Studie FH Münster Trennungs- und Scheidungsberatung/Jugendamt

  • Studie zu Herausforderungen und Gelingensfaktoren in der Trennnungs- und Scheidungsberatung

    Wie haben Sie Ihre Trennungs- und Scheidungsberatung erlebt?

    Liebe Mütter, liebe Väter,

    im Rahmen einer Studie zu Herausforderungen und Gelingensfaktoren in der Trennnungs- und Scheidungsberatung der FH Münster (Prof.Best) und der Landesjugendämter suchen wir Personen, die selbst an einer Trennungs- und Scheidungsberatung beim Jugendamt teilgenommen haben und bereit sind, über ihre Erfahrungen in einem Interview zu sprechen.

    Ziel ist es, Perspektiven betroffener Elternteile zu erheben* und daraus Impulse für die Praxis abzuleiten.

    WO? Online über Zoom oder telefonisch

    DAUER? Ca. 60 Minuten

    Wir freuen uns sehr, wenn Sie bereit sind, an einem Interview teilzunehmen.
    Für weitere Informationen und Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

    Prof. Dr. Laura Best und Nastasia Lehmann (FH Münster), Jutta Möllers (LWL) & Jan Fries (LVR)

  • Hi,


    eigentlich wundere ich mich, dass eine Hochschullehrerin ein Thema so formuliert. Für eine Trennungs- und Scheidungsberatung sind Jugendämter nicht nur nicht zuständig, sie dürfen sie auch so nicht durchführen. Diese Aufgabe ist Rechtsanwälten vorbehalten. Ausnahmsweise dürfen diese Beratungen auch Vereine/Organisationen durchführen, in welcher die "Berater" unter der Fachaufsicht einer Person mit der Befähigung zum Richteramt stehen.

    Das ist in der Regel nicht der Fall.


    Abgesehen davon ist der Aufgabenbereich ja durch gesetzliche Regelungen klar definiert. Dem Jugendamt kommt bei Problemen mit Kindern eine Beratungsfunktion zu, bei Gefährdung auch eine Eingriffsfunktion bis hin zur Herausnahme der Kinder aus dem elterlichen Haushalt. Eine allgemeine juristische Trennungs/Scheidungsberatung gehört also auch aus den gesetztlich festgelegten Aufgabenbereichen nicht in das Jugendamt.


    Welche Impulse sollen abgeleitet werden? Wie man illegale Beratungen verfeinert, implementiert oder was sonst?


    Herzlichst


    TK

  • Da liegst du falsch.


    Es gibt einen gesetzlich normierten Rechtsanspruch auf Beratung beim Jugendamt in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung. Die Familiengerichte sind bei Scheidungen mit minderjährigen Kindern deshalb zur Mitteilung an das Jugendamt verpflichtet, damit dieses den Eltern ihr Beratungsangebot unterbreiten kann. Das Familiengericht ist zudem verpflichtet, die Eltern auf diese Beratungsmöglichkeiten hinzuweisen.


    Diese Beratungen dürfen auch nicht nur ausnahmsweise, sondern ganz explizit und ausdrücklich zusätzlich durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe angeboten werden.


    Der LWL und der LVR sind die nordrhein-westfälischen Landesjugendämter, die an dieser Studie beteiligt sind. Und das wären sie ganz sicher nicht, wenn es keine rechtliche oder tatsächliche Relevanz hätte.

  • Dass es sich bei einer Studie unter Beteiligung zweier Landesjugendämter, die mit der Anrede "Liebe Mütter, liebe Väter" beginnt und als Ziel benennt, "Perspektiven betroffener Elternteile zu erheben", ausschließlich um solche Fälle handelt, war nach meiner Auffassung unmissverständlich und rechtfertigte in keiner Weise die anmaßende und "herzlichst" verpackte Antwort.