Trennungsunterhalt

  • Hallo Zusammen,


    Meine ExFrau und ich haben uns Anfang Mai 21 getrennt und leben seit Juli 21 von "Tisch und Bett".

    Geheiratet haben wir im November 16, wir haben 2 gemeinsame Kinder im Alter von 2 und 5 Jahren.

    Durch eine notarielle Trennungsvereinbarung haben wir das wesentliche geregelt. Darunter auch den Trennungsunterhalt (515 Euro). Den Kindesunterhalt zahle nach D.Tabelle (selbst abgelesen 685 Euro).

    Meine ExFrau geht 1x pro Woche arbeiten in ihrem alten Job als Therapeutin, die Kinder haben einen Ganztagesplatz im Kindergarten.

    Ab November möchte Sie nun in ihrem Beruf aufstocken und 3x pro Woche arbeiten gehen. Nebenbei ist sie auch noch selbständig im Online-Marketing.

    Insgesamt würde sie dann auf ca. 2000 Euro Einkünfte kommen + 420 Euro Kindergeld + 1200 Euro Trennungs- und Kindesunterhalt


    Ich möchte gerne den Trennungsunterhalt berechnen lassen im November, darüber wird meine Exfrau vollkommen ausrasten.


    Kann meine Exfrau von jetzt auf gleich sagen das sie nicht mehr arbeiten geht (da ein Kind unter 3 Jahren ist), obwohl sie bereits die Tätigkeit aufgenommen hat (3x Pro Woche).



    Liebe Grüße und Danke für Antworten

  • Hi,


    Du solltest Trennungsunterhalt + Einkommen völlig von Kindesunterhalt + Kindergeld trennen. Da wir nicht wissen, wie die notarielle Vereinbarung ausgestaltet ist, können wir auch nicht wissen, ob ihr eigenes Einkommen für den Zeitraum, der Gegenstand der Vereinbarung ist, angerechnet wird oder nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Mogadischu,


    Deinen Angaben zu Folge beträgt dein bereinigtes Nettoeinkommen ,2700€-3100 € ?


    Wer hat die Bereinigung vorgenommen? wurde an alles gedacht?


    Ja, es können Umstände eintreten , die eine intensivere Betreuung des unter drei Jahre alten Kindes


    nötig machen.


    edy



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    z.B. "Hallo"
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  • Moin edy,


    solange wir nicht wissen, wie die notarielle Vereinbarung aussieht, macht es doch keinen Sinn, über den Exenunterhalt zu diskutieren. Ich stimme allerdings mit dir dahingehend überein, dass man schauen sollte, ob der Kindesunterhalt richtig berechnet ist. Dieser ist ja nicht Gegenstand der notariellen Vereinbarung. Da könnte man schauen, ob z.B. wegen der Unterhaltspflicht für drei Personen eine niedrigere Einstufung in Betracht kommt, ob die Bereinigung in Ordnung ist.


    Bei dem Exenunterhalt sehe ich nicht nur die Problematik der not. Vereinbarung, sondern auch die Frage, was hier an Verdienst überobligatorisch (also nicht anrechenbar) ist. Meist lohnt sich eine Abänderung ja kaum. Weil der Exenunterhalt ja zeitlich begrenzt ist, das Kostenrisiko ja auch nicht unerheblich ist, und dann die Fronten unnötig verhärtet sind.


    LG


    TK

  • Hallo TK,


    die Bereinigung zur Berechnung des Kindesunterhaltes ,ist eher für die Zukunft interessant.


    Denn wenn der Kindesunterhalt kleiner wird, kann der Trennunsunterhalt steigen.


    edy

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  • Hallo,


    erst einmal vielen Dank für eure schnellen Antworten.

    Wir haben uns bei der Trennung auf eine Summe geeinigt, die ich ihr weiter bezahle bis zur Scheidung (1200 Euro).

    Darin enthalten sollte der Kindes- und Trennungsunterhalt sein. Niemand hat mir mein bereinigtes Nettoeinkommen ausgerechnet und der Kindesunterhalt wurde einfach aus der D.Tabelle abgelesen.

    Bei der notariellen Trennungsvereinbarung wurden diese Summen so übernommen und schriftlich fixiert.


    Ich verdiene ca. 3000-3400 Netto im Monat in Steuerklasse 4, in Abhängigkeit von der Schichtzulage (brutto im Jahr ca. 62k).


    Auf Nachehelichen Unterhalt hat sie in der n.Trennungsvereinbarung verzichtet, würde ihr sicherlich auch nicht zustehen, da wir beide 110k durch unseren Immobilienverkauf erwirtschaftet haben.


    Ich möchte meiner Ex hierbei auch keinen auswischen oder habe Rachegelüste, es geht mir dabei lediglich um Gerechtigkeit. Ich habe jahrelang wirklich alles bezahlt und ich möchte nicht mehr zuviel bezahlen.



    Liebe Grüße

  • Hallo Mogadischu

    Ich habe jahrelang wirklich alles bezahlt und ich möchte nicht mehr zuviel bezahlen.

    Diese Aussage entspricht zwar deiner Wahrnehmung, spielt aber wirklich keine Rolle mehr.

    Ich habt in der Ehe als Zugewinngemeinschaft gewirtschaftet, da ist es egal, wer was bezahlt hat.


    Überlege dir gut, ob du eure Vereinbarung angreifen willst.

    Schnell kommt der Boomerang zurück, Mutter hat keine Zeit mehr zu Arbeiten und muss ja das Kind länger betreuen.

    Wenn du die Vereinbarung angreifst, gilt das gleiche Recht auch für Sie.


    Wenn du wirklich was Substantielles wissen willst, beauftrage einen Rechtsbeistand und lass die Berechnung in der Volgevereinbarung prüfen.


    Gruß

  • Hi,


    also war der Kindesunterhalt doch auch Gegenstand der notariellen Vereinbarung (seufz). So kommen wir nicht weiter. Wir wissen immer noch nicht, ob die Trennungsvereinbarung abänderbar ist und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Jedenfalls weiß ich eines: nur weil der Kindesunterhalt vielleicht falsch berechnet ist, ist die Vereinbarung nicht abänderbar.


    Einen Anwalt brauchst du für die Scheidung ohnehin. Mandatiere ihn jetzt und leg ihm den Vertrag vor.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo zusammen!


    Erst einmal Entschuldigung das ich so lange nicht geantwortet habe. Ich war beruflich und privat sehr eingespannt.


    Hier der genaue Wortlaut aus der Trennungsvereinbarung:


    Für die Dauer unseres Getrenntlebens treffen wir in Ausgestaltung des gesetzlichen Anspruchs folgende Unterhaltsvereinbarung:

    Ab dem nächsten Monatsersten verpflichte ich, der Ehemann, mich dazu, an meine Ehefrau Trennungsunterhalt i. H. v. 515 Euro monatlich zu zahlen.

    Der jeweilige Unterhaltsbetrag ist im Voraus je zum Ersten eines jeden Monats zur Zahlung fällig und auf das Konto der Ehefrau zu zahlen. Auf Zwangsvollstreckungsunterwerfung wird nach Belehrung verzichtet.

    Der Notar hat uns darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht, auch nicht teilweise, vertraglich ausgeschlossen werden kann und dass dem entgegenstehende Vereinbarungen nichtig sind. Durch die vorgenannte Vereinbarung werden etwaige weitergehende Ansprüche des unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht berührt.


    Wie ich oben im Thread schon berichtete wird meine Ex-Frau ab November in ihrem Beruf aufstocken. Von 1x wöchentlich auf 3x wöchentlich. Die Kinder haben beide einen Ganztagesplatz in der Kita.

    Ich möchte sie Mitte November dazu auffordern ihre finanziellen Einkünfte offen zu legen, aufgrund der Mehrarbeit. Dem wird sie höchstwahrscheinlich nicht nachkommen.

    Darf ich dann den Trennungsunterhalt einbehalten?


    Liebe Grüße