Scheidung und Folgesachen

  • Hallo,

    Ich lese hier schon lange mit und konnte so schon viele Infos sammeln, vielen Dank dafür.

    Sollte ich das Thema in der Falschen Kategorie erstellt habe, bitte ich um Entschuldigung.

    Wir leben seit 1,5 Jahren getrennt und haben uns damals auf eine einvernehmliche Scheidung geeignet.

    Eine notarielle Scheidungsvereinbarung haben wir machen lassen, in der alles wesentliche festgehalten wurde.

    Regelungen zum KindesUnterhalt und Umgangsrecht wurden damals nicht getroffen, da dies gut gelaufen ist.

    Irgendwann kürzte der KV ohne Ankündigung die Unterhaltszahlungen, somit wandte ich mich diesbezüglich an das Jugendamt.

    Das Jugendamt kam zu dem Ergebnis, dass Mindestunterhalt zu zahlen ist. Dies tut der KV jedoch nicht, er zahlt 309€ Statt 418,50€ mtl.an das Jugendamt. Das Jugendamt strebte eine Titulierung des Mindestunterhalts an, dies bestätigte auch der Anwalt des KV. Tatsächlich hat der KV einen statischen Titel über 309€ unterschrieben. Diese Urkunde wies der Beistand zurück und teilte dem KV mit dass er sich vorbehält eine gerichtliche Festsetzung des Unterhalts zu beantragen. Daraufhin musste ich den Antrag für Verfahrenskostenhilfe ausfüllen und an das Jugendamt zurücksenden. getan hat sich seit dem noch nichts.

    Mittlerweile hat der Noch-Mann und KV die Scheidung eingereicht. An und für sich ist benötige ich keine Anwalt zur Scheidung und Versorgungsausgleich, da dies soweit einvernehmlich geregelt ist. Das Gericht möchte innerhalb von 2 Wochen Mitteilung darüber haben, ob ich eine Anwalt beauftrage. Jetzt hierzu meine Frage. Derzeit ist kein Antrag zu den Folgesachen gestellt, Unterhalt läuft ja übers Jugendamt. Sollte ich dennoch einen Anwalt beauftragen, für den Fall, dass der Noch-Mann weitere Anträge stellt oder kann ich dann zu späteren Zeitpunkt doch noch einen Anwalt beauftragen? Sollte ich jetzt bereits Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung beantragen, für den Fall, dass ich noch einen Anwalt benötige, da dann die Kosten ja weiter steigen würden? Ich gehe jedoch davon aus, dass ich diese aufgrund von Vollzeit Arbeit nicht bekomme. Da mein Noch-Mann mittlerweile kein Wort mit mir redet, keine Nachrichten beantwortet, kann ich nicht sagen, was dieser noch beabsichtigt oder ob es ihm nur um die Scheidung geht.

    wenn dann könnte als Folgesachen nur noch das Umgangsrecht geregelt werden. Da wollte er sein Kind bisher kaum sehen, daher glaube ich nicht, dass er da jetzt einen Antrag stellt, da ihm bewusst ist, was dies für ihn bedeutet und er auf einige Freiheiten, mit denen er jetzt lebte, verzichten muss. Das Kindeswohls steht bei ihm leider an letzter Stelle.sollte er da in nächster Zeit einen Antrag stellen, würde ich dann einen Anwalt beauftragen, wenn dies möglich ist. Es gibt ja bestimmt auch eine Frist, in der er weitere Anträge stellen könnte. Ich war und bin immer dafür, dass man die Angelegenheiten bezüglich Kind gemeinsam regeln kann, nur er sieht das leider nicht you d denkt, er ist weg und hat mit uns nichts mehr zu tun.

    Entschuldigt bitte den langen Text, ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.

    Danke

    LG Agnetia

  • Hi,


    wenn es bisher nur um die Scheidung geht, dann benötigst du im Augenblick keinen Anwalt. Sollten im Wege der Erweiterung weitere Anträge kommen, so kannst du immer noch einen Anwalt mandatieren. Da ist dann noch genug Zeit.


    Hinsichtlich des Kindesunterhalts würde ich mal beim Jugendamt eine Standanfrage halten. Das mit dem Umgang ist schwierig. Ich frage mich in so Fällen immer, ob die Väter wissen, was sie den Kindern antun. Auf der anderen Seite: was nutzt es, wenn ein liebloser Umgang statt findet? Welche Vorstellungen hat denn das Kind?


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    danke für die Infos, ja bisher geht es nur um die Scheidung und den Versorgungsausgleich, gut zu wissen, dass ich auch noch später einen Anwalt mandatieren kann, wenn weitere Anträge gestellt werden würden. Gibt es hierzu eine Frist?

    Das Kind ist 13 und ist von seinem Vater maßlos enttäuscht, dass er von heute auf Morgen den Kontakt angebrochen hat und sein Leben lebt, als würde es unser Kind nicht geben. Es wünscht sich Kontakt zum Vater, aber dieser möchte dies nicht und unser Kind muss leider lernen, dies zu akzeptieren. Wie du sagst, nützt es nichts, wenn ein liebloser Umgang stattfindet.
    Beim Jugendamt erkundige ich mich regelmäßig nach dem aktuellen Stand, irgendwie kommt es mir so vor, dass erst dann immer in der Angelegenheit weiter gearbeitet wird. Ich werde kocht nächste Woche erneut erkundigen.

    Zur VHK:

    Rein für die Scheidung benötige ich die nicht, da ich nur die Gerichtskosten zu zahlen habe. Sollten aber von der Gegenseite weitere Anträge gestellt werden, wäre diese Notwendigkeit, wenn dann würde es auf Ratenzahlung hinauslaufen, muss ich diese jetzt schon beantragen oder auch erst zu einem späteren Zeitpunkt?


    danke, Agnetia

  • Hi,


    nein das muss im Augenblick nicht sein. Ich würde einfach mal abwarten, wie sich das Gerichtsverfahren entwickelt.


    Und beim Jugendamt, wenn man so nicht weiter kommt, einen Termin vereinbaren. Du hast Anspruch auf vollständige Information über den Stand der Sache, auch auf Akteneinsicht.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    super, vielen lieben Dank, da kann ich jetzt erstmal beruhigt schlafen 😂, dachte schon ich muss schnellstens einen guten Anwalt finden.

    Infos erhalte ich eigentlich jedes Mal, wenn ich beim Jugendamt anrufe. Es zieht sich halt irgendwie alles ewig hin. Aber der Beistand macht seine Sache, er wollte halt auch erstmal eine einvernehmliche Einigung finden.
    noch eine kurze Frage, wenn ich erstmal keinen Anwalt mandatiere, muss ich auch keine Verfahrenskostenhilfe beantragen, oder?


    schönen Samstag, Agnetia

  • ich möchte erstmal keinen Anwalt mandatieren, solange es nur um die Scheidung und Versorgungsausgleich geht.
    sollte die Gegenseite dann doch noch Anträge stellen, werde ich um einen Anwalt nicht rum kommen. Kann ich dann noch immer VKH beantragen?


    Schöne Grüße