Dringende Frage zum Sorgerecht

  • Hallo zusammen,


    meine Frau hat letzte Woche für mich sehr überraschend die Scheidung verlangt. Daher bin ich gerade noch leicht überfordert und muss mich in viele Themen einlesen.

    Auch habe ich nächste Woche einen Termin beim Anwalt wo ich meine Fragen kläre.

    Nun hätte ich aber eine dringende Frage an die Community und hoffe mir kann die Frage beantwortet werden.

    Ich habe mit meiner „noch“Frau ein gemeinsames Kind 1 1/2 Jahre alt.

    Ich befinde auch gerade in der Elternzeit. Nun wurde ich von Ihr informiert, das Sie nächste Woche mit den Kindern und Ihren anscheinend zukünftigen Lebenspartner ins Ausland Urlaub machen will.
    Als meinte dann, dass es schön gewesen wäre vorher gefragt zu werden zumal es ja noch in meiner Elternzeit fällt und ich diese Zeit mit der Familie verbringen wollte.

    Antwort war nur ich soll an das Kinderwohl denken und ich kann Ihr das nicht verbieten. Sie hat schließlich das Kind zur Welt gebracht.
    Ich will Ihrer neuen Liebe nicht im Weg stehen, aber ich hätte schon gerne mein Kind bei mir und möchte soviel Zeit wie möglich verbringen. Dafür ist ja auch die Elternzeit da und das Kindeswohl ist ja auch bei mir gewährleistet. Weiß nicht ob Urlaub dem Kind besser tut als mit dem Vater Zeit zu verbringen.

    Darf sie nun einfach so über die Kinder Entscheiden?


    Bitte bitte helft mir.


    Liebe Grüße

  • Nein, darf sie nicht. Ihr seid gemeinsam sorgeberechtigt, also müsst ihr auch gemeinsame Entscheidungen treffen. Gestern, heute und auch in Zukunft. Dazu gehört - je nach Zielort und derzeit ggf. auch je nach Corona-Einschränkungen - auch ein Auslandsurlaub des Kindes. Es ist ein erbärmlicher Witz, dass eine Mutter genau während der Elternzeit des Vaters einen Urlaub mit dem Kind bucht. Da ein 1,5 jähriges Kind von einem Urlaub ohnehin nichts groß mitbekommt und höchstens Reisestrapazen hat, würde ich deshalb als Vater auf die (vermutlich längst feststehende und der Mutter bekannte) Elternzeit bestehen - im Sinne des Kindeswohls.