Kindesunterhalt Grenzgänger

  • Liebes Forum ,


    ich bin ganz neu angemeldet und bräuchte Euer Fachwissen.
    Ich ( Deutsche) lebe seit kurzem in Luxemburg.


    Wie lange muss für ein Kind in Luxemburg Kindesunterhalt gezahlt werden. ( Junge ist über 18, abgeschlossene Schule / Fachabitur . Zzt. ohne Lehre oder Studium oder Arbeit. Bekommt kein Kindergeld mehr.


    Leider habe ich dazu im Netz nichts gefunden.

    Ist die Rechtslage wie in Deutschland?


    Über Information wäre ich sehr dankbar… Liebe Grüße GG

  • Hallo Timekeeper,


    das „Kind“ ist 22 und lebt in Luxemburg.
    Bei der Scheidung wurde ( gemeinsamer Anwalt Mutter/ Vater) ein Unterhalt (Titel) unbefristet festgelegt.


    Das Kind hat die Schule ( Fachabitur/Technik) mit

    Abschluss absolviert. Ist seit März weder am Studieren , nicht in einer Ausbildung und nicht berufstätig. Auch NICHT arbeitslos gemeldet.

    Kindergeld bekommt er aufgrund des fertigen Schulabschlusses nicht mehr.
    Es besteht keine Lust auf Arbeit oder Studium.


    Besteht trotz nichts tun …. eine Pflicht zum weiteren Unterhalt?


    Lg

  • Hi,


    es gibt keinen gemeinsamen Anwalt. Aber darauf kommt es jetzt auch nicht mehr an. Nochmals, wurde der Unterhalt festgelegt durch Einigung oder austituliert? Das müsste man wissen. Dann zur nächsten Frage. Wenn das Kind studiert, dann ist es doch in einer Ausbildung. Die ist nach deutschem Recht primär von den Eltern zu finanzieren. Allerdings ist ab 18 nicht nur ein Elternteil verpflichtet, sondern beide sind es.


    Wenn ein Titel in der Welt ist, sollte man sich bemühen, diesen aus der Welt zu bekommen. Dann bei Nachweis des Studiums neu rechnen, bezogen auf das Einkommen beider Elternteile. So würde es nach deutschem Recht laufen.


    Herzlichst


    TK

  • Sorry, da hat ich was falsch gelesen, was das Studium angeht.


    Also nochmals: wenn ein Titel existiert, ist der zu bedienen und man muss sich um die Aufhebung des Titels bzw. um die Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung kümmern. Wenn kein Titel existiert, kann man die Zahlungen einstellen.


    TK

  • Hallo, wer hat denn den Titel in der Hand?


    Ich vermute mal du als Mutter.

    Ab 18 ist dein Sohn ja auch selber für seine Geschicke verantwortlich.


    Wenn er also nichts in der Hand hat, womit er den Unterhalt einklagen könnte, würde ich die Einstellung ankündigen, wenn bis zum Tag X keine weitere Ausbildung/Studium erfolgt.

    Man muss aber auch bedenken, das erfolglose Bewerbungen um einen Studienplatz nicht sein Verschulden sind.


    Wie lange ist denn die "Ruhepahse" schon vorhanden?


    Gruß


    frase

  • Ich bin die Schwester des Vaters der bis jetzt GERNE und regelmässig gezahlt hat seit 16 Jahren.

    Mein Neffe lebt bei der Mutter und arbeitet seit Februar 2021 nichts. Hat auch nicht vor zu Studieren oder eine Lehre zu machen.

    Er hat seinen Vater deutlich klar gemacht , dass er seine Faulheit halt finanzieren muss.


    Den Titel hat die Mutter des jungen Mannes. Diese kümmert sich jedoch um garnicht ( was auch die Grundlage für das momentane nichts tun ist!)


    lg GG

  • Hi,


    Titelinhaber ist der Sohn. Wo das Papierstück liegt, ist letztlich einerlei. Der Unterhaltszahler muss sich mit seinem Sohn auseinandersetzen und mit sonst niemanden. Der Sohn muss entweder den Titel herausgeben oder aber eine entsprechende Erklärung erwirken, dass in Zukunft nicht aus dem Titel vorgegangen wird.


    Ich empfehle dringend, einen Anwalt einzuschalten.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo GG

    Ich empfehle dringend, einen Anwalt einzuschalten.

    Das würde ich in dieser Konstellation auch dringend und schnell einleiten.

    Er hat seinen Vater deutlich klar gemacht , dass er seine Faulheit halt finanzieren muss.

    Hier ist doch weiterer Ärger vorprogrammiert, dein Bruder muss dringend handeln, sonst zahlt er weiter.


    Gruß


    frase