Ausbildungsunterhalt für eine zweite Ausbildung und lebt bei einem Elternteil

  • Hallo zusammen,


    Mein 18 jähriger Sohn lebt bei seiner Mutter im Haushalt,

    fordert über das Kinder und Jugendamt (also offizielles schreiben) von mir einen Ausbildungsunterhalt für eine zweite Ausbildung. Die erste Ausbildung zum Erzieherhelfer wurde erfolgreich abgeschlossen nun kommt die zweite Ausbildung zum Erzieher.


    Ich frage mich jetzt muss ich diese zweite Ausbildung auch finanzieren denn er hat ja keinen eigenen Haushalt? Wie verhalte ich mich jetzt? Er kann ja auch einen 450 € Job machen.


    MfG

  • Hi,


    wenn das Kind volljährig ist, dann sind die Eltern beide unterhaltspflichtig. Es wäre also neu zu rechnen, zu schauen, ob ein Titel in der Welt ist, der dann zunächst aus der Welt geschafft werden müsste.


    Die Ausbildung zum Erzieher ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Allerdings ist in vielen Ländern in Deutschland ein sozial orientierter Abschluss die Voraussetzung für die Ausbildung zum Erzieher. Der Abschluss als Erziehungshelfer erfüllt diese Zulassungsvoraussetzung. Damit ist die erste Ausbildung ein erster Baustein zum angestrebten Abschluss als Erzieher. Die zweite Ausbildung ist damit auch von den Eltern zu bezahlen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    das kommt ganz auf die Ausbildung an.

    Fachschule über die ersten 2 Jahre ohne Vergütung oder sofort praxisintegrierte Variante.

    Ich würde mir daher den Ausbildungsvertrag genau anschauen.


    Gruß


    frase

  • Du, nichts scheint so unterschiedlich organisiert zu sein, wie diese Ausbildung. Natürlich sollte sich der Vater die Verträge anschauen. Ich habe nur versucht, rüber zu bringen, dass auch diese Ausbildung zu finanzieren ist. Dass es auch Länder gibt, in denen was gezahlt wird, hatte ich nicht auf dem Schirm, einfach weil es bei uns nicht so ist.


    TK