauf an, ob die Rollenwahl der neuen Familie akzeptabel ist oder nicht. Das ist die sogenannte Hausmann/frau-Rechtsprechung. Wenn es in der neuen Familie der Mutter also sinnvoll ist, dass die Mutter und nicht der Vater in Elternzeit ist und das Kind betreut, dann muss diese Situation auch ein älteres Kind hinnehmen. Nicht sinnvoll wäre die Rollenwahl z.B., wenn die Mutter in der Vergangenheit die Alleinverdienerin der neuen Familie war und sich nun plötzlich auf die Betreuung des Kleinkindes beruft. Das erscheint mir für deinen beschriebenen Fall doch irgendwie ein stumpfes Schwert zu sein. Aber du kannst dir tagelang die Rechtsprechung dazu einverleiben, wenn dich das Thema interessiert.


    Noch schwieriger wird es beim Familienunterhalt. Dieser Punkt ist richtig aber noch viel komplexer als die Betreuungsproblematik.


    Relativ eindeutig ist die Sachlage beim Wohnvorteil. Dieser ist auf jeden Fall Einkommen der Mutter, wenn denn tatsächlich einer besteht. Seitdem in der Rechtsprechung nämlich anerkannt ist, dass vom Wohnwert die Kredittilgung abzuziehen ist, können Wohnvorteile auch schnell bei 0 € landen. Genauso schnell können sie bei abbezahlter Immobilie in guter Lage aber auch vierstellig sein.


    Du fühlst dich veräppelt vom System? Was denn für ein System? Familienrecht ist Privatsache. Deshalb hast du auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung unter privater Hinzuziehung von Rechtsanwälten unterschrieben. Und deshalb kannst du auch jederzeit am Unterhalt herumspielen, musst jedoch immer das volle Kostenrisiko in Kauf nehmen.

  • In Ergänzung: der Fragesteller schreibt doch selbst, alle Eventualitäten seien durch den Vertrag abgedeckt. Es kann also durchaus sein, dass wir hier eine abschließende Regelung haben, die einzuhalten ist. Das kann aber nur der Fachmann abschätzen. Es empfiehlt sich, mit den Unterlagen zum Anwalt zu gehen.


    Herzlichst


    TK